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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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A 2<strong>Klimaschutz</strong> und StadtplanungErweiterung der ausgewiesenen Fläche, um bestehende E<strong>in</strong>zelanlagen durch moderneAnlagen zu ersetzen.Repower<strong>in</strong>g eröffnet auch die Chance, zurückliegende Fehlentwicklungen bei derräumlichen Verteilung der W<strong>in</strong>danlagen zu bere<strong>in</strong>igen. Neue Anlagen weisen zudemdeutliche Verbesserungen im Bereich Lärmschutz auf und haben e<strong>in</strong>en reduziertenSchattenwurf.Vergütung nach EEGBewerungskriterienfür das Repower<strong>in</strong>gRechtsrahmen wie beiNeuanlagenFestsetzungsbeispielDie Vergütung des erzeugten Stroms erfolgt gemäß den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG). In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dassdie seit 1.1.2009 geltende Fassung des EEG e<strong>in</strong>en besonderen Anreiz für das Repower<strong>in</strong>gvon W<strong>in</strong>denergieanlagen schafft, die bereits seit m<strong>in</strong>destens zehn Jahren <strong>in</strong>Betrieb s<strong>in</strong>d (§ 30 EEG). Die Anfangsvergütung für die E<strong>in</strong>speisung wird um 0,5 Centpro Kilowattstunde erhöht, wenn die Leistung m<strong>in</strong>destens das Zweifache und maximaldas Fünffache der ersetzten Anlagen beträgt.Wichtige Bewertungskriterien für das Repower<strong>in</strong>g aus Betreibersicht (DStGB 2009,S. 32):der Gesamtzustand des Altanlagenbestandes (Aufwand für Wartung und Instandhaltung),die F<strong>in</strong>anzierungssituation (Restlaufzeit der Kredite für die Altanlagen, F<strong>in</strong>anzierbarkeitdes Repower<strong>in</strong>g),die Entwicklung der Vergütungszahlungen gemäß EEG (s.o.),die Verfügbarkeit e<strong>in</strong>es planungsrechtlich gesicherten W<strong>in</strong>denergiestandorts mitausreichenden W<strong>in</strong>dbed<strong>in</strong>gungen und e<strong>in</strong>em geeigneten Flächenzuschnitt,die Eignung des Standorts für e<strong>in</strong>en wirtschaftlichen Betrieb moderner Anlagen(Netzanschlussmöglichkeiten, eventuelle Höhenbeschränkungen),der Restwert der Altanlagen und die Möglichkeit e<strong>in</strong>es Verkaufs (Zweitmarkt).Die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen der Inbetriebnahme e<strong>in</strong>er neuen W<strong>in</strong>denergieanlageals Ersatz für e<strong>in</strong>e Altanlage entsprechen der bei Errichtung e<strong>in</strong>er Neuanlage.W<strong>in</strong>denergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamthöhe bedürfen auch alsRepower<strong>in</strong>g-Projekt e<strong>in</strong>er Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.Auch der Maßstab für die planungsrechtliche Zulässigkeit entspricht dem für dieNeuerrichtung von W<strong>in</strong>denergieanlagen. Die Besonderheit besteht dar<strong>in</strong>, dass B<strong>in</strong>dungen<strong>in</strong> Bezug auf die Koppelung von Rückbau der Altanlage und Ersatzneubaurechtlich fixiert werden müssen.Diese Kopplung an den Rückbau e<strong>in</strong>er oder mehrerer Altanlagen kann durch Festsetzungim Bebauungsplan oder durch Vere<strong>in</strong>barung im Rahmen e<strong>in</strong>es städtebaulichenVertrags erfolgen.Grundlage e<strong>in</strong>er entsprechenden B<strong>in</strong>dung im Bebauungsplan ist § 9 Abs. 2 Satz 1Nr. 2 BauGB. Danach kann unter anderem geregelt werden, dass die Errichtung derneuen leistungsstärkeren W<strong>in</strong>denergieanlagen erst zulässig wird, wenn bestimmteAltanlagen stillgelegt und beseitigt s<strong>in</strong>d (aufschiebende Bed<strong>in</strong>gungen). Die Festsetzungkönnte z.B. wie folgt gefasst werden:„Die im Bebauungsplan festgesetzten W<strong>in</strong>denergieanlagen s<strong>in</strong>d nur unter der Bed<strong>in</strong>gungzulässig, dass die Altanlagen ... (diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Festsetzung nach Lage,Ort und Anzahl genau zu bezeichnen) stillgelegt und beseitigt s<strong>in</strong>d.“Auch e<strong>in</strong>e schrittweise Umsetzung kann durch Festsetzung geregelt werden, wennz.B. die Zulässigkeit für jeweils e<strong>in</strong>e neue W<strong>in</strong>denergieanlage <strong>in</strong> Abhängigkeit vom86

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