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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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<strong>Klimaschutz</strong> und StadtplanungA 2Entsprechende Vere<strong>in</strong>barungen können auch <strong>in</strong> Grundstückskaufverträge beim Verkaufvon Grundstücken durch die Geme<strong>in</strong>de bzw. Stadt an Bauträger oder sonstigeBauwillige aufgenommen werden.2.4 Besserer Wärmeschutz und Reduzierung desWärmebedarfs von GebäudenBei der Entwicklung neuer Baugebiete sollte das Ziel verfolgt werden, den Wärmeenergiebedarfder zu errichtenden Gebäude möglichst niedrig zu halten. Städteund Geme<strong>in</strong>den können im Rahmen der Entwicklung neuer Siedlungen anstreben,dass die Gebäude die Anforderungen der EnEV übertreffen. Ziel kann z.B. die Realisierungder Bauvorhaben im Passivhausstandard se<strong>in</strong>.Der Passivhausstandard ist gekennzeichnet durch die Reduzierung der Energieverlustemittels e<strong>in</strong>er optimierten Wärmedämmung aller Umfassungsflächen (Dach, Kellerwände,Fundamente, Fenster) sowie e<strong>in</strong>e kontrollierte (Wohn-)Raumlüftung mitWärmerückgew<strong>in</strong>nung aus der Abluft und Nutzung der Sonnene<strong>in</strong>strahlung. DerStandard ist nicht auf bestimmte Gebäudetypen beschränkt. Die Energiee<strong>in</strong>sparungbeim Heizen beträgt über 80 Prozent gegenüber den gesetzlich vorgeschriebenenNeubau-Standards. Der Heizwärmebedarf liegt im Passivhaus unter 15 kWh/(m 2 a)(bezogen auf die Wohnfläche).Übertreffen derEnEV-Anforderungen2.4.1 Entwicklung der fachrechtlichen AnforderungenDer gesetzliche Rahmen h<strong>in</strong>sichtlich des Wärmebedarfs von Gebäuden ergibt sichvor allem aus der Energiee<strong>in</strong>sparverordnung (EnEV). Auf Grundlage der Verordnungsermächtigungdes Energiee<strong>in</strong>sparungsgesetz (EnEG) werden Bauherren durch dieseVerordnung bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauchihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Die EnEV gilt fürWohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude. Sie löste die Wärmeschutzverordnung(WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab undfasste sie zusammen.Die Faktoren Anlagentechnik und baulicher Wärmeschutz werden nach dem Berechnungsverfahrender EnEV <strong>in</strong> der Gesamtbilanz e<strong>in</strong>es Gebäudes komb<strong>in</strong>iert. Aufdiese Weise kann z.B. e<strong>in</strong>e schlechte Wärmedämmung mit e<strong>in</strong>er effizienten Heizanlageausgeglichen werden. Bemessungsmaßstab für Neubauten ist der Jahresprimärenergiebedarfim Vergleich zu e<strong>in</strong>em Referenzgebäude gleicher Geometrie undAbmessung und vorgegebenen technischen Eigenschaften. Der Primärenergiebedarfberücksichtigt neben dem Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch dieVerluste, die von der Gew<strong>in</strong>nung des Energieträgers an se<strong>in</strong>er Quelle über Aufbereitungund Transport bis zum Gebäude und bei der Verteilung, Speicherung im Gebäudeanfallen. Zudem werden vom Gebäudetyp abhängige Grenzwerte für denTransmissionswärmeverlust der Wärme übertragenden Umfassungsfläche geregelt.Mit der EnEV 2009 wurden die Anforderungen bei Neubauten an den Primärenergiebedarfum ca. 30 Prozent sowie an den Transmissionswärmeverlust um ca. 15 Prozentgegenüber den Vorgaben der EnEV 2007 verschärft. Ebenfalls um ca. 30 Prozentgegenüber der EnEV 2007 verschärft wurden die energetischen Anforderungen anAußenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen und Modernisierungen von bestehendenGebäuden. Die Anforderungen werden <strong>in</strong> den nächsten Jahren aller Voraus-Berechnungsverfahrender EnEVWeiterentwicklung derEnEV-Anforderungen45

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