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Einführung - KOPS - Universität Konstanz

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265<br />

Instrument zur Selbstbewertung und damit zur Messung der eigenen Leistungsfähigkeit ver-<br />

wendet werden zu können. Letzteres bezweckt bereits akkreditierte Krankenhäuser auch wäh-<br />

rend der erteilten dreijährigen Akkreditierung zur kontinuierlichen Evaluation und Verbesse-<br />

rung der eigenen Struktur, Prozesse und Ergebnisse zu animieren, so daß die Chancen auf<br />

Erneuerung der Akkreditierung gewahrt bleiben. 789<br />

5.4.6 Prüfverfahren und Prüfablauf<br />

Krankenhäuser, die eine Akkreditierung nach den Standards der „Joint Commission“ anstre-<br />

ben, müssen beim Hauptsitz der JCAHO in Chicago den erforderlichen Bewerbungsantrag für<br />

eine Inspektion anfordern. In dem 20 Seiten umfassenden Antragsdokument hat das Kranken-<br />

haus Angaben bzgl. seines juristischen Status, seiner Organisation und des Typ und Umfang<br />

seines Leistungsangebotes zu machen. 790 Gleichzeitig fungiert die Bewerbung als Vertrag, der<br />

zwischen dem Krankenhaus und der „Joint Commission“ abgeschlossen wird. Die in der Be-<br />

werbung enthaltenen Informationen dienen zur Planung der Inspektion und zur Auswahl der<br />

für die spezifischen Verhältnisse des Krankenhauses erforderlichen Gutachter sowie zur Be-<br />

stimmung der voraussichtlichen Dauer der Überprüfung 791 . Krankenhäuser, die eine Erneue-<br />

rung ihrer Akkreditierung anstreben, erhalten ca. 6 bis 9 Monate vor der erforderlichen Inspektion<br />

die Bewerbungsunterlagen von der „Joint Commission“ zugeschickt. 792<br />

In Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus entwickelt ein Mitarbeiter der JCAHO eine<br />

vorläufige Prüfungsagenda für die Inspektion, die nach mehrmaliger Überarbeitung von bei-<br />

den Seiten als endgültig festgelegte Tagesordnung verabschiedet wird. Sie umfasst sämtliche<br />

Prüfungsaktivitäten sowie das Personal betreffende und für die Begutachtung erforderlichen<br />

Dokumente. 793<br />

789<br />

Vgl. Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations CAMH (1997), S. IN-5 und vgl. Joint<br />

Commission on Accreditation of Healthcare Organizations. Hospital Accreditation Standards 2001, S. 1.<br />

790<br />

Vgl. Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations. Hospital Accreditation Standards 2001,<br />

S. 28.<br />

791<br />

Vgl. Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations CAMH (1997), S. AC-25.<br />

792<br />

Unabhängig davon behält sich die „Joint Commission“ das Recht vor, unplanmäßige bzw. unangekündigte<br />

Prüfungen („unscheduled and unannounced surveys“) bei akkreditierten Krankenhäusern vorzunehmen, falls<br />

es in diesen Einrichtungen zu ernsthaften Gefährdungen bei der Patientenversorgung oder Patientensicherheit<br />

kommt. Vgl. Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations. Hospital Accreditation Standards<br />

2001, S. 42-43.<br />

793<br />

Vgl. Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organizations. Hospital Accreditation Standards 2001,<br />

S. 30.

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