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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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319<br />

4) Teilweise bzw. mäßige Übereinstimmung:<br />

Mehere Anforderungen des Standards sind erfüllt worden. Anhand von Belegen sind<br />

Maßnahmen zur Leistungsverbesserung nachweisbar.<br />

5) Wesentliche Übereinstimmung:<br />

Die meisten Anforderungen und Bedingungen des Standards sind von der Organisation<br />

erfüllt worden.<br />

6) Erhebliche Übereinstimmung<br />

Sämtliche Anforderungen und Bedingungen des Standards sind ohne Einschränkungen<br />

erfüllt worden.<br />

Eine Bewertung der Standards hat zudem unter der Berücksichtigung der Patientenorientie-<br />

rung, Vorbildfunktion der Führung und kontinuierlichen Verbesserung der Prozesse und Er-<br />

gebnisse zu erfolgen. Des weiteren ist zu empfehlen, eine differenzierte Bewertung von Lei-<br />

stungen durch Anwendung des von der JCAHO verwendeten „cap“ und eines Konvertie-<br />

rungstableaus vorzunehmen. Letzteres Verfahren wird im Prinzip auch beim EFQM-Modell<br />

angewandt und hilft dem Prüfer, die erbrachten Leistungen besser durch Ermittlung eines<br />

Punktwertes zu bestimmen. 816<br />

Nach Abschluß der Inspektion sind die Leitungsgremien des Krankenhauses wenigstens<br />

mündlich über die Ergebnisse der Untersuchung zu informieren. Mit der Erteilung der Akkre-<br />

ditierung sollte das Krankenhaus auch über die Möglichkeit von unangekündigten Überprü-<br />

fungen einzelner Bereiche des Krankenhauses durch die Prüfer der akkreditierenden Organi-<br />

sation in Kenntnis gesetzt werden und zur Erstellung von Leistungs- und Fortschrittsberichten<br />

verpflichtet werden. Dieses Verfahren würde die Krankenhäuser dazu veranlassen, an den<br />

ermittelten Leistungsstärken und –defiziten weiterzuarbeiten, und nicht erst ein Jahr vor der<br />

nächsten Akkreditierung damit zu beginnen. Zudem wird mit dieser Maßnahme zusätzlich ein<br />

externer Druck auf das Krankenhaus aufgebaut, entsprechende Maßnahmen zur kontinuierli-<br />

chen Verbesserung aufzubauen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit zur Berufung bestehen,<br />

gegen die Akkreditierungsentscheidung intervenieren zu können.<br />

816<br />

Wie beim ACHS und der JCAHO sollte bei einem deutschen System über die gegenseitige Anerkennung von<br />

Verfahren zur Leistungsbewertung andere Akkreditierungs- und Qualitätsmanagementsysteme nachgedacht<br />

werden, um Redundanzen und damit unnötigen Zeit- und Arbeitsaufwand für Prüfer und Krankenhäuser zu<br />

vermeiden oder wenigstens zu verringern.

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