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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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238<br />

Befähigung zur Problemlösung, ein gutes mündliches und schriftliches Kommunikationsver-<br />

mögen sowie ein sicherer Umgang mit Computern sind weitere Qualifikationen, die ein Be-<br />

werber vorweisen muß. Darüber hinaus verlangt das Anforderungsprofil für Prüfer die unun-<br />

terbrochene Partizipation an Fortbildungsprogrammen, die Befähigung zu unterrichten und zu<br />

beraten, genaue Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften sowie eine frühere Beteiligung an<br />

Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bzw. ein gutes Verständnis der Tätigkeiten in diesem<br />

Bereich. 729<br />

Neben diesen allgemeinen, für jeden Bewerber zutreffenden Rekrutierungsbestimmungen,<br />

hat die „Joint Commission“ noch berufsgruppenspezifische Ausbildungsanforderungen fest-<br />

gelegt. Ärzte müssen beispielsweise promoviert sein („Doctor of Medicine“). Krankenschwe-<br />

stern, medizinisch technisches Personal, Pharmazeuten, und Atmungstherapeuten haben den<br />

akademischen Grad eines Bakkalaureus (bachelor's degree) vorzuweisen. Verwaltungsange-<br />

stellten und Sozialarbeitern müssen die Magisterwürde und Psychologen den „Ph.D.“ (Doctor<br />

of Philosophy) besitzen.<br />

Die Zusammensetzung des Inspektorenteams ist abhängig von den Angaben, die ein Kran-<br />

kenhaus in seinem Antrag auf Akkreditierung 730 gemacht hat. In den meisten Fällen setzt sich<br />

das Prüfungsteam aus drei Personen zusammen: einem Mitarbeiter der Verwaltung, einem<br />

Arzt und einer Krankenschwester. Bei kleineren Krankenhäusern mit durchschnittlich weniger<br />

als 40 Patienten am Tag beschränkt sich die Anzahl der Prüfer auf zwei Personen, i.d.R. einen<br />

Arzt und eine Krankenschwester. In Abhängigkeit von der spezifischen Leistungskonfigura-<br />

tion des Krankenhauses (z.B. bei Einrichtungen der Langzeitversorgung) können neben den<br />

zuvor erwähnten Gutachtern noch zusätzliche, auf den Bereich spezialisierte Prüfer, das Team<br />

ergänzen. Jedes Team bestimmt einen Teamleiter, der verantwortlich ist für die Integration,<br />

Koordination und Kommunikation aller Gutachtertätigkeiten. Gleichzeitig fungiert er als An-<br />

sprechpartner und Vermittler zwischen dem jeweiligen Krankenhaus und der Joint Commis-<br />

sion. 731<br />

Die Ausbildung der angehenden Prüfer ist umfassend und praxisbezogen und dauert zwei-<br />

bis drei Wochen. Sie beginnt mit der Grundschulung („initial training“) im „Joint Commis-<br />

729<br />

Vgl. Joint Commission Internet Homepage: Surveyors.<br />

730<br />

Dieses Dokument enthält essentielle Informationen über die Eigentumsverhältnisse, Typ und Demograhie des<br />

Krankenhauses sowie über den Umfang der erbrachten Leistungen. Vgl. Joint Commission Accreditation<br />

Standards 2001: Application for Survey (2001), S. 28.<br />

731<br />

Vgl. Vgl. Joint Commission Accreditation Standards 2001: During the Survey (2001), S. 34.

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