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antragsbuch_2015

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Übergänge zwischen Schule und Beruf, Beruf und Familie und dem Wechsel zwischen<br />

verschiedenen Arbeitsplätzen im besonderen kann nicht entsprochen werden.<br />

Der Schutz der Arbeitslosenversicherung für die Herausforderungen des aktuellen<br />

Arbeitsmarktes erodiert. Um auch künftigen Generationen die gleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt<br />

gewährleisten zu können, brauchen wir deswegen die Weiterentwicklung der<br />

Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung, die nicht nur das Risiko der<br />

Arbeitslosigkeit auffängt, sondern den Beschäftigten individuelle Ansprüche zusichert, die sie<br />

während der Erwerbstätigkeit oder in Phasen des Übergangs nutzen können, um sich<br />

weiterzubilden und zu qualifizieren.<br />

Für uns ist dabei jedoch klar, dass die Arbeitsversicherung kein Allheilmittel des demografischen<br />

Wandels darstellen kann, sondern klare und enge Grenzen haben muss, um als wirkliche<br />

Arbeitsversicherung den neuen Risiken des Arbeitsmarktes begegnen zu können. Deswegen<br />

legen wir den Schwerpunkt auf den Fördercharakter der Arbeitsversicherung.<br />

Das Arbeitsleben-Konto<br />

Im Rahmen der Arbeitsversicherung fordern wir daher die Einführung eines Arbeitsleben-<br />

Kontos. Ein Teil der bisherigen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung soll hierfür paritätisch<br />

finanziert auf dem Arbeitsleben-Konto angelegt und durch Steuermittel, gestaffelt nach der<br />

Höhe des Einkommens der ArbeitnehmerInnen ergänzt werden, sodass alle ArbeitnehmerInnen<br />

über den selben Kontostand ihres Arbeitsleben-Kontos verfügen können. So ermöglichen wir<br />

vor allem Geringqualifizierten, die Vorteile des Kontos nutzen zu können. Tarifverträge können<br />

die Summe des Kontostandes zudem erhöhen. Zusätzlich kann das Konto mit Überstunden in<br />

begrenztem Maße gefüllt werden. In die Arbeitsversicherung sollen alle Erwerbstätigen<br />

einbezogen werden, also auch BeamtInnen und Selbstständige.<br />

Ziehungsrechte<br />

Das Konto soll den Erwerbstätigen ermöglichen, ihre Beschäftigungsfähigkeit individuell zu<br />

erhalten, zu gestalten und zu verbessern. Die Möglichkeit, auf das Konto zurückzugreifen, soll<br />

ihnen zur Weiterbildung sowie für Care-Arbeitszeit zustehen.<br />

Im Rahmen von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen soll auf die Ziehungsrechte<br />

zurückgegriffen werden können und erspartes Guthaben in diese Maßnahmen investiert<br />

werden. Zudem sollen Ziehungsrechte zur Förderung von Care-Arbeit verwendet werden<br />

können, um den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, für die Pflege von Angehörigen oder<br />

die Erziehung von Kindern eine Reduzierung der Arbeitszeit vorzunehmen. Für die<br />

Kinderbetreuung ist es jedoch notwendig, dass beide Elternteile das Konto paritätisch in<br />

Anspruch nehmen. Wenn Ziehungsrechte in Anspruch genommen werden sollen, muss eine<br />

Absprache und Vereinbarung mit der Betriebsleitung und gegebenenfalls mit dem Betriebsrat<br />

stattfinden.<br />

Für uns ist dabei jedoch klar, dass individuelle Ziehungsrechte kein Eigentumsrecht begründen<br />

dürfen, die ungenutzten individuellen Ziehungsrechte sollen deswegen am Ende des<br />

Erwerbslebens verfallen.<br />

Qualifizierung und Weiterbildung<br />

Das Arbeitsleben-Konto soll den Beschäftigten die Möglichkeit geben, ein lebenslanges Lernen<br />

durch zahlreiche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen und zur<br />

arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Übergangsrisiken im Lebenslauf dienen. Die<br />

Beschäftigten können ihr Konto in Anspruch nehmen, um in dieser Zeit der Weiterbildung<br />

weiterhin einen gesicherten Lebensunterhalt zu haben. Die ArbeitnehmerInnen sollen den<br />

Zugang zu Weiterbildungseinrichtungen haben, deren Kosten durch das Konto übernommen<br />

werden. Der/die ArbeitgeberIn hat den Versicherten/ die Versicherte für den vereinbarten<br />

Zeitraum freizustellen. Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub darf nicht durch die<br />

Inanspruchnahme des Kontos gemindert werden und besteht unabhängig davon.<br />

Zur Unterstützung der individuellen Weiterentwicklung kann ein Qualifizierungsgespräch in<br />

Weiterbildungseinrichtungen stattfinden um die individuellen Qualifikationsbedürfnisse<br />

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