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antragsbuch_2015

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Hochschulstudium in einem anderen Land vorweisen können, muss die Weiterführung in<br />

Deutschland problemlos möglich sein. Voraussetzung hierfür ist die Beratung über das Studium<br />

in Deutschland allgemein, als auch die Bewerbung, Einschreibung etc. im individuellen Fall.<br />

Wichtig sind außerdem das Vorhandensein studiumsvorbereitender Sprachkurse. Auch der<br />

Zugang zu BaföG muss gewährleistet werden. Zulassung von Flüchtlingen zu Studiengängen<br />

auch ohne Unterlagen nach Eignungstest.<br />

Wir sind überzeugt: Menschen, die sich in einer Ausbildung jeglicher Art befinden, sind das<br />

größte und wichtigste Potenzial für die Zukunft einer Gesellschaft. Durch Einbindung in das<br />

Bildungssystem erhalten Menschen nicht nur die Fähigkeit, sich besser zu integrieren und an<br />

der Gesellschaft teilzuhaben, sie tun es auch bereits. Durch die Erfahrungen, die Zuwanderer<br />

aus anderen Kulturen mitbringen, sind sie zudem eine Bereicherung für das deutsche<br />

Bildungssystem, die in dieser Art und Weise niemals durch ein staatliches Angebot geleistet<br />

werden könnte. Hinzu kommt, dass Personal und Finanzmittel der Schulen und<br />

Ausbildungsbetriebe verschwendet würden, wenn Auszubildende plötzlich gezwungen sind, die<br />

Ausbildung abzubrechen. Es muss für beide Seiten Planungssicherheit gewährleistet sein.<br />

Deshalb fordern wir ein Abschiebeverbot für Menschen, die Teil des Bildungssystems sind, in<br />

dem sie beispielsweise eine Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder an einer<br />

Hochschule eingeschrieben sind. Der Schul-, Berufs- oder Studienabschluss in Deutschland<br />

muss zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis führen.<br />

· 6.2.4 Sprachkurse<br />

Der Erwerb der Sprache ist für die gesellschaftliche Teilhabe, die Weiterbildung, den Zugang<br />

zum Arbeitsmarkt und im alltäglichen Leben unabdingbar.<br />

Der Besuch eines sogenannten ''Integrationskurse'' ist jedoch erst nach Gewährung von Asyl<br />

möglich. Bis dahin ist der Zugang zu offiziellen Kursen nicht möglich. Dieser Zugang kann vor<br />

der Anerkennung nur durch ESF-Kurse geschehen, die je nach Kurs allerdings bestimmte<br />

Zugangsvoraussetzungen haben und mit einem hohem bürokratischen Aufwand im Vorhinein<br />

beginnen. Dies stellt für Bildungsträger_innen einen enormen Verwaltungsmehraufwand dar.<br />

Derzeitige Alternativen bieten oft ehrenamtlich geleitete Sprachförderkurse. Die Möglichkeit des<br />

Besuches eines Sprachkurses ab dem Tag nach der Ankunft ist wichtig, damit sich die<br />

Menschen, auch wenn sie vielleicht nicht bleiben dürfen, in Deutschland einfinden können und<br />

so erst die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass sie ihren Fall vorbringen und ihre<br />

Rechte ausüben können. Dies muss auch in ländlichen Gebieten mit Mobilitätshemmnissen<br />

garantiert werden.<br />

Deshalb fordern wir: Integrationskurse und Sprachkurse müssen für Asylbewerber_innen<br />

vom ersten Tag an zugänglich sein.<br />

· 6.2.6 Fahrradschulung<br />

Mobilität ist für Flüchtlinge von essentieller Bedeutung. Vieles können sie über den öffentlichen<br />

Nahverkehr erreichen – ein Fahrrad ist aber genauso wichtig. Mittlerweile häufen sich allerdings<br />

die Unfälle von Flüchtlingen, die mit den Regeln des Straßenverkehrs nicht vertraut sind,<br />

weshalb Verwaltungen zurückhaltender mit der Bereitstellung von Fahrrädern werden. Das ist<br />

die falsche Konsequenz: Wir fordern deshalb, dass Flüchtlinge direkt zu Beginn ihres<br />

Aufenthaltes in Deutschland spätestens aber bei ihrer Zuweisung sowohl in der Nutzung des<br />

ÖPNV als auch in den Regeln des öffentlichen Nahverkehrs für Fahrradfahrende von Seiten der<br />

Verwaltung unterrichtet werden.“<br />

· 6.2.7 Führerschein<br />

Unabhängig vom Aufenthaltsstatus hat jeder Mensch in Deutschland theoretisch die Möglichkeit<br />

einen Führerschein zu erwerben. Dies ist vor allem im Hinblick auf einen Arbeitsplatz und die<br />

Mobilität auf dem Land sehr wichtig. In Deutschland kann der Führerschein neben Deutsch<br />

auch in 11 weiteren Sprachen abgelegt werden. Diese sind: Englisch, Französisch, Griechisch,<br />

Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.<br />

Viele Flüchtlinge/Asylbewerber_innen kommen allerdings aus Ländern, in denen zum Beispiel<br />

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