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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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ner zunehmend kritischeren Patientenklientel gegenübergestellt. Diese Verhaltensänderung<br />

manifestiert sich z.B. im häufigeren Hinterfragen erbrachter medizinisch-pflegerischer Lei-<br />

stungen und Ergebnisse und in der Forderung, stärker in den Entscheidungsprozeß involviert<br />

zu werden. Des weiteren dürften Patienten, Behörden und Versicherungen schon bald von den<br />

Krankenhäusern einen Nachweis verlangen, der Aufschluß über deren Leistungsqualität gibt.<br />

Das Vorhandensein eines solchen Beleges könnte insbesondere im Hinblick auf die Zurück-<br />

weisung ungerechtfertigter haftungs- und strafrechtlicher Verfolgungen für die Krankenhäuser<br />

von großer Bedeutung sein.<br />

Ein weiteres Problem für Krankenhäuser stellt die Unzufriedenheit des eigenen Personals<br />

dar. Arbeitsüberlastung im ärztlichen und pflegerischen Bereich und das damit verbundene<br />

„burntout Syndrom“, die zunehmende Fluktuation des Personals, mangelnde Zeit oder Mög-<br />

lichkeiten zur beruflichen Qualifizierung sowie neue gesetzliche Vorgaben zur Arbeitszeitre-<br />

gelung, führten in den vergangenen Jahren zu Frustation und Demotivation bei vielen Mitar-<br />

beitern, die in vielen Fällen negative Auswirkungen auf das Betriebs- und Arbeitsklima nach<br />

sich zogen.<br />

Angesichts dieser Entwicklungen setzte sich sukzessiv bei den Trägern und verantwortli-<br />

chen Leitungsgremien im Krankenhaus die Erkenntnis durch, daß nur die Bereitstellung qua-<br />

litativ hochwertiger und kosteneffektiver Leistungen eine erfolgreiche Anpassung an die ver-<br />

änderten Rahmenbedingungen ermögliche. Insbesondere der Faktor Qualität wurde als eine<br />

strategische Größe im Wettbewerb um Patienten, Versicherungen, qualifizierte Mitarbeiter<br />

oder bei der Ressourcenzuteilung angesehen. 4<br />

Obwohl konkrete Aktivitäten zur Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern nicht<br />

erst seit Inkrafttreten des §137 SGB V 5 existieren, sondern schon seit vielen Jahren in medi-<br />

zinischen Fachgebieten Anwendung finden (z.B. in der Perinatologie, der Chirurgie oder der<br />

operativen Gynäkologie) 6 eignen sie sich nur bedingt zur Lösung der gerade skizzierten Pro-<br />

blematik. Einerseits ermöglichen sie nur regionale Vergleiche, andererseits beschränken sie<br />

sich vorwiegend auf den jeweiligen Fachbereich und stellen keine, das gesamte Krankenhaus<br />

umfassende Qualitätssicherung dar. 7<br />

4 Vgl. Ebner, H., Köck, M.: Qualität als Wettbewerbsfaktor (1996), S. 74.<br />

5 §137 SGB V verpflichtet die Krankenhäuser, sich an Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen.<br />

6 Vgl. Kaltenbach, T: Qualitätsmanagement (1993), S. 109 ff.<br />

7 Vgl. Niemann, F. M., Beske, F.: Pilotprojekt Qualitätssicherung (1991), S. 231

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