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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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<strong>Klimaschutz</strong> und StadtplanungA 2durch die e<strong>in</strong>tretenden E<strong>in</strong>sparungen <strong>in</strong>nerhalb angemessener Fristen erwirtschaftetwerden können. Die Geme<strong>in</strong>de kann dabei <strong>in</strong>sbesondereM<strong>in</strong>destflächen für Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen festsetzen,die Nutzungspflicht abhängig machen von Änderungen am Gebäude, wie dervollständigen oder teilweisen Erneuerung der Dache<strong>in</strong>deckung, der Dächer oderder Fassaden oder dem Austausch von Heizkesseln oder Anlagen zur Wärmeerzeugung.Die Regelung nimmt Bezug auf §§ 2, 4 und 6 bis 11 EEWärmeG sowie die Anlage(zu §§ 5 und 7) und erklärt diese Regelungen für entsprechend anwendbar.Die Hessische Regelung f<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> § 81 Abs. 2 Hessische Bauordnung (HBO).Danach können die Geme<strong>in</strong>den durch Satzung bestimmen, dass im Geme<strong>in</strong>degebietoder <strong>in</strong> Teilen davon die Verwendung bestimmter Brennstoffe untersagt wird oderbestimmte Heizungsarten vorgeschrieben werden, wenn dies nach den örtlichenVerhältnissen zur Vermeidung von Gefahren, Umweltbelastungen oder unzumutbarenNachteilen oder unzumutbaren Belästigungen oder aus Gründen des Wohls derAllgeme<strong>in</strong>heit zur rationellen Verwendung von Energie geboten ist; danach vorgeschriebeneHeizungsarten dürfen ke<strong>in</strong>e höheren Umweltbelastungen und ke<strong>in</strong>enhöheren Primärenergieverbrauch verursachen als ausgeschlossene Arten.Auf dieser Grundlage hat die Stadt Marburg e<strong>in</strong>e Satzung beschlossen, die für denFall der Änderung von bestehenden beheizten Gebäuden die Installation von Sonnenkollektorenmit e<strong>in</strong>er im E<strong>in</strong>zelnen def<strong>in</strong>ierten Größe vorschreibt. Die Verpflichtunggreift bei der vollständigen Ersetzung e<strong>in</strong>es Daches sowie unter bestimmtenVoraussetzungen auch bei der Änderung von Dächern von bestehenden beheiztenGebäuden. Sie greift zudem beim Austausch e<strong>in</strong>es Heizkessels oder der Umstellungder Heizungsanlage auf e<strong>in</strong>en anderen fossilen Energieträger. Muss die Heizungsanlagekurzfristig wegen e<strong>in</strong>es Defektes ausgetauscht werden, ist die Verpflichtung<strong>in</strong>nerhalb von 24 Monaten nach Austausch zu erfüllen.Solarsatzung der StadtMarburgDie Satzung enthält e<strong>in</strong>e Reihe von Regelungen, die mit Blick auf die Wahrung desVerhältnismäßigkeitspr<strong>in</strong>zips und unbeabsichtigte Auswirkungen <strong>in</strong>sbesondere aufden Denkmalschutz die Anforderungen abmildern oder aussetzen. Nachdem die Satzungzunächst durch das VG Gießen erst<strong>in</strong>stanzlich als rechtswidrig erachtet und dieAufsichtsbehörde die Genehmigung der Satzung verweigert hatte (Urteil v. 25.5.2010– 8 K 4071/08.GI), wurde im Herbst 2010 e<strong>in</strong>e die rechtlichen H<strong>in</strong>weise des Gerichtsaufgreifende modifizierte Fassung beschlossen und <strong>in</strong> Kraft gesetzt. Das Gericht hattezwar die Rechtsgrundlage h<strong>in</strong>sichtlich der Anforderungen im Falle der Änderungenan bestehenden Gebäuden als ausreichend und e<strong>in</strong>schlägig erachtet (Regelungen fürden Fall der Neuerrichtung s<strong>in</strong>d demgegenüber unzulässig; Kap. A2 2.3.6). UnterH<strong>in</strong>weis auf das Verhältnismäßigkeitsgebot kam es jedoch zu der Auffassung, dassÜbergangsregelungen großzügig zu bemessen seien, um den Satzungsunterworfenenzu ermöglichen, sich f<strong>in</strong>anziell und auch sonst auf die entsprechende Verpflichtunge<strong>in</strong>zustellen.Satzung der Universitätsstadt Marburg zur verb<strong>in</strong>dlichen Nutzung der Solarenergie <strong>in</strong> Gebäuden (Solarsatzung);Entwurf vom 24.8.2010, www.marburg.de/sixcms/media.php/20/Solarsatzung%2C%20Stand% 20beschlossen%2020.pdfInternettipp73

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