29.11.2015 Views

antragsbuch_2015

antragsbuch_2015

antragsbuch_2015

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

K 1<br />

Titel<br />

Antragsteller<br />

Zur Weiterleitung an<br />

Strengere und klarere Regeln für die<br />

Mietpreisbremse<br />

Bayern<br />

Bundesparteitag<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Strengere und klarere Regeln für die Mietpreisbremse<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

14<br />

15<br />

16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

21<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

27<br />

28<br />

29<br />

30<br />

31<br />

32<br />

33<br />

34<br />

35<br />

36<br />

37<br />

38<br />

Im Frühjahr <strong>2015</strong> wurde im Bundestag das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf<br />

angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des BestellerInnenprinzips bei der<br />

Wohnvermittlung verabschiedet. Laut Gesetz darf nun in angespannten Wohnungsmärkten die<br />

Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Jedoch weist das Gesetz noch<br />

einige Lücken und Schlupflöcher auf. Diese gilt es nun zu stopfen, um MieterInnen ein<br />

gerechtes Mietvehältnis zu ermöglichen.<br />

Ermittlung des Mietspiegels<br />

Der Anstieg der Mieten ist an den Mietspiegel der örtlichen Mieten gekoppelt. Das heißt, wenn<br />

die Mieten steigen, steigt auch der Wert des Mietspiegels. Würde man den Mietspiegel jedes<br />

Jahr neu ermitteln, so würden die steigenden Mieten für einen höheren Durchschnittswert<br />

sorgen, der es VermieterInnen wiederum ermöglicht, diesen als erneute Basis für<br />

Mieterhöhungen zu verwenden. Um diesen „Multiplikatoreffekt“ zu dämpfen, fordern wir eine<br />

Regelung, die festlegt, dass der Mietspiegel nur alle fünf Jahre neu ermittelt wird. Derzeit<br />

werden nach § 558 Abs. 2 BGB nur Mieten in die Berechnung des Mietspiegels einbezogen, die<br />

„in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert<br />

worden sind. Damit liegen die aus dem Mietspiegel resultierenden ortsüblichen<br />

Vergleichsmieten zumeist über dem realen Durchschnitt der örtlichen Bestandsmiethöhen. In<br />

die Berechnung des Mietspiegels müssen daher neben den Mieten aus Neuvermietungen der<br />

letzten vier Jahre auch die Bestandsmieten miteingerechnet werden.<br />

Wir fordern, dass in angespannten Wohnungsmärkten die Kosten von Sanierungen nur bis zu<br />

5% auf die jährliche Miete aufgeschlagen werden dürfen.<br />

Auch müssen die Wiedervermietungsmieten nach umfangreichen Modernisierungen, die derzeit<br />

ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen sind bei maximal 120 Prozent der<br />

ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt werden. Zudem sollen die VermieterInnen die<br />

Modernisierungskosten exakt offenlegen, sofern sie Begrenzung der Mietpreisbremse<br />

überschreiten wollen.<br />

Vormiete darf nicht als Basis gelten<br />

Nach der Beschlusslage des Bundestages darf eine Miete bis zur Höhe der vorherigen Miete<br />

vereinbart werden. Das heißt, wenn eine Vormiete, die deutlich höher als die nach der<br />

Mietpreisbremse zulässige Miete ist, kann sie dennoch als zulässige Miete angesetzt werden.<br />

Weiter müssen Konzepte entwickelt werden, wie auch die Mieten der Erstvermietung in<br />

Neubauten sinnvoll gedeckelt werden können. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend und<br />

224

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!