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antragsbuch_2015

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Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

G 3<br />

Titel<br />

Antragsteller<br />

Zur Weiterleitung an<br />

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache –<br />

Für eine Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und<br />

Beratungsstellen<br />

Bayern<br />

Bundesparteitag<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

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Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache – Für eine<br />

Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und<br />

Beratungsstellen<br />

Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens Gewalt. Die erst im März <strong>2015</strong> vorgestellte<br />

Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) macht deutlich, dass es<br />

an der Zeit ist, dass politische Entscheidungsträger und -trägerinnen, Maßnahmen gegen diese<br />

weit verbreitete Gewalt ergreifen.<br />

Bessere Finanzierung der Frauenhäuser<br />

Eine Maßnahme, die Frauen unmittelbar Schutz bieten und es ihnen ermöglicht, aus einer<br />

Gewaltsituation zu Hause - sei es, diese gehe von ihren Partnern oder von Familienangehörigen<br />

aus - auszubrechen, sind Frauenhäuser. Nach einer Richtlinie der Europäischen Union muss<br />

pro 7500 EinwohnerInnen ein Frauenhausplatz zur Verfügung stehen. Davon sind wir in Bayern<br />

aber weit entfernt.<br />

Regelmäßig kann Frauen kein Platz im nächst gelegenen Frauenhaus angeboten werden,<br />

sodass diese an ein anderes Frauenhaus weiterverwiesen werden müssen. Bezieht man dabei<br />

mit ein, dass nur lediglich ca. 3% der von Gewalt betroffenen Frauen überhaupt Kontakt zum<br />

Frauenhaus oder einer Einrichtung für Opferschutz aufsuchen, wird deutlich, wie wenig<br />

Frauenhausplätze zur Verfügung stehen.<br />

Für uns ist klar: Jeder Frau, die zu Hause Gewalt erfahren muss, muss zu jeder Zeit<br />

wohnortnah ein Platz in einem Frauenhaus zur Verfügung stehen und die entsprechende<br />

Betreuung zur Verfügung stehen! In Artikel 2 des Grundgesetzes ist das Recht auf körperliche<br />

Unversehrtheit verankert. Wenn das zu Hause verwehrt wird, muss ein Schutzort zur Verfügung<br />

stehen, an dem Hilfe abgerufen werden kann. Deshalb fordern wir einen Rechtsanspruch auf<br />

einen Frauenhausplatz. Hierfür ist eine bessere finanzielle Ausstattung von Frauenhäusern und<br />

Beratungsstellen für Frauen in Not unbedingt erforderlich, damit auch die Rufbereitschaft in<br />

Frauenhäusern erhöht werden kann.<br />

Dabei ist klar: Finanzierungsmodelle wie das der Tagessatzfinanzierung lehnen wir strikt ab. Die<br />

Finanzierung über Tagessätze wälzt die Kosten für den Frauenhausaufenthalt auf die einzelne<br />

Frau ab und macht Gewalt gegen Frauen zu einem individuellen Problem. Gruppen wie<br />

Auszubildende, Studentinnen oder erwachsene Schülerinnen und Frauen ohne gesicherten<br />

Aufenthaltsstatus haben keinen Anspruch auf Leistungen wie Hartz IV und können sich somit<br />

ohne Einkommen oder Vermögen den Aufenthalt im Frauenhaus nicht leisten. Hilfe für Frauen<br />

in Notsituationen ist eine gesellschaftliche Aufgabe und darf nicht von der finanziellen<br />

Situationen der einzelnen Frau abhängen.<br />

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