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antragsbuch_2015

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Frauen soziale Ächtung und gewaltvolle Bestrafung ihres Verhaltens durch Familie und<br />

Bekannte.<br />

Zwar gibt es die Möglichkeit einer Härtefallregelung, die eine Scheidung ohne Ausweisung<br />

beispielweise in Fällen häuslicher Gewalt möglich machen soll. Jedoch findet diese aus<br />

verschiedenen Gründen äußerst selten Anwendung. Zunächst besteht häufig keine Kenntnis<br />

über die Möglichkeit der Härtefallregelung. Desweiteren kostet es die Betroffenen, oftmals<br />

Frauen, viel Überwindung, ein schwieriges Verfahren in einer fremden Sprache auf sich zu<br />

nehmen. Darüber hinaus trifft sie die Beweislast. Als Beweise gelten Zeugenaussagen, ärztliche<br />

Atteste, Polizeiprotokolle, Strafanzeigen und Aussagen von der Betroffenen. Viele Opfer trauen<br />

sich aus Scham jedoch nicht, sich der Polizei gegenüber zu offenbaren oder einen Arzt<br />

aufzusuchen. Sie fürchten außerdem, nicht völlig zu Unrecht, dass die Beweise nicht<br />

ausreichen könnten, um die Einstufung als Härtefall zu erwirken. Auch die Flucht in ein<br />

Frauenhaus steht weiblichen Betroffenen meist nicht offen. Öffentlich geförderte Frauenhäuser<br />

dürfen nämlich nur Frauen mit eigenständigem Aufenthaltstitel aufnehmen. Oft bleibt den<br />

MitarbeiterInnen der Beratungsstellen nichts anderes übrig, als den Frauen zu raten, die<br />

restlichen Jahre auszuharren. Die Ehebestandszeit zwingt Opfer häuslicher Gewalt demnach, in<br />

einer Gewaltsituation zu verbleiben oder sich neuer Gewalt in ihrem Heimatland z u stellen.<br />

Unabhängig von der Dauer psychischer und physischer Gewalt bleiben die Folgen für die Opfer<br />

verheerend. Auch eine kurze Ehebestandszeit bietet Raum für dauerhaft traumatisierende<br />

Ereignisse.<br />

Eine reine Verkürzung der Ehebestandszeit erachten wir daher nicht für ausreichend. Um die<br />

Opfer vor Gewalt zu schützen, muss ihnen von Anfang an ein eigenständiges Aufenthaltsrecht<br />

zustehen. Nur dann können sie sich aus häuslicher Gewalt befreien und entsprechende<br />

Beratungs- und Hilfsangebote nutzen.<br />

Ein möglicher Anstieg der Fallzahlen bei Scheinehen ist jederzeit in Kauf zu nehmen, wenn<br />

gleichzeitig häusliche Gewalt verhindert werden kann und ihre Opfer die Unterstützung erfahren<br />

können, die ihnen von Seiten des Staates und der Gesellschaft zusteht. Eine Abschaffung der<br />

Ehebestandszeit ist das richtige Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.<br />

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