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antragsbuch_2015

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„Im Norden Afghanistans hat die Bundesregierung im Rahmen der zivil-militärischen<br />

Zusammenarbeit mehrere Provinzentwicklungsfonds (PDF) für die drei nord-östlichen<br />

Provinzen Badakhshan, Takhar und Kunduz aufgelegt.“<br />

Ziel der im Juni 2011 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung mit dem<br />

Bundesverteidigungsministerium ist es, „bei friedensgestaltenden und stabilisierenden<br />

Maßnahmen effizienter und nachhaltiger zusammenarbeiten“.<br />

Bisher hat die GIZ für das Ressort Baumaßnahmen im Kosovo und in Bosnien-Herzegowina, in<br />

Usbekistan und Afghanistan umgesetzt. Zudem unterstützt die GIZ das BMVg bei Trainingsund<br />

Ausbildungsmaßnahmen und beteiligt sich an Konferenzen und fachlichen Dialogen. Für<br />

uns ist klar: es darf keine zivil-militärischen Kooperationen mit der GIZ geben. Gelder und<br />

Ressourcen für die Entwicklungszusammenarbeit dürfen nicht zur Unterstützung militärischer<br />

Ziele und Projekte verwendet werden. Wir sehen Entwicklungszusammenarbeit und den zivilen<br />

Friedensdienst als Alternative zu militärischen Maßnahmen und in einem unvereinbaren<br />

Wiederspruch zu einander. Wer glaubhaft zivile Krisenprävention und -lösungsmaßnahmen<br />

umsetzen will, darf diese nicht als Assistenz für militärische Maßnahmen einsetzen. Die<br />

wichtigste Partnerin der GIZ ist die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Sie muss in ihre<br />

Geschäftspraxis dringend reformiert werden, um der Kommerzialisierung der<br />

"Entwicklungszusammenarbeit" auszubremsen.<br />

Daher fordern wir:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Die Aufgabe der GIZ muss Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern und Partner*innen<br />

des Globalen Südens sein. Gelder und Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit<br />

dürfen nicht für Beratungstätigkeiten für Unternehmen und Regierungen des globalen<br />

Nordens verwendet werden.<br />

keine Kommerzialisierung der Entwicklungszusammenarbeit.<br />

Entwicklungszusammenarbeit soll werte- und interessensbasierte Ziele verfolgen, die mit<br />

den Partner*innen gemeinsam verhandelt worden sind. Die Bedürfnisse und Prioritäten<br />

der Länder des globalen Südens und ihrer Bevölkerungen müssen dabei sehr viel stärker<br />

als bisher die Verhandlungsergebnisse prägen. Das kurzfristige ökonomische Interesse<br />

der Länder des globalen Nordens und insbesondere die Interessen deutscher<br />

Unternehmen dürfen bei der Konzeption und Aushandlung entwicklungspolitischer<br />

Programme keine Rolle spielen.<br />

die GIZ muss dieselben Anforderungen erfüllen, die sie von Partner*innen einfordert. Wer<br />

von anderen Regierungen Gender Mainstreaming und Frauenförderungen erwartet, muss<br />

dies auch im eigenen Unternehmen umsetzten. Patriarchale Strukturen in der GIZ und der<br />

Entwicklungszusammenarbeit lehnen wir ab.<br />

keine zivil-militärischen Kooperationen der GIZ und deutscher<br />

Entwicklungszusammenarbeit. Gelder und Ressourcen der Entwicklungszusammenarbeit<br />

dürfen nicht zur Unterstützung militärischer Ziele und Projekte verwendet werden.<br />

Für eine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik ist es unverzichtbar, alle Ebenen des politischen<br />

Handelns einzubeziehen. So sind Kommunen des Globalen Nordens in die Verantwortung zu<br />

nehmen. Solche Partner*innenschaften sind mit der Agenda 21 unter dem Motto „Global denken<br />

- lokal handeln“ angestoßen worden und müssen verstärkt fortgeführt werden.<br />

Wir fordern die SPD und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, zu einem<br />

Konzept der Entwicklungszusammenarbeit zu finden, dass auf den Werten der<br />

Sozialdemokratie basiert. Solidarität, Freiheit, Gleichheit und Internationalismus müssen die<br />

Kernelemente unserer Entwicklungspolitik sein, die Partner*innen auf Augenhöhe begegnet.<br />

Für eine kohärente und koordinierte europäische Entwicklungspolitik<br />

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