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antragsbuch_2015

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der Aufnahme von Flüchtlingen gerecht beteiligt. Die Aufnahmequote soll sich nach der Größe,<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Arbeitslosenzahlen und Bevölkerung jedes Landes richten.<br />

Es muss außerdem gewährleistet sein, dass Flüchtlinge Priorisierungen für Zielländer abgeben<br />

dürfen. Dabei sollen Kriterien, wie Sprachkenntnisse, persönliche Bindungen an oder<br />

Erfahrungen mit einem bestimmten Land zwingend in die Entscheidungsfindung mit einfließen.<br />

Längerfristig fordern wir aber die freie Wahl des Mitgliedsstaates durch die Flüchtenden.<br />

Mit diesem System könnten sich die betroffenen Menschen selbst aussuchen in welchem Staat<br />

in der EU sie leben wollen. Natürlich würde dieses System nicht zu einer solch gerechten<br />

Aufteilung der Flüchtlinge zwischen den Mitgliedsstaaten führen wie das Quotensystem, aber<br />

dafür könnte Abhilfe über finanzielle Ausgleichszahlungen für Mitgliedsstaaten geschaffen<br />

werden, die unverhältnismäßig hoch in Anspruch genommen würden. Außerdem würden<br />

unverhältnismäßige Belastungen weniger ins Gewicht fallen, weil die Asylsuchenden durch ihre<br />

familiären und engen bekanntschaflichen Netzwerke aufgenommen und unterstützt würden.<br />

Nur eine Berücksichtigung von individuellen Interessen der Flüchtlinge respektiert diese als<br />

Menschen<br />

Ein weiterer Vorteil des Prinzips der freien Wahl des Mitgliedsstaates wäre die Legalisierung der<br />

Binnenwanderung der Flüchtlinge im Gegensatz zur jetzt vorherrschenden irregulären<br />

Weiterwanderung innerhalb der EU. Die irreguläre Weiterwanderung in der Union ist inzwischen<br />

Bestandteil der zwischen Flüchtenden und ihren Schleppern ausgehandelten Bedingungen. Das<br />

geltende Dublinsystem, sowie das erwogene Quotensystem können wegen ungenügender<br />

Berücksichtigung individueller, familiärer, sozialer und kultureller Interessen der Flüchtlinge eine<br />

Weiterwanderung nicht verhindern. Eine starre Verteilung auf beliebige Mitgliedsstaaten würde<br />

dieses Phänomen eventuell noch verstärken, weil sie zum Teil größere Wege zurücklegen<br />

müssten, um in das von ihnen favorisierte Land zu gelangen. Es würde ihnen dadurch nur<br />

erschwert werden und sie wären schutzlos auf ihrem illegalen Weg durch Europa. Ein<br />

Untertauchen nach der ersten Meldung wäre weiterhin üblich, um zu den aus der Heimat<br />

bekannten sozialen Netzwerken in Europa zu gelangen. Eine geregelte Binnenwanderung in der<br />

Union durch das Prinzip der freien Wahl des Mitgliedsstaates würde den Schutz der<br />

Asylsuchenden sicher stellen.<br />

Wir fordern kurzfristig die Einführung eines Quotensystems, welches alle EU- Länder an<br />

der Aufnahme von Flüchtlingen gerecht beteiligt. Es muss außerdem gewährleistet sein,<br />

dass Flüchtlinge Priorisierungen für Zielländer abgeben dürfen.<br />

Langfristig fordern wir das Prinzip der freien Wahl des Mitgliedsstaates einzuführen.<br />

5. „Sichere“ Drittstaaten<br />

Wir lehnen das Konzept der sicheren Drittstaaten ab. Niemand lässt grundlos sämtliche<br />

sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zurück und verlässt die Heimat. Schaut<br />

man sich die Situation in den sogenannten „sicheren“ Herkunftsländern an, so sieht man eine<br />

strukturelle Diskriminierung und auch Verfolgung von Minderheiten, wie den Roma, und damit<br />

durchaus Asylgründe! Kein Mensch kann in dieser Situation als sicher in seiner eigenen Heimat<br />

gelten.<br />

Dies zeigt sich auch in den Aufnahmequoten anderer EU-Länder. Die Schweiz und Finnland<br />

zum Beispiel erkennen ca. 40% der Flüchtenden aus dem Kosovo als Asylberechtigte an, im<br />

Fall von bosnischen Antragsteller_innen liegt die Anerkennungsquote in Frankreich und Belgien<br />

bei ca. 20%. Die erheblich geringeren Aufnahmequoten in Deutschland zwischen 0,0 und 0,3%<br />

werfen mehr Fragen über das Asylsystem Deutschlands, als die Geflüchteten auf.<br />

Ein Schnellverfahren nur aufgrund der generellen Einstufung des Herkunftslands als ,,sicher''<br />

steht im krassen Widerspruch mit der Garantie der Einzelfallbetrachtung und wirft damit auch<br />

rechtliche Bedenken auf. Das Konzept ,,sicherer Drittstaat'' beinhaltet außerdem die Möglichkeit<br />

eines Einreise- und Aufenthaltsverbot, das dauerhaft EU-weit gilt und damit verbundene<br />

strafrechtliche Sanktionierung vorsieht. Außerdem wird durch das Konzept der sicheren<br />

Herkunftsländer die Duldung von jungen Menschen zu Ausbildungszwecken grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, wodurch grade junge Menschen zusätzlich diskriminiert werden. Dieses<br />

Vorgehen ist schlicht unverhältnismäßig, und die Ausweitung einer solchen rein<br />

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