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antragsbuch_2015

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Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

Titel<br />

Gegen ein „Familienwahlrecht“<br />

D 10<br />

Antragsteller<br />

Hannover<br />

Zur Weiterleitung an<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Gegen ein „Familienwahlrecht“<br />

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Wir fordern den Parteivorstand der SPD auf, sich entschieden von der Einführung eines so<br />

genannten „Elternwahlrechtes“ zu distanzieren. Stattdessen sollte zur besseren Einbindung der<br />

Jugend in die Politik die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre, wie auf kommunaler Ebene<br />

bereits vielfach erfolgreich geschehen, geprüft werden.<br />

Begründung:<br />

Die Idee, dass auch die Interessen Minderjähriger in der Politik Gehör finden müssen, ist eine<br />

wichtige und richtige. Ein „Familienwahlrecht“, bei dem ein Elternteil im Namen jedes minderjährigen<br />

Kindes eine weitere Stimme abgeben darf, ist hierfür jedoch weder ein geeignetes noch<br />

ein angemessenes Mittel.<br />

Die Abgabe einer Stimme im Namen einer anderen Person verstößt direkt gegen die im<br />

Grundgesetz verankerten Wahlrechtsgrundsätze der Unmittelbarkeit, Freiheit und Geheimheit.<br />

Dabei widerspricht sie insbesondere jedoch dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Es kann<br />

nicht davon ausgegangen werden, dass Eltern tatsächlich ihre Kinder fragen, welche 20<br />

politischen Interessen sie haben (je nach Alter des Kindes ist dies ja auch gar nicht möglich).<br />

Vielmehr werden Eltern derjenigen Partei, die sie ohnehin präferieren, eine oder mehrere<br />

zusätzliche Stimmen geben. Dies bedeutet nichts anderes, als dass Eltern minderjähriger<br />

Kinder mehrfach wählen dürfen, was dem im Grundgesetz verankerten und für die Demokratie<br />

zentralen Grundsatz der Gleichheit der Wahl, bei der die Stimmen aller Bürger*innen das<br />

gleiche Gewicht haben, entgegensteht. Mehrfaches Stimmrecht von Eltern stellt einen<br />

unzulässigen Eingriff in die Zählwertgleichheit („one wo*man one vote“) dar. Ein solches<br />

Zweiklassenwahlrecht, egal aus welchen Gründen, ist in jedem Fall zu verhindern und auch<br />

nicht verfassungskonform zu erreichen.<br />

Zusätzlich stellen sich zahlreiche praktische Probleme:<br />

Welches Elternteil darf die Stimme für das Kind abgeben (eine gemeinsame Abgabe<br />

widerspricht ja wiederum dem Grundsatz der geheimen Wahl)?<br />

Wer hat dies im Streitfall zu entscheiden?<br />

Was passiert, wenn Jugendliche schon vor dem 18. Lebensjahr eine klare politische<br />

Präferenz entwickeln, die der Eltern/des wählenden Elternteils entgegensteht?<br />

Wenn den Stimmen von Kindern und Jugendlichen in der Politik mehr Gehör verschafft werden<br />

soll, so kann dies über ihre unmittelbare Beteiligung an Wahlen geschehen, wodurch die oben<br />

genannten Wahlrechtsgrundsätze der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl<br />

gewahrt bleiben. Es sollte daher über eine Herabsetzung des Wahlalters diskutiert werden, da<br />

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