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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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A 3F<strong>in</strong>anzierung kommunaler <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmen3. F<strong>in</strong>anzierung kommunaler <strong>Klimaschutz</strong>maßnahmenim Rahmen von Contract<strong>in</strong>g-ProjektenFremdf<strong>in</strong>anzierungals Chance für denkommunalen <strong>Klimaschutz</strong>Funktionsweise desContract<strong>in</strong>gVerschiedeneContract<strong>in</strong>g-ModelleContract<strong>in</strong>g-Partner der<strong>Kommunen</strong>Energiee<strong>in</strong>sparungen durch bauliche und technische Modernisierungen im Gebäudebestandzählen zu den bedeutendsten und wirtschaftlichsten Maßnahmen zurCO 2 -Reduzierung ( Kap. A3 1.1). Immer noch schlummern <strong>in</strong> den kommunalen Liegenschaftenimmense Energiee<strong>in</strong>sparpotenziale. Diese auszuschöpfen, ist <strong>in</strong> Anbetrachtder defizitären kommunalen Haushalte kaum noch ausschließlich über e<strong>in</strong>eEigenf<strong>in</strong>anzierung der <strong>Kommunen</strong> möglich. Daher sollte für geplante Energiee<strong>in</strong>sparmaßnahmen,deren Umsetzung sonst unterbleiben würde, e<strong>in</strong>e Fremdf<strong>in</strong>anzierunganvisiert werden. Kredite – die klassische und vergleichsweise e<strong>in</strong>fach umzusetzendeFremdf<strong>in</strong>anzierungsform für Investitionen <strong>in</strong> den <strong>Kommunen</strong> – werden für die meistenEnergiee<strong>in</strong>sparmaßnahmen nicht gewährt, woraufh<strong>in</strong> Energiee<strong>in</strong>spar<strong>in</strong>vestitionenaufgrund ihrer Konkurrenz zu anderen Investitionen oft unterbleiben. Contract<strong>in</strong>g-Modelle für die Umsetzung von Energiee<strong>in</strong>spar-maßnahmen haben vor diesem H<strong>in</strong>tergrunde<strong>in</strong>en Bedeutungszuwachs erfahren. Grundsätzlich sollten jedoch dieFremdf<strong>in</strong>anzierungsvarianten vor ihrem E<strong>in</strong>satz sorgfältig geprüft und ihnen nur beiAusschluss der Möglichkeit e<strong>in</strong>er Eigenf<strong>in</strong>anzierung (z.B. bei Nothaushalts- oderHaushaltssicherungskommunen) sowie bei möglichst weit reichendem Verbleib derMaßnahmenverantwortung bei der Kommune der Vorzug gegeben werden.Mit dem Contract<strong>in</strong>g bietet sich den <strong>Kommunen</strong> e<strong>in</strong>e wichtige und <strong>in</strong>zwischen auchweit verbreitete Möglichkeit der Fremdf<strong>in</strong>anzierung und Auslagerung von kostenpflichtigenFachdienstleistungen im Bereich der Energiee<strong>in</strong>sparung. Aber auch beiden erneuerbaren Energien setzt sich diese Kooperations- und F<strong>in</strong>anzierungsform <strong>in</strong>den <strong>Kommunen</strong> mehr und mehr durch. Durch Kooperation mit e<strong>in</strong>em externen Partner(Contractor), der <strong>in</strong> Abhängigkeit vom jeweiligen Contract<strong>in</strong>g-Modell die Planung,F<strong>in</strong>anzierung und/oder Umsetzung von Projekten und Dienstleistungenübernimmt, können Know-how und Kapital erschlossen werden, über das vieleStädte, Geme<strong>in</strong>den und Kreise aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht verfügen.Ref<strong>in</strong>anzierung und Vergütung des Contractors erfolgen <strong>in</strong> der Regel durch regelmäßigeZahlungen des Contract<strong>in</strong>g-Nehmers auf Basis vere<strong>in</strong>barter Preise (vgl. Arbeitskreis„Energiee<strong>in</strong>sparung“ des DST 2010, S. 4).Bei den verschiedenen Contract<strong>in</strong>g-Varianten s<strong>in</strong>d im Kontext des kommunalen <strong>Klimaschutz</strong>esvor allem das Energiespar-Contract<strong>in</strong>g und das Energieliefer-Contract<strong>in</strong>gzu nennen. Zwei weitere, jedoch <strong>in</strong> den <strong>Kommunen</strong> weniger verbreitete Modelle s<strong>in</strong>ddas F<strong>in</strong>anzierungs-Contract<strong>in</strong>g und das Betriebsführungs-Contract<strong>in</strong>g. Diese vier genanntenModelle s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der DIN 8930 Teil 5 aus dem Jahr 2003 def<strong>in</strong>ierten Grundvariantendes Contract<strong>in</strong>g. E<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>ition mit Festlegung klarer Begrifflichkeiten warnotwendig geworden, nachdem zahlreiche Unklarheiten über die verschiedenenDienstleistungspakete beim Contract<strong>in</strong>g dessen Umsetzung teilweise erschwert hatten(vgl. ASUE 2005, S. 4). Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es zahlreiche Sonder- und Mischformendes Contract<strong>in</strong>g, die hier jedoch nicht behandelt werden sollen. Alle Contract<strong>in</strong>g-Modelleunterliegen dem Wettbewerb und somit dem deutschen und europäischen Vergaberecht(vgl. Arbeitskreis „Energiee<strong>in</strong>sparung“ des DST 2010, S. 4).Geeignete potenzielle Contract<strong>in</strong>g-Partner der <strong>Kommunen</strong> s<strong>in</strong>d oftmals die lokalenund regionalen Energieversorgungsunternehmen, aber auch andere externe Unternehmenund Dienstleister, wie Anlagenbauer oder Energieagenturen. Während beimE<strong>in</strong>spar-Contract<strong>in</strong>g angesichts der umfangreichen zu erbr<strong>in</strong>genden Dienstleistun-116

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