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antragsbuch_2015

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Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

M 24<br />

Titel<br />

Antragsteller<br />

Zur Weiterleitung an<br />

Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten im<br />

Asylrecht abschaffen<br />

Bayern<br />

Juso-Bundesvorstand, SPD-Bundesparteitag, SPD-<br />

Parteikonvent, SPD-Parteivorstand, SPD-<br />

Bundestagsfraktion<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten im Asylrecht abschaffen<br />

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Seit in den vergangenen Monaten eine steigende Zahl an Flüchtlingen in Richtung Europa zur<br />

verzeichnen ist, musste eine parallel stattfindende Entsolidarisierung der Politik mit Flüchtlingen<br />

festgestellt und der Ausbau der Festung Europa evidentiert werden. So zum Beispiel durch den<br />

Bau des Grenzzauns zwischen Ungarn, Kroatien und Serbien durch die Regierung Orban. Die<br />

Bereitschaft zur Aufnahme von Flüchtlingen, falls in so manchen Fällen überhaupt vorhanden,<br />

nimmt in Europa rapide ab. Trotz des überwältigenden zivilgesellschaftlichen Engagements,<br />

finden auch in Deutschland restriktive Maßnahmen ihren Weg in die Politik. Mit dem Instrument<br />

der Deklarierung von sog. sicheren Herkunftstaaten, sollen Flüchtlinge aus ebendiesen Staaten<br />

von vornherein keine Möglichkeit erhalten ein Asylverfahren anzustreben. Am 19. September<br />

2014 wurde vom Bundesrat eine höchst umstrittene Ergänzung des geltenden Asylrechts mit<br />

knapper Mehrheit verabschiedet. So wurden drei neue Länder zur Kategorie der sicheren<br />

Herkunftsländer hinzugefügt: Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Als Ergebnis des<br />

Asylgipfels vom September <strong>2015</strong>, wurde nun auch beschlossen Albanien, Kosovo und<br />

Montenegro als sichere Herkunftstaaten zu deklarieren.<br />

Seit dem „Asylkompromiss“ von 1993 werden Asylanträge aus den so klassifizierten Staaten in<br />

einem Schnellverfahren bearbeitet. Dabei geht man von der gesetzlichen Vermutung aus, dass<br />

in diesen Ländern keine Gefährdungen vorliegen. Dementsprechend ist die prinzipielle Chance<br />

auf einen erfolgreichen Asylantrag verschwindend gering bis unmöglich. Momentan gilt diese<br />

Vermutung bis auf Ghana und Senegal nur für Staaten der Europäischen Union sowie Serbien,<br />

Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.<br />

Doch besteht großer Zweifel daran, dass diese gesetzliche Vermutung der Wirklichkeit gerecht<br />

wird. Betrachtet man gerade die drei neu hinzugefügten Staaten, so kann man sicherlich kaum<br />

von sicheren Herkunftsländern reden.<br />

So ist die Freiheit der Medien nur begrenzt gegeben. Beispielhaft hierfür steht Mazedonien, das<br />

auf dem Index zur Pressefreiheit 2014 von Reporter ohne Grenzen den 123. von 180 Plätzen<br />

belegt und mittlerweile nur noch den Status eines halbfreien Staates Inne hat. Repressionen<br />

und Haftstrafen gegen regierungskritische JournalistInnen, kommen vermehrt vor.<br />

Die Lebensrealität des LGBTI-Anteils der Bevölkerung ist in der Region nach wie vor<br />

unzumutbar. Kirchen, Organisationen, Parteien und z.T. Medien agitieren offen gegen freie<br />

Äußerung oder rufen zu Gewalt auf. Queere Vereine, Organisationen und Veranstaltungen<br />

existieren nur unter massivem Polizeischutz und sind und bleiben Ziel konservativer, religiöser,<br />

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