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antragsbuch_2015

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Drittstaaten müssen abgeschafft beziehungsweise eingestellt werden.<br />

4. Das Prinzip der freien Wahl des Mitgliedsstaates<br />

Bislang regelt die Dublin-III-Verordnung, welcher Mitgliedsstaat in der EU für das Asylverfahren<br />

eines Flüchtlings zuständig ist. Flüchtende können sich den Staat nicht selbst aussuchen,<br />

sondern müssen ihren Antrag in demjenigen Staat stellen, in dem sie zum ersten Mal<br />

europäischen Boden betreten haben. Dies sind regelmäßig die Staaten der EU- Außengrenzen<br />

wie Bulgarien, Italien, Malta oder Griechenland. In der Praxis gilt das Dublin-System als<br />

gescheitert, trotzdem wird von der Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten daran festgehalten.<br />

Wir lehnen das ungerechte Dublin-System weiterhin ab.<br />

Auf europäischer Ebene wird ihm Rahmen eines Pilotprojekts die zeitweise Abkehr von den<br />

Dublin-Regelungen zugunsten einer einmaligen quotierten Verteilung von Flüchtlingen<br />

diskutiert. Für die geplante EU-Quote wurden das Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosenquote,<br />

die Größe des Mitgliedsstaates und die bisherige Zahle der Asylbewerber_innen berücksichtigt.<br />

Der Verteilungsschlüssel zielt darauf ab, dass jeder Mitgliedsstaat der EU gerecht an der<br />

Aufnahme von Flüchtlingen in Europa beteiligt wird. Der Schritt weg von einer einseitigen<br />

Belastung einzelner Staaten ist zu begrüßen. Hier liegt aber auch das Problem dieses neuen<br />

Ansatzes: Er berücksichtigt nur den Ausgleich zwischen den EU Mitgliedsstaaten und nicht das<br />

Wohl der Flüchtlinge. Humanitäre und individuelle Gesichtspunkte für eine Flüchtlingsaufnahme<br />

werden außer Acht gelassen.<br />

Für eine humanitäre Flüchtlingspolitik müsste auch berücksichtigt werden, ob in den jeweiligen<br />

Staaten schon gewachsene Communities aus den jeweiligen Herkunftsländern bestehen<br />

beziehungsweise ob ein Netzwerk von Verwandten oder engen Bekannten besteht, die den<br />

Flüchtenden die Ankunft enorm erleichtern können. Des Weiteren sollte beachtet werden, ob es<br />

den Migrant_innen möglich sein wird in den jeweiligen Ländern Arbeitsplätze zu finden oder ob<br />

es soziale Sicherungssysteme gibt, die ein Existenzminimum garantieren können. Teilweise liegt<br />

die Wahl von Zielländern auch in der kolonialen Vergangenheit begründet. Untersuchungen<br />

haben ergeben, das in dieser Zeit entstandene Verbindungen betreffend Sprache, sozialen<br />

Netzwerken und bestehende Handelsbeziehungen zwischen dem Herkunftsland und dem<br />

Aufnahmestaat ein starkes Motiv für die Wahl des Mitgliedsstaates durch den Asylsuchenden<br />

sein können. Diese Verantwortung aus ihrer Geschichte heraus müssen die betreffenden<br />

Staaten annehmen.<br />

Das Dublin System selbst, aber auch die prekäre wirtschaftliche und soziale Lage, haben dazu<br />

geführt, dass zahlreiche EU-Länder ihre Schutzstandards senken und einige überhaupt keine<br />

Asylanträge mehr annehmen. In der Folge müssen Flüchtende in diesen Staaten systematisch<br />

unter unmenschlichen Bedingungen leben. Diese gravierenden Unterschiede in den<br />

europäischen Asylsystemen bestehen noch immer. Es wird wohl auch in naher Zukunft keine<br />

einheitlichen Asylstandards in Europa geben und die Quote alleine wird dieses Problem nicht<br />

lösen können. Eine wirklich gerechte Verteilung der Flüchtlinge ist nur möglich, wenn die<br />

Schutzstandards und Garantien des Asylverfahrens in den EU-Mitgliedsländern vergleichbar<br />

sind. Wir fordern daher eine Harmonisierung und Angleichung nach oben. Die<br />

Wahrscheinlichkeit als Flüchtling anerkannt zu werden und die Einhaltung europäischer<br />

Standards der Leistungen für Flüchtlinge und damit auch ihre Chance auf Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben und ganz allgemein auf ein menschenwürdiges Dasein darf nicht<br />

davon abhängen in welchem EU-Land der Antrag gestellt wird.<br />

Erhebliche Bedenken haben wir aktuell auch wegen dem latenten gesellschaftlichen<br />

Rassismus, der in einigen EU-Ländern staatlich protegiert oder gar zum Motiv staatlicher<br />

Handlungen wird. Solch ein Klima muss verhindert beziehungsweise bekämpft werden, damit<br />

Flüchtlinge sich nicht faktisch zur Weiterreise in einen anderen Mitgliedsstaat gezwungen<br />

sehen. In einem solchen Klima würde die freie Wahl des Ziellandes für Länder einen Anreiz<br />

setzen die Situation für Flüchtlinge so weit zu verschlechtert, damit diese möglichst ein anderes<br />

Land zur Einreise suchen. Solche rise-to-the-bottom- Effekte müssen vermieden und<br />

stattdessen die solidarische Aufgabenteilung zwischen allen Länder klar im Mittelpunkt stehen.<br />

Wir fordern daher kurzfristig die Einführung eines Quotensystems, welche alle EU-Länder an<br />

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