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antragsbuch_2015

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(Betriebs-)Rente zu einer Stärkung der Altersvorsorge in Deutschland beitragen, was durch die<br />

momentane Struktur privater FinanzdienstleisterInnen und LebensversichererInnen in ihrem<br />

aktuellen gesamtwirtschaftlichen Umfeld nicht gegeben ist.<br />

Je nach branchenspezifischem Fonds können unterschiedliche Risikoklassen gebildet werden.<br />

Dabei obliegt es dem Versicherungsnehmer oder der Versicherungsnehmerin, zu entscheiden,<br />

ob er oder sie lieber geringere Risiken bei vollständiger Sicherung der Einlagen, oder höheres<br />

Risiko bei höheren Renditen und eingeschränkter Sicherung der Einlagen bevorzugt. So kann<br />

eine gesicherte Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge ermöglicht werden, deren Vorteile<br />

nicht durch intransparente Kostenstrukturen von LebensversichererInnen einverleibt werden.<br />

Flexibles Renteneintrittsalter<br />

Einen zentralen Bestandteil der notwendigen Modernisierung des Rentensystems stellt die<br />

Flexibilisierung des Regeleintrittsalters in die Rente dar. Dabei bekennen wir uns zum geltenden<br />

Renteneinstiegsalter nach 45 Beitragsjahren, beziehungsweise zu dem aktuell bestehenden,<br />

rechtlich festgeschriebenen Regeleintrittsalter. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, bei<br />

frühzeitigem Renteneintritt ab 63 unter Abschlägen vollständig in Rente zu gehen bzw.<br />

vollständig erwerbstätig zu bleiben bei Bildung von zusätzlichen Anwartschaften. Vielfach gelten<br />

zum jetzigen Zeitpunkt jedoch anderslautende Tarif- und Arbeitsverträge. Dabei ist zweifelhaft,<br />

inwiefern sich der Verbleib in der Erwerbstätigkeit zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich rechnet,<br />

oder negativ auswirkt.<br />

Die Möglichkeit, in Teilrente zu gehen, besteht bereits. Dabei sind recht starre Grenzen für den<br />

Teilrentenbezug gesetzt und Zuverdienstgrenzen so ausgestaltet, dass ein verschwindend<br />

geringer Anteil an ArbeitnehmerInnen diese Möglichkeit in Anspruch nimmt. Daher sprechen wir<br />

Jusos uns dafür aus, künftig bereits ab 60 Jahren. die rechtlichen Rahmenbedingungen zu<br />

schaffen, in Teilrente oder in Altersteilzeit zu gehen.Dabei sollte anstelle von starren Grenzen<br />

die Möglichkeit geschaffen werden, dynamisch den Anteil an Arbeitszeit und Teilrentenbezug zu<br />

wählen. Die Zuverdienstgrenzen hierfür müssen deutlich gelockert und größtmöglich<br />

ausgeweitet werden.<br />

Verbleiben ArbeitnehmerInnen länger im Erwerbsleben, zahlen ArbeitgeberInnen weiterhin den<br />

Anteil für Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ein. Während die<br />

Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Allgemeinheit zugutekommen, besteht kein<br />

Zusammenhang zwischen eingezahltem Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung und zu den<br />

Anwartschaften. Wir Jusos sprechen uns dafür aus, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Die<br />

Arbeitgeberbeiträge sollen deshalb künftig in die Anwartschaften der ArbeitnehmerInnen für den<br />

Fall ihres Renteneinstiegs einbezogen werden. Dies bestärkt die ArbeitnehmerInnen, die bereits<br />

jetzt länger arbeiten können und wollen. So kann ein flexibleres Regeleintrittsalter für die<br />

Menschen geschaffen werden.<br />

Langfristig setzen wir Jusos uns für die Abschaffung des Regeleintrittsalters in Deutschland ein.<br />

Hierfür schlagen wir einen Alterskorridor nach schwedischem Vorbild vor, der zwischen 61 und<br />

69 Jahren liegen sollte und den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit gibt, selbst zu wählen, wann<br />

sie vollständig in Rente gehen wollen, Teilrente beziehen wollen bzw. länger arbeiten wollen.<br />

Die Idee der Arbeitsversicherung<br />

Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel. Das Normalarbeitsverhältnis stellt nicht länger die<br />

Regel dar. Sollte die Arbeitslosenversicherung lange Zeit das Risiko der Arbeitslosigkeit und<br />

den Ausgleich des damit verbundenen Einkommensverlustes auffangen, müssen wir<br />

mittlerweile feststellen, dass zahlreiche neue Risiken hinzugekommen sind, auf die die aktuelle<br />

Arbeitslosenversicherung bisher nicht ausreichend reagieren kann. Die Flexibilisierung des<br />

Arbeitsmarktes führt dazu, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse immer mehr die Regel<br />

darstellen. Befristung, Teilzeit und Selbstständigkeit nehmen zu. Vor allem Frauen sind hiervon<br />

betroffen, so arbeiteten im Jahr 2010 52 % aller beschäftigten Frauen in Teilzeit. In diesen<br />

atypischen Beschäftigungsverhältnissen gestalten sich die Möglichkeiten für Weiterbildung als<br />

sehr schwierig. Doch vor allem der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erhöht die Chance<br />

auf ein Normalarbeitsverhältnis. Zudem haben sich Übergangsrisiken entwickelt, denen durch<br />

die Arbeitslosenversicherung bislang nicht entgegengewirkt werden konnte. Den Risiken der<br />

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