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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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<strong>Klimaschutz</strong> und StadtplanungA 2Die Kompaktheit des Gebäudes ist nicht nur maßgeblich für die Energiebilanz. Siehat auch maßgeblichen E<strong>in</strong>fluss auf die Kosten, und zwar sowohl <strong>in</strong> Bezug auf dieHerstellung (erhöhte Aufwendungen für Wärmedämmung) als auch <strong>in</strong> Bezug auf Betriebund Unterhaltung. Das Gebäude ist umso wirtschaftlicher, je ger<strong>in</strong>ger die kosten<strong>in</strong>tensive„Außenhaut“ e<strong>in</strong>es Gebäudes ist.Investitions- undVerbrauchskostenOberste Baubehörde im Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium des Innern (2010): Energie und Ortsplanung,Arbeitsblätter für die Bauleitplanung Nr. 17, München, Download unter www.verwaltung.bayern.de/Anlage4000708/EnergieundOrtsplanung-ArbeitsblattNr17.pdfLiteraturtipp2.3.2 E<strong>in</strong>flussfaktor solare StrahlungsenergieAuch die Möglichkeiten zur Nutzung solarer Strahlungsenergie hängen maßgeblichvon den Vorgaben des städtebaulichen Entwurfs und den Festsetzungen des Bebauungsplansab. Dabei spielen vor allem folgende Faktoren e<strong>in</strong>e Rolle:Orientierung der Gebäude,Verschattung durch andere Gebäude, durch Topographie und durch Vegetation.2.3.3 Festsetzungen im BebauungsplanDie Bebauungsplanung kann durch Berücksichtigung der Standortgegebenheiten,durch e<strong>in</strong>e optimierte Anordnung von Erschließungs- und Baulandflächen sowiedurch Anforderungen an die Bauweise, an die überbaubaren Grundstücksflächenund an die Stellung der baulichen Anlagen zur Realisierung der solaren Wärmegew<strong>in</strong>nebeitragen. Energie sparende Stellung und Bauweise von Gebäuden sollten alsStandardmaßnahmen obligatorisch se<strong>in</strong>; die besonderen Bed<strong>in</strong>gungen der Standorteund der Vorhaben s<strong>in</strong>d jeweils zu berücksichtigen.Das städtebauliche Konzept e<strong>in</strong>er klimagerechten, energieeffizienten und luftaustauschbegünstigendenBebauung kann durch folgende Bebauungsplan<strong>in</strong>halte grundstücksbezogenumgesetzt werden:Maß der baulichen Nutzung, <strong>in</strong>sb. die Festlegungen der Höhe baulicher Anlagen(§ 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 1 und 4, § 18 BauNVO)Bauweise, Stellung baulicher Anlagen sowie die nicht überbaubaren Grundstücksflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 und 23 BauNVO)M<strong>in</strong>destmaße von Baugrundstücken, mit dem Ziel, e<strong>in</strong>er zu großen Verdichtungentgegenzuwirken (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)Höhenstaffelung oder Höhenbegrenzungen aus Gründen der optimalen Gebäudebesonnung(bspw. <strong>in</strong> Hanglagen) s<strong>in</strong>d über Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzungnach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16, 18 BauNVO planerisch bestimmbar;die Höhe baulicher Anlagen kann als Höchst- oder M<strong>in</strong>destmaß bzw. zw<strong>in</strong>gend festgesetztwerden. Die Nutzung passiver Sonnenenergie kann z.B. auch durch e<strong>in</strong>e geschickteFestlegung von Baugrenzen gefördert werden, wenn etwa W<strong>in</strong>tergärten,die der Nutzung solarer Strahlungsenergie dienen, <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigens ausgewiesen Bereichzulässig s<strong>in</strong>d ( Praxis-Beispiel „Bebauungsplan der Stadt Viernheim“).43

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