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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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Das Punkte-Bewertungsschema der Joint Commission für das Entscheidungsgitter<br />

(„accreditation decision grid“)<br />

• Punkt 1: Wesentliche Übereinstimmung (substantial compliance).<br />

Die Organisation erfüllt durchweg alle wesentlichen Bedingungen und Absichten<br />

des Standards.<br />

• Punkt 2: Signifikante/bedeutsame Übereinstimmung (significant compliance).<br />

Die Organisation erfüllt die meisten wesentlichen Bedingungen und Absichten<br />

des Standards.<br />

• Punkt 3: Teilweise Übereinstimmung (partial compliance).<br />

Die Organisation erfüllt einige wesentliche Bedingungen und Absichten des<br />

Standards.<br />

• Punkt 4: Minimale Übereinstimmung (minimal compliance).<br />

Die Organisation erfüllt nur wenige wesentliche Bedingungen und Absichten<br />

des Standards.<br />

• Punkt 5: Keine Übereinstimmung (noncompliance).<br />

Der Organisation gelingt es nicht, wesentliche Bedingungen und Absichten des<br />

Standards zu erfüllen.<br />

Quelle: Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations. CAMH, Comprehensive<br />

Accreditation Manual for Hospitals. The Official Handbook. Oakbrook Terrace, Illinois 1996,<br />

S. ADP-2.<br />

Wie aus der Übersicht zu entnehmen ist, bedeutet die Vergabe der Bewertung „Punkt 1“, daß<br />

die Organisation mit den Anforderungen des Standards übereinstimmt, während Bewertung<br />

„Punkt 5“ die denkbar schlechteste Beurteilung darstellt. Des weiteren gilt: Erteilt ein Gut-<br />

achter eine schlechtere Bewertung als „Punkt 1“, muß er seine Entscheidung begründen. So-<br />

fern ein Standard nicht auf ein Krankenhaus anwendbar ist, hat der Prüfer das „Grid Element“<br />

mit „nicht anwendbar“ („not applicable“) einzustufen. Ungeachtet dessen muß sich ein Kran-<br />

kenhaus nicht in völliger Übereinstimmung mit allen Standards befinden, um eine Akkreditie-<br />

rung zu erhalten. Vielmehr genügt es, den Nachweis der überwiegenden Übereinstimmung<br />

mit allen Standards zu erbringen.<br />

Bei der Entwicklung des Bewertungsverfahrens hat die „Joint Commission“ die Standards<br />

unterschiedlich gewichtet. So werden beispielsweise Standards, die ihrem Inhalt nach in un-<br />

mittelbaren Bezug zu der Versorgung von Patienten oder den Ergebnissen der Behandlung<br />

stehen stärker gewichtet als solche, die es nicht sind. Die Aggregationsregelungen berück-<br />

sichtigen diesen Sachverhalt durch die Anwendung eines Verfahrens, das die unterschiedli-

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