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antragsbuch_2015

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Jusos in der SPD<br />

Bundeskongress, 27.-29.11.<strong>2015</strong><br />

P 19<br />

Titel<br />

Antragsteller<br />

Zur Weiterleitung an<br />

Stärkung der nicht-medizinischen Prävention<br />

im Rahmen des neuen Präventionsgesetzes (PrävG)!<br />

Bayern<br />

SPD-Bundestagsfraktion, SPD-Bundesparteitag<br />

angenommen mit Änderungen angenommen abgelehnt<br />

Stärkung der nicht-medizinischen Prävention im Rahmen des<br />

neuen Präventionsgesetzes (PrävG)!<br />

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Wir lehnen den Entwurf des neuen Präventionsgesetzes ab, da die Krankenkassen nicht<br />

verpflichtet werden sollen, ihren Mitgliedern finanzielle Anreize für eine „gesunde<br />

Lebensführung“ zu bieten. Im Gegenteil fordern wir, dass diese Praxis verboten wird.<br />

Wir lehnen es ab, dass die Krankenkassen Daten über die höchstpersönliche Lebensführung<br />

der Versicherten sammeln wollen und konformes Verhalten durch niedrigere Beiträge<br />

honorieren. Das Solidaritätsprinzip, nachdem alle Versicherten für alle Versicherten zahlen, wird<br />

untergraben, wenn Menschen, die ihre Lebensführung nicht an die Vorstellung der<br />

Krankenkassen anpassen, durch faktisch höhere Beiträge bestraft werden.<br />

Einzelne Krankenkassen (bspw. die „Techniker Krankenkasse“) belohnen die Versicherten für<br />

die Nutzung von Smartwatches und Fitness-Tracking-Programmen. Insbesondere diese<br />

Entwicklung betrachten wir mit großer Sorge. Durch derartige Software werden intimste Daten<br />

der Versicherten erfasst. Der Diebstahl und Missbrauch von Daten stellt insbesondere in diesem<br />

Zusammenhang eine enorme Gefahr dar.<br />

Wir Jusos lehnen eine „verwaltete Welt“ ab, in der die alle Daten - ob von privaten oder<br />

staatlichen Stellen - erfasst werden. Die Belohnung bzw. Bestrafung bestimmter Formen der<br />

Lebensführung durch finanzielle Leistungen der Krankenkassen halten wir für falsch. Es braucht<br />

keine staatliche Bevormundung, sondern effektive Vorsorge durch mehr Aufklärungs- und<br />

Bildungsarbeit und eine bessere Finanzierung des Gesundheitsbereichs, insbesondere der<br />

Betreuung durch wohnortnahe HausärztInnen.<br />

Begründung:<br />

Der neue Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention<br />

(PrävG) soll ab 2016 die Gesundheitsvorsorge stärken und das Gesundheitssystem verbessern.<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen verpflichtet werden, ihren Mitgliedern finanzielle Anreize<br />

für ein gesundheitsbewusstes Leben zu geben. So wird beispielsweise belohnt, wer<br />

Maßnahmen der gesundheitlichen Vorsorge trifft, indem er oder sie abnimmt oder mit dem<br />

Rauchen aufhört. Zudem räumt das Gesetz den gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflegeund<br />

der Rentenversicherung mehr Möglichkeiten für Präventionsangebote ein. Dafür sollen<br />

diese ihre Ausgaben für Präventionsmaßnahmen verdoppeln. Das Geld soll in Programme<br />

fließen, die beispielsweise Diätprogramme für Erwachsene oder die Impfberatung vor dem Kita-<br />

Start gewährleisten. Dabei ist die Präventionsleistung nichts Neues und in Form von<br />

Impfberatung oder der Intention der Vorbeugung von Zivilisatonskrankheiten durch mehr<br />

Bewegung auch sinnvoll. Diese Art der Präventivmaßnahmen ist aber nur Stückwerk und kein<br />

ganzheitliches Konzept zur gesundheitlichen Lebensweise.<br />

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