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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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<strong>Klimaschutz</strong> und StadtplanungA 2Rückbau e<strong>in</strong>er oder e<strong>in</strong>er bestimmten Anzahl der genau zu bezeichnenden Altanlagengesetzt wird.Die für den Rückbau vorgesehenen Altanlagen müssen nicht im Geltungsbereichdes Bebauungsplans liegen. Der Bebauungsplan trifft ke<strong>in</strong>e Aussage zur Zulässigkeitdieser Altanlagen, sondern nimmt deren Rückbau lediglich als Bed<strong>in</strong>gung für dieFestsetzungen <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Geltungsbereich <strong>in</strong> Bezug. Deshalb können auch Altanlagen<strong>in</strong> die Planung e<strong>in</strong>bezogen werden, die <strong>in</strong> benachbarten Geme<strong>in</strong>den liegen.Dabei können die Belange der Nachbargeme<strong>in</strong>de berührt se<strong>in</strong>, so dass der geme<strong>in</strong>denachbarlichenAbstimmung dann e<strong>in</strong>e wichtige Bedeutung zukommt.Die planungsrechtliche Absicherung des Repower<strong>in</strong>g kann auch auf der Grundlagee<strong>in</strong>er Komb<strong>in</strong>ation von Flächennutzungsplanung und städtebaulichem Vertrag erreichtwerden. Diese Komb<strong>in</strong>ationsmöglichkeit bietet sich an, wenne<strong>in</strong> konkretes Investitionsbegehren für e<strong>in</strong>e neue Anlage an die Geme<strong>in</strong>de herangetragenwird und die Geme<strong>in</strong>de dieses nicht ohne Neuordnung unter E<strong>in</strong>beziehungvon Rückbaumaßnahmen zulassen will,die Geme<strong>in</strong>de im Rahmen der Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanse<strong>in</strong>e Neuordnung h<strong>in</strong>sichtlich der W<strong>in</strong>denergieanlagen erreichen und dabeidie Möglichkeit e<strong>in</strong>es Repower<strong>in</strong>g eröffnen will.Altanlagen außerhalb desBebauungsplansRegelung durchKomb<strong>in</strong>ation ausFlächennutzungsplan undstädtebaulichem VertragDie verb<strong>in</strong>dliche Koppelung von Neuerrichtung leistungsstärkerer Anlagen an denRückbau von Altanlagen erfolgt hier durch städtebaulichen Vertrag. Dabei ist es erforderlich,die maßgeblichen Akteure <strong>in</strong> den Vertrag e<strong>in</strong>zubeziehen. Dies bedeutet,dass sich der Vorhabenträger e<strong>in</strong>er neuen Anlage verpflichten muss, diese erst dannzu errichten, wenn bestimmte Altanlagen stillgelegt und zurückgebaut s<strong>in</strong>d. S<strong>in</strong>nvollerweisewird man die Betreiber der Altanlagen <strong>in</strong> den Vertrag e<strong>in</strong>beziehen, um dieUmsetzung des Repower<strong>in</strong>g zu gewährleisten.Fehlt e<strong>in</strong>e konkrete Investitionsanfrage, kommen als Vertragspartner der Geme<strong>in</strong>defür das Repower<strong>in</strong>g nur die Betreiber der Altanlagen <strong>in</strong> Betracht. Diese müssen sichverpflichten, nach Lage und Anzahl bestimmte Altanlagen zurückzubauen, bevor sieneue Anlagen errichten. Um diese B<strong>in</strong>dung auch für den Fall des Betreiberwechselsabzusichern, ist diese B<strong>in</strong>dung d<strong>in</strong>glich abzusichern. Als Sicherungs<strong>in</strong>strument hierfürkommt die E<strong>in</strong>tragung e<strong>in</strong>er Grunddienstbarkeit <strong>in</strong>s Grundbuch oder die E<strong>in</strong>tragunge<strong>in</strong>er Baulast <strong>in</strong>s Baulastenverzeichnis (nicht möglich <strong>in</strong> Bayern und Brandenburg) <strong>in</strong>Betracht. Für beides ist die Mitwirkung der betroffenen Grundstückseigentümer undderen E<strong>in</strong>beziehung <strong>in</strong> den Vertrag erforderlich.Leitfaden „Repower<strong>in</strong>g von W<strong>in</strong>denergieanlagen: Kommunale Handlungsmöglichkeiten“: www.bmu.bund.de/files/pdfs/allgeme<strong>in</strong>/application/pdf/leitfaden_repower<strong>in</strong>g.pdfRepower<strong>in</strong>g-InfoBörse (BMU-geförderte Beratungsstelle zum Repower<strong>in</strong>g): www.repower<strong>in</strong>g-kommunal.deInternettipps87

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