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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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von „Aggregationsregeln“ („aggregation rules“) eintragen. Der Prüfer kann dabei zwischen<br />

fünf möglichen Bewertungen wählen:<br />

• Punkt 1: Wesentliche Übereinstimmung (substantial compliance).<br />

Die Organisation erfüllt durchweg alle wesentlichen Bedingungen und Absichten<br />

des Standards.<br />

• Punkt 2: Signifikante/bedeutsame Übereinstimmung (significant compliance).<br />

Die Organisation erfüllt die meisten wesentlichen Bedingungen und Absichten<br />

des Standards.<br />

• Punkt 3: Teilweise Übereinstimmung (partial compliance).<br />

Die Organisation erfüllt einige wesentliche Bedingungen und Absichten des<br />

Standards.<br />

• Punkt 4: Minimale Übereinstimmung (minimal compliance).<br />

Die Organisation erfüllt nur wenige wesentliche Bedingungen und Absichten<br />

des Standards.<br />

• Punkt 5: Keine Übereinstimmung (noncompliance).<br />

Der Organisation gelingt es nicht, wesentliche Bedingungen und Absichten des<br />

Standards zu erfüllen.<br />

Nach Abschluß der Beurteilung sämtlicher Standards und der damit verbundenen Punktever-<br />

gabe im Entscheidungsgitter („accreditation decision grid“) wird aus der Anzahl der einzelnen<br />

Punktebewertungen durch Anwendung eines Konvertierungstableaus ein gesamter Punktwert<br />

ermittelt („summary grid score“). Die anschließende Addition aller konvertierter Punktwerte<br />

ergibt den tatsächlich erzielten Punktwert („converted actual score“), der wiederum durch die<br />

theoretisch maximal zu erreichende Punktzahl dividiert, und das Ergebnis mit 100 multipli-<br />

ziert wird. Die Entscheidung über den Akkreditierungsstatus eines Krankenhauses beruht aber<br />

nicht nur auf der Anzahl der insgesamt ermittelten Punkte des „summary grid score“, sondern<br />

auf der Anwendung von Entscheidungsregeln („hospital accreditation rules“). Für jede der 6<br />

Akkreditierungsstufen (Akkreditierung ohne Typ I Empfehlungen, Akkreditierung mit Typ I<br />

Empfehlungen, Einstweilige Akkreditierung, Akkreditierung unter Vorbehalt, Vorläufige<br />

Verweigerung der Akkreditierung, Akkreditierung abgelehnt) hat die „Joint Commission“<br />

eine Anzahl von Entscheidungsregeln aufgestellt. Um den Akkreditierungsstatus eines Kran-<br />

kenhauses zu ermitteln, überprüfen die Gutachter, ob die Inhalte der jeweiligen Entschei-<br />

dungsregel („hospital accreditation decision rules“) auf die Ergebnisse des Entscheidungsgit-<br />

ters („accreditation decision grid“) anwendbar sind. Dabei wird immer unter Anwendung des

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