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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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A 2<strong>Klimaschutz</strong> und Stadtplanungdiesem Fall können die Änderung des Flächennutzungsplans und die erforderlicheAufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplans im Parallelverfahren durchgeführt werden. Grundlagehierfür bildet § 8 Abs. 3 BauGB.4.3.3 Standortplanung durch BebauungsplanKonfliktbewältigung durchBebauungsplanDie Realisierung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse macht, soweitdie Anlage die sich aus § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB ergebende Obergrenze für die<strong>in</strong>stallierte elektrische Leistung von 0,5 MW übersteigt, <strong>in</strong> aller Regel die Aufstellunge<strong>in</strong>es Bebauungsplans erforderlich ( Kap. A2 4.3.1). Die durch das Vorhaben ausgelöstenNutzungskonflikte können <strong>in</strong> diesem Verfahren sachgerecht ermittelt, bewertetund gelöst werden. Das Aufstellungsverfahren ermöglicht auch dieE<strong>in</strong>beziehung der Öffentlichkeit und kann so zu e<strong>in</strong>er Verbesserung der Akzeptanzdes Vorhabens <strong>in</strong> der Bevölkerung beitragen.Praxis-BeispielAbbildung 5:Biomassekraftwerk <strong>in</strong>GüstrowFoto:Nawaro BioEnergie AG.Sondergebiet „Bioenergiepark“ <strong>in</strong> GüstrowIn der Stadt Güstrow <strong>in</strong> Mecklenburg-Vorpommern wurde e<strong>in</strong>e Anlage zur Erzeugung elektrischer Energieaus Biomasse errichtet. Das Vorhaben umfasst Biogasmodule (Fermenter), e<strong>in</strong>e Gasaufbereitung zurErzeugung von Biomethan mit Erdgasqualität, e<strong>in</strong>e Düngemittel- und Brennstoffproduktion mit Fest-Flüssig-Trennungund e<strong>in</strong> Biomassekraftwerk. Prognostiziert wurde die Verarbeitung von 76.000 t Gülle,330.000 t Maissilage, 53.000 t Ganzpflanzensilage und 12.000 t Getreide im Jahr. Im Biomasseheizkraftwerkwerden die Feststoffe zur Erzeugung von Wärme und Energie genutzt. Die Anlieferung der Gülleerfolgt über die üblichen Tanks der Landwirtschaft, der Maishäcksel und das Getreide werden von e<strong>in</strong>emseparaten Unternehmen mit Großraumfahrzeugen angeliefert. Insgesamt umfasst der E<strong>in</strong>zugsbereich12.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche im Umkreis von max. 50 km. Die Anlage wurde seitens derLandwirtschaft <strong>in</strong> der Region sehr begrüßt, da sie e<strong>in</strong> langfristig stabiles Absatzpotenzial verspricht.Die Ansiedlung e<strong>in</strong>es Bioenergieparkesdieser Größenordnung erfordertedie Aufstellung e<strong>in</strong>esBebauungsplans, <strong>in</strong> dem die Eignungdes Standortes h<strong>in</strong>sichtlichse<strong>in</strong>er Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen,der Belastungenfür schutzbedürftige Gebieteund der Umweltbelastungen geprüftwerden konnte. Erforderlichwar daneben e<strong>in</strong>e Genehmigungnach BImSchG. Der Genehmigungsbescheidwurde im März2008 erlassen. Das Gebiet wurdeim Bebauungsplan als Sondergebiet„Bioenergiepark“ (SO) festgesetzt.Zulässig s<strong>in</strong>d nur Anlagen, dieder Erzeugung von Bioenergiedienen, sowie Anlagen zur Nutzungder Reststoffe und Wärmeenergie zur Herstellung von Düngemitteln. Stellplätze und Nebenanlageni.S.v. § 14 Abs. 1 BauNVO s<strong>in</strong>d nur <strong>in</strong>nerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. E<strong>in</strong>eÜberschreitung der zulässigen Grundflächenzahl durch Nebenanlagen, Garagen, Stellflächen und ihreZufahrten ist unzulässig. Zudem wurde die Höhe der Anlagen festgesetzt.Auf die Festsetzung von Anforderungen zum Schutz vor Immissionen konnte verzichtet werden, daentsprechende Anforderungen Gegenstand der Genehmigung nach dem BImSchG waren. Die E<strong>in</strong>haltungder Immissionsgrenzwerte für außerhalb des Plangebiets liegende Wohnstandorte und andereschützenswerte Bereiche konnte nachgewiesen werden.90

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