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klimaschutzleitfaden-layout_Layout 1 - Klimaschutz in Kommunen ...

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<strong>Klimaschutz</strong> und StadtplanungA 2wasserrechtlichen S<strong>in</strong>ne auszugehen. Kritisch ist dabei u.a., wenn Bodenschichtendurchstoßen werden, die verschiedene Grundwasserschichten vone<strong>in</strong>ander trennen.E<strong>in</strong>e solche Durchbohrung von Grundwasserschichten begründet die Gefahr, dassschädliche Veränderungen des Grundwassers e<strong>in</strong>treten. Die Genehmigungspraxisder Wasserbehörden ist <strong>in</strong> diesen Fällen zum Teil sehr zurückhaltend.4.5.3 Standortplanung durch Darstellung im FlächennutzungsplanGrundwasserschutz und Bodenschutz machen es deshalb erforderlich, bei der Beurteilungder Potenziale für die Nutzung von Geothermie und der Lokalisierung vongeeigneten Standorten für solche Anlagen das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet und die unterschiedlichengeologischen und hydrologischen Voraussetzungen <strong>in</strong> den Blick zunehmen. Dabei können und sollten auch andere der Nutzung im Wege stehendeRestriktionen berücksichtigt werden, wie etwa die Anforderungen des Natur- undArtenschutzes und der Vorrang anderer Nutzung. Die Ergebnisse e<strong>in</strong>er solchen Eignungsuntersuchungkönnen dann als überlagernde Darstellung <strong>in</strong> den Flächennutzungsplanaufgenommen werden. E<strong>in</strong>e solche Darstellung schafft Planungs- undInvestitionssicherheit.Notwendigkeit e<strong>in</strong>ergesamträumlichenKonzeption4.5.4 Standortplanung durch BebauungsplanSoweit e<strong>in</strong>e Geothermieanlage im Außenbereich errichtet werden soll, die nach § 35Abs. 2 BauGB nicht genehmigt werden kann, weil öffentliche Belange bee<strong>in</strong>trächtigtwerden, ist die Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplans erforderlich. Als Baugebietstypkommt die Festsetzung e<strong>in</strong>es Sondergebiets mit entsprechender Zweckbestimmung<strong>in</strong> Betracht. Durch ergänzende Festsetzung zur Begrünung, zum Ausgleich von E<strong>in</strong>griffen<strong>in</strong> Natur und Landschaft, zur Vermeidung von Emissionen und zu weiterenim E<strong>in</strong>zelfall betroffenen Belangen kann durch die Aufstellung des Bebauungsplanse<strong>in</strong> Ausgleich zwischen den Belangen erreicht werden. Gleichzeitig schafft der BebauungsplanRechtssicherheit.FestsetzungsmöglichkeitenDie Aufstellung des Bebauungsplans ersetzt die ggf. nach dem Bergrecht und nachdem Wasserrecht erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Betriebsplänenicht. Im Planungsverfahren ist mit den für diese Verfahren zuständigen Behördenallerd<strong>in</strong>gs die grundsätzliche Eignung der entsprechenden Standorte zu klären, dader Bebauungsplan ansonsten möglicherweise undurchführbar wäre.4.5.5 Ergänzende Regelungen durch städtebauliche VerträgeIm Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em konkreten Vorhaben zur Errichtung e<strong>in</strong>er größerenGeothermieanlage kann es zudem zweckmäßig se<strong>in</strong>, begleitend zu e<strong>in</strong>em Bebauungsplane<strong>in</strong>e vertragliche Vere<strong>in</strong>barung zu treffen, die etwa die Umsetzung des Bebauungsplans,die E<strong>in</strong>haltung bestimmter B<strong>in</strong>dungen oder die Übernahme derPlanungs- und Realisierungskosten, die der Geme<strong>in</strong>de entstehen, regelt.H<strong>in</strong>weise zum UFOPLAN-Vorhaben des UBA: <strong>Klimaschutz</strong> <strong>in</strong> der Raum- und Siedlungsentwicklung –Gestaltungsmöglichkeiten der Raumordnung und der Bauleitplanung, <strong>in</strong>: UMWELT (Zeitschrift desBMU), Nr. 11/2010, S. 699 f.Literaturtipp97

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