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antragsbuch_2015

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Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

Titel<br />

Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr!<br />

F 8<br />

Antragsteller<br />

Zur Weiterleitung an<br />

Hessen-Süd<br />

SPD-Bundesparteitag<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr!<br />

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Jusos und SPD lehnen die Anschaffung von bewaffneten unbemannten Luftfahrzeugen für die<br />

Bundeswehr und die nachträgliche Aufrüstung unbewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge ab.<br />

Die Forderungen nach Kampfdrohnen für die Bundeswehr, die auch in der SPD immer lauter<br />

werden, müssen ein Ende haben. Die Möglichkeit einen Drohnenkrieg, wie ihn beispielsweise<br />

die USA praktizieren, ist nicht erstrebenswert.<br />

Die Praxis aus den USA zeigt, dass Kampfdrohnen zwar durchaus Opfer bei den eigenen<br />

Streitkräften vermeiden, aber dafür auch enorme ethische Bedenken mit sich bringen.<br />

Kampfdrohnen mit chirurgischer Präzision?<br />

Der Drohnenkrieg der USA in Pakistan und Jemen etwa zeigt, dass es sich bei<br />

Drohnenangriffen keinesfalls um präzise Tötungen handelt. Die Beispiele von 41 potentiellen<br />

Terroristen[1] in Pakistan und Jemen, die durch Luftschläge mit Kampfdrohnen getötet werden<br />

sollten, machen dies deutlich. Die Liquidierungsversuche dieser 41 Männer aus der Luft hatten<br />

insgesamt 1147 Opfer zur Folge; 149 davon Kinder. Bei diesen 41 Zielen handelt es sich jedoch<br />

nur um solche, auf die mehrfache Drohnenangriffe erfolgten. Zusammengerechnet mit den<br />

direkt erfolgreichen Liquidierungen ist die Zahl der zivilen Opfer noch weitaus höher. Sieben der<br />

41 potentiellen Terroristen sind trotz mehrfacher Angriffe mit Drohnen noch am Leben.<br />

Hinzu kommt die dauerhafte Belastung für die Zivilbevölkerung, die von der ständigen<br />

Ungewissheit eines möglichen Luftschlags ausgeht. Die Verbreitung dieser Angst darf definitiv<br />

nicht unterschätzt werden. Auch als Nebenwirkung darf diese, wenn auch ungewollte,<br />

psychologische Kriegsführung aber nicht ignoriert werden.<br />

Ächtung außergerichtlicher Tötungen durch Drohnen<br />

Die Praxis der USA zeigt, dass der Einsatz von Drohnen auch dazu verlockt Tötungen<br />

außerhalb von Kriegsgebieten durchzuführen. Diese Tötungen entsprechen aber einem<br />

Todesurteil ohne Gerichtsverfahren und widersprechen jeglicher Rechtsstaatlichkeit.<br />

Wir unterstützen daher die Resolution des EU-Parlamentes zur Ächtung außergerichtlicher<br />

Tötungen durch Drohnen:<br />

Gezielte Tötungen außerhalb von Kriegsgebieten sind illegal.<br />

Auch im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen sind Menschen- und Völkerrecht,<br />

insbesondere der Schutz von Zivilisten strikt einzuhalten.<br />

Beim geringsten Anzeichen ungesetzlicher Handlungen muss eine Untersuchung<br />

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