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antragsbuch_2015

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6.5. Sexualisierte Gewalt ernstnehmen Opfer schützen<br />

Die Flucht von Frauen ist anders und das Geschlecht spielt in der aktuellen Asylkrise eine nicht<br />

zu unterschätzende Rolle. Viele Frauen erleben Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt<br />

sowohl auf der Flucht als auch in den Herkunftssituationen aus denen sie fliehen. Denn Gewalt<br />

an Frauen sind immer noch altbekannte Kampfmittel im Krieg und Kriegsstrategien. Dort wo das<br />

Recht des Stärkeren gilt und aus dem Leid von Menschen Profit geschlagen wird, dort<br />

reproduzieren sich auch die Geschlechterverhältnisse und die Gewalt an Frauen. Neben<br />

Hunger, Krankheiten, Haft und anderer körperlicher und seelischer Gewalt müssen Frauen auf<br />

der Flucht sexuelle Übergriffe und sexualisierte Gewalt befürchten. Besonders für<br />

alleinstehende Frauen ist die Gefahr, auf der Flucht sexualisierte Gewalt zu erfahren und<br />

vorallem vergewaltigt zu werden, sehr hoch. Doch neben der dramatischen Realität bei der<br />

Flucht werden immer mehr Fälle von sexualisierter Gewalt, Vergewaltigungen oder auch<br />

Zwangsprostitution in den Aufnahmeeinrichtungen in Deutschland bekannt. Wir fordern daher:<br />

Anerkennung von frauenspezifischen Fluchtgründen auch aus den sog. „sicheren<br />

Herkunftsstaaten“.<br />

Personalschulung im Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt, insbesondere<br />

Mitarbeiter*innen in den zuständigen Verwaltungen, Asylrechtler*innen und<br />

Verfahrensberater*innen, sowie dem Sicherheitspersonal und Mitarbeiter*innen in<br />

den Erstaufnahmeeinrichtungen. Desweiteren sollen auch freiwilige Helfer*innen<br />

sensibilisiert werden. Die Zulassung zu Kinderbetreuung muss harten Kritierien<br />

unterliegen und die<br />

Helfer*innen müssen sich besoderer Überprüfung unterziehen.<br />

Mehr sensibilisiertes Sicherheitspersonal zum Schutz von Frauen und Kindern<br />

Ausbau der psychologischen Betreuungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt<br />

In Zusammenarbeit mit Expert*innen, Politik und NGO´s soll ein bundesweites<br />

Programm zur Prävention erarbeitet und durchgeführt werden.<br />

Schutzräume für Frauen und Kinder, insbesondere abschliebare Duschräume und<br />

Toiletten! Perspektivisch sollen auch bundesweit gesonderte Unterbringungen für<br />

Frauen und Kinder errichtet werden.<br />

6.5 Besonderen Schutz anerkennen LGBT*I Asylsuchende schützen LGBT*I Geflüchtete, also<br />

schwule, lesbische, biund trans*idente sowie intergeschlechtliche erleben vielfältig<br />

Diskriminierung und Übergriffe, über die es keine öffentliche Auseinandersetzung gibt. Ihre<br />

gewaltvollen Erfahrungen bleiben oft unsichtbar oder werden nicht ernstgenommen. So erleben<br />

sie in den Unterkünften in Deutschland häufig Diskriminierung bis hin zu Übergriffen. Nach einer<br />

Tat trauen sich jedoch nur wenige Opfer, dies anzuzeigen oder gar darüber zu sprechen aus<br />

Angst vor weiteren Übergriffen und Stigmatisierung. Nicht selten müssen die Betroffenen dann<br />

mit den Täter*innen in derselben Einrichtung oder gar dem selben Zimmer verbleiben. Allein<br />

LGBT*QIAGeflüchtete<br />

einzeln oder zusammen mit anderen LGBT*QIAGeflüchteten im einem Zimmer unterzubringen<br />

kann ihre Situation entlasten und dafuer sorgen, dass sie in ihrer sehr privaten Umgebung<br />

niemandem mehr ausgeliefert sind. In seinem Konzept zur Unterbringung und Integration der<br />

Geflüchteten hat der Berliner Senat als erster die besondere Schutzbedürftigkeit von Lesben,<br />

Schwulen, Bisexuellen sowie transund<br />

intergeschlechtlichen Asylsuchenden anerkannt und festgeschrieben. Das<br />

bedeutet: Neben anderen Personengruppen wie schwangeren Frauen, Minderjährigen, stark<br />

traumatisierten Geflüchteten wird bei ihnen auch eine besondere Schutzbedürftigkeit<br />

erkannt. Dies kann ihnen beispielsweise dabei helfen, schneller in ein solches Einzelzimmer<br />

verlegt zu werden.<br />

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