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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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41<br />

Leitlinie unterschieden wird, impliziert das englische Wort “guideline” sowohl Richt- als auch<br />

Leitlinie. Richtlinien stellen verbindliche Handlungsanweisungen dar, deren Anwendung kei-<br />

nen Ermessensspielraum zuläßt. Ein Abweichen von ihnen kann Sanktionen nach sich ziehen.<br />

Demgegenüber können “guidelines” oder auch Leitlinien von den Anwendern flexibel, d.h.<br />

situationsabhängig gehandhabt werden. Im Gegensatz zu den Richtlinien wird ein Abweichen<br />

von ihnen nicht als eine Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet und daher nicht mit Sanktio-<br />

nen geahndet. Die nachfolgend aufgeführte Matrix (siehe Tabelle 1) faßt die zentralen Ge-<br />

meinsamkeiten und Unterschiede noch einmal zusammen.<br />

Tabelle 1: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Richtlinie, Leitlinie und Guideline<br />

Richtlinie<br />

(deutsche Anwendung)<br />

Leitlinie<br />

(deutsche Anwendung)<br />

Guideline<br />

(im anglo-amerik. Sinn)<br />

2.3.8 Empfehlung<br />

Merkmal Handhabung Folgen bei<br />

Abweichung<br />

• von einer fachlichen Institution<br />

erlassene schriftlich fixierte<br />

Regelungen.<br />

• von einer fachlich ausgewiesenen<br />

Instanz systematisch<br />

zu Papier gebrachte diagnostische/<br />

therapeutische Vorgehensweisen.<br />

• von einer fachlich ausgewiesenen<br />

Instanz systematisch<br />

zu Papier gebrachte diagnostische/<br />

therapeutische Vorgehensweisen.<br />

• verbindliche Handlungsanweisung/<br />

Vorgabe der obersten<br />

Leitung.<br />

• Unverbindliche Handlungsanweisung<br />

mit Ermessensspielraum<br />

für den Anwender.<br />

• Unverbindliche Handlungsanweisung<br />

mit Ermessensspielraum<br />

für den Anwender.<br />

• wird mit zuvor definierten<br />

Sanktionen geahndet.<br />

• keine Sanktionen.<br />

• keine Sanktionen.<br />

Nach Eddy sind Empfehlungen neutrale Ratschläge für Handlungsinterventionen. Sie weisen<br />

lediglich auf das Vorhandensein verschiedener Handlungsmöglichkeiten (Optionen) hin. So-<br />

mit geben Empfehlungen den Handelnden die Wahl, sich unabhängig für eine Richtung bzw.<br />

einen Weg entscheiden zu können. 171<br />

Eine Intervention bezeichnet man als optional, wenn (1) keines der wichtigen Ergebnisse<br />

bekannt ist (Ergebnisse unbekannt). Die Anwendung dieser Handlungsoption ist willkürlich,<br />

da ihre Ausführung erfolgt, obwohl nichts über die zu erwartenden Ergebnisse bekannt ist. Sie<br />

ermöglicht keine Gelegenheit, das Für und Wieder dieser Handlung mit dem betroffenen Pati-<br />

enten zu besprechen. (2) Die zu erwartenden Ergebnisse sind zwar bekannt, aber es ist nicht<br />

ersichtlich, inwieweit die Ergebnisse auch den Vorstellungen bzw. Wünschen der Patienten<br />

entsprechen (Präferenzen unbekannt). In diesem Fall kommt die Handlungsempfehlung des<br />

Arztes gegenüber dem Patienten schon fast einer Verpflichtung gleich, ihm die zu erwarten-<br />

den Ergebnisse aufzuzeigen und ihm bei der Festlegung der individuellen Präferenzen behilf-<br />

171 Eddy, D. A.: Designing a Practice Policy (1990), S. 3077.

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