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antragsbuch_2015

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Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

P 21<br />

Titel<br />

Antragsteller<br />

Verpflichtende Herausgabe von<br />

Medikamenten aus klinischen Studien zum Einsatz in der<br />

Individualtherapie<br />

Bayern<br />

Zur Weiterleitung an<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Verpflichtende Herausgabe von Medikamenten aus klinischen<br />

Studien zum Einsatz in der Individualtherapie<br />

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Für die Prüfung und Erprobung von Medikamenten sind oft jahrelange klinische Studien nötig.<br />

Doch für Menschen mit schweren Erkrankungen, bei denen die bereits zugelassenen<br />

Therapiemöglichkeiten nichts bewirken und die aber an der Forschungsstudie nicht teilnehmen,<br />

erfolgt die Zulassung manchmal zu spät. Für diese Menschen gibt es noch zwei weitere<br />

Möglichkeiten: den individuellen Heilversuch und das Härtefall-Programm.<br />

Härtefall-Programme (Compassionate Use) sind Programme, für die eine Gruppe von<br />

PatientInnen für die Behandlung mit noch nicht zugelassenen Medikamenten definiert wird. Wir<br />

fordern eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass die Verweigerung der<br />

Herausgabe eines sich in der Zulassung befindlichen Arzneimittels für den individuellen<br />

Heilversuch durch das herstellenden Pharmaunternehmen nur abgelehnt werden darf, wenn<br />

gesundheitsbedenkliche Aspekte und nicht Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Schmälerung<br />

des Erfolges bei Markteinführung beruht. Zur Überprüfung dieses Sachverhalts muss eine<br />

unabhängige medizinische Forschungseinrichtung zwischengeschaltet werden. Bestätigt die<br />

Forschungsstelle die gesundheitlichen Bedenken nicht, muss das jeweilige Unternehmen das<br />

Medikament herausgeben. Die Prüfung durch die unabhängige Forschungsstelle hat im<br />

Eilverfahren zu erfolgen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für das Medikament nicht, nur<br />

für die Behandlung und gegebenenfalls für den Klinikaufenthalt.<br />

Die Behandlung eines individuellen Einzelfalls ist nicht Gegenstand der Arzneimittel-Härtefall-<br />

Verordnung. Hier handelt es sich um die Anwendung eines Medikaments im Einzelfall, das<br />

heißt, der/die behandelnde Arzt/Ärztin kann sich keiner Liste bedienen, aus der der mögliche<br />

Einsatz noch nicht zugelassener Medikamente für die Behandlung bestimmter<br />

PatientInnengruppen aufgelistet ist, sondern er/sie muss sich selbst auf die Suche nach<br />

Medikamenten in der Erprobung machen, die zur Bekämpfung des Krankheitsbildes des/der<br />

jeweiligen Patienten/in dienen kann. Hier agieren Arzt/Ärztin und PatientIn quasi aus eigener<br />

Initiative.<br />

Findet ein Arzt/eine Ärztin eine passende klinische Studienreihe, kann er/sie im Rahmen<br />

seiner/ihrer Therapiefreiheit dieses noch nicht zugelassene Medikament prinzipiell einsetzen,<br />

denn wenn eine Krankheit tödlich verlaufen kann, es keine alternative Medizin gibt oder eine<br />

schwere Behinderung nach sich zieht, darf ein Arzt/eine Ärztin unter besonderen<br />

Sicherheitsmaßnahmen ein noch nicht zugelassenes Medikament einsetzen. Der Arzt/Die Ärztin<br />

trägt dabei die Verantwortung für die Anwendung. So wurde etwa auch mit einigen der Ebola-<br />

PatientInnen in Deutschland, Frankreich und den USA verfahren, die wohl mit Medikamenten<br />

behandelt wurden, die vorher lediglich in tierischen Studien erprobt wurden.<br />

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