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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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A 3F<strong>in</strong>anzierung kommunaler <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen<strong>in</strong> den Bereichen Klimaanpassung, Umweltschutz, Beschäftigung, ökologisch orientierteWirtschaftsförderung, Stadtbildverschönerung, Verkehrsberuhigung, Verbesserungder Lebensqualität u.v.m. erreicht werden.Konzeption undUmsetzung vonFörderprogrammenFörderprogramme im Bereich des <strong>Klimaschutz</strong>es müssen durch die politische Spitzee<strong>in</strong>er Stadt/Geme<strong>in</strong>de sowie e<strong>in</strong>en Beschluss getragen werden. Da <strong>Klimaschutz</strong> e<strong>in</strong>eQuerschnittsaufgabe ist und im überwiegenden Teil der <strong>Kommunen</strong> bisher ke<strong>in</strong>e <strong>Klimaschutz</strong>manageragieren, sollten auf Verwaltungsebene <strong>in</strong> Abhängigkeit der Kompetenzenund Zuständigkeiten verschiedene Ämter und Stellen <strong>in</strong> die Zielf<strong>in</strong>dungfür sowie die Konzeption von Programmen e<strong>in</strong>gebunden werden. Dazu gehörenz.B.: Umweltämter, Stadtplanungs-/entwicklungsämter, Hochbauämter sowie Gebäudemanagement/Liegenschaftsmanagement.Des Weiteren sollte geprüft werden,ob und welche lokal agierenden und für die Umsetzung von <strong>Klimaschutz</strong>aktivitätenwichtigen Akteure für kommunale Initiativen gewonnen werden können. Hier kommenz.B. Banken, Stadtwerke und weitere Energieversorger <strong>in</strong> Frage.Praxis-BeispielAnsprechpartner:DetmolderEnergieberatung,Werner Landgraf,Woldemarstr. 37,32756 Detmold,05231/301 31 00,<strong>in</strong>fo@nei-dt.deDetmolder Förderprogramm zur energetischen Sanierung von AltbautenSeit 1993 bezuschusst die Stadt Detmold die nachträgliche Wärmedämmung von Altbauten, derenBauanträge vor 1994 gestellt wurden. Zuschüsse gibt es für die nachträgliche Wärmedämmung derGebäudehülle, für den E<strong>in</strong>bau neuer Dreifach-Verglasungen, Türen und Lüftungsanlagen. Die Förderungist auf maximal 2.000 Euro pro Objekt begrenzt. E<strong>in</strong>e Kumulation mit anderen Zuschüssen ist zulässig,solange die Gesamtförderung 30 Prozent der Investitionskosten nicht übersteigt. Für die Höhe der Zuschüssegibt es zwei Qualitätsstandards. Werden die Bauteile <strong>in</strong> Passivhaus-Komponentenqualität saniert,gibt es pro Bauteil höhere Zuschüsse, als wenn sie nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er mittleren Qualität zwischen denM<strong>in</strong>destanforderungen der KfW-Förderung und der Passivhausqualität saniert werden. Bei Außenwändengibt es z.B. für die höhere Qualität (ab 22 cm Dämmung) 8 Euro Zuschuss pro m² und <strong>in</strong>sg. max.2.000 Euro, für die mittlere Qualität (ab 18 cm) dagegen nur 5 Euro Zuschuss pro m² und max. 1.000Euro.Gefördert wird auch der E<strong>in</strong>bau besonders energiesparender Lüftungsanlagen gemäß RAL-Gütezeichen965 mit e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong>destens 70-prozentigen Wärmerückgew<strong>in</strong>nung mit pauschal 1.000 Euro. Auch dieNachrüstung simpler feuchtegesteuerter Abluftventilatoren <strong>in</strong> Feuchträumen wird mit 150 Euro gefördert,um dem sonst häufigen Schimmelrisiko nach Fenstersanierungen im Altbau vorzubeugen. Voraussetzungfür die Detmolder Förderung ist e<strong>in</strong>e qualifizierte, firmenunabhängige Energieberatung vor derAntragstellung. Diese kann kostenlos durch das Niedrig-Energie-Institut (NEI) erfolgen, das das Förderprogrammim Auftrag der Stadt Detmold abwickelt.Weitere Informationen: Niedrig-Energie-Institut, www.nei-dt.de; Energieberatung Detmold, www.energieberatung-dt.dePraxis-BeispielAnsprechpartner<strong>in</strong>:Geme<strong>in</strong>de Hirschberg ander Bergstraße,Gitte Mutzeck,Großsachsener Straße 14,69493 Hirschberg,06201/598 11,gitte.mutzeck@hirschberg-bergstrasse.deUmweltförderprogramm HirschbergDie Geme<strong>in</strong>de Hirschberg an der Bergstraße fördert seit rund 20 Jahren Umwelt- und Energiesparmaßnahmen<strong>in</strong> privaten Haushalten, diese Förderung erfolgt zu 100 Prozent aus kommunalen Mitteln.Nachdem sie aufgrund der kommunalen F<strong>in</strong>anzlage für 2010 ausgesetzt wurde, folgt nun im Frühjahr2011 e<strong>in</strong>e Wiederaufnahme des novellierten Programms. Dieses kommunale Umwelt-Förderprogrammumfasst zum e<strong>in</strong>en Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes. Hierzu zählen die Förderung von Pflanzungenheimischer Gehölze und Obstbäume, Baumgutsche<strong>in</strong>e anlässlich von Hochzeiten und Geburten,Zuschüsse zu Dach- und Fassadenbegrünungen und die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung vonAbfallm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen. Im Bereich der Energiesparmaßnahmen wird privaten Bauherren beiNeubauten die Durchführung von Blower-Door-Tests bezuschusst. Bei Gebäuden im Altbaubestands<strong>in</strong>d Förderungen von Wärmedämm-Maßnahmen und bei der Errichtung von Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung(ggf. <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit Heizungsunterstützung) möglich. Des Weiteren wird dieErrichtung e<strong>in</strong>er Heizungsanlage für Holzpellets/Hackschnitzel mit e<strong>in</strong>em pauschalen Zuschuss unterstützt.Für weitere Maßnahmen zur CO 2 -Reduzierung oder allgeme<strong>in</strong> zum Umweltschutz können darüberh<strong>in</strong>aus Zuschüsse beantragt werden, über die der Geme<strong>in</strong>derat dann im E<strong>in</strong>zelfall entscheidet.114

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