09.03.2013 Aufrufe

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

lassene Haftbefehl 5 war dem Journalisten Beweis genug, daß Staats<strong>an</strong>walt<br />

und Ri<strong>ch</strong>ter besser wissen, was Wissens<strong>ch</strong>aft ist, als die Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tssa<strong>ch</strong>verständigen.<br />

Wer will im obrigkeitshörigen Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d s<strong>ch</strong>on dar<strong>an</strong> zweifeln?<br />

Au<strong>ch</strong> das Stuttgarter L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>t, daß mi<strong>ch</strong> wegen meines Geri<strong>ch</strong>tsguta<strong>ch</strong>tens<br />

im Juni 1995 zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt hatte, 6 versu<strong>ch</strong>te<br />

die Wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keit meiner Arbeiten in seiner Urteilsbegründung in<br />

ein zweifelhaftes Li<strong>ch</strong>t zu stellen, etwa dur<strong>ch</strong> Formulierungen vom Stil<br />

“s<strong>ch</strong>einbare Objektivität” (S. 239) bzw. “Ans<strong>ch</strong>ein von Sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>keit” (S.<br />

26).<br />

Eine derartige Verunglimpfung der von Dissidenten verfaßten Arbeiten<br />

ist in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d leider kein Einzelfall. Tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> wird dem Holocaust-<br />

Revisionismus von staatli<strong>ch</strong>en Stellen eins<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> Justiz immer wieder<br />

vorgeworfen, es h<strong>an</strong>dele si<strong>ch</strong> bei ihm um eine Pseudowissens<strong>ch</strong>aft, die daher<br />

ni<strong>ch</strong>t den S<strong>ch</strong>utz des Grundgesetzes auf Wissens<strong>ch</strong>aftsfreiheit genießen<br />

könne. Ein Blick in so ziemli<strong>ch</strong> alle Ausgaben der diversen Verfassungss<strong>ch</strong>utzberi<strong>ch</strong>te,<br />

die von der Bundesprüfstelle gefällten Indizierungsbes<strong>ch</strong>lüsse<br />

sowie die diversen Strafurteile deuts<strong>ch</strong>er Geri<strong>ch</strong>te gegen Revisionisten<br />

bzw. deren Einziehungsbes<strong>ch</strong>lüsse gegen entspre<strong>ch</strong>ende Publikationen<br />

dürften dafür Beweis genug sein. 7<br />

M<strong>an</strong> muß jedo<strong>ch</strong> ledigli<strong>ch</strong> ein wenig <strong>an</strong> der Oberflä<strong>ch</strong>e sol<strong>ch</strong>er Paus<strong>ch</strong>alverurteilungen<br />

kratzen, um festzustellen, daß es si<strong>ch</strong> dabei um ni<strong>ch</strong>ts<br />

weiter h<strong>an</strong>delt als um “pseudojuristis<strong>ch</strong>e Tots<strong>ch</strong>lagvokabeln”, wie es der<br />

Verteidiger meines Verlegers im Verfahren gegen mein Bu<strong>ch</strong> Grundlagen<br />

ausdrückte: M<strong>an</strong> frage s<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>t jene Person, die derartige Vorwürfe ma<strong>ch</strong>t,<br />

wie sie denn Wissens<strong>ch</strong>aft definiere und was Wissens<strong>ch</strong>aft von Pseudowissens<strong>ch</strong>aft<br />

unters<strong>ch</strong>eidet. Die überwiegende Mehrheit hat nämli<strong>ch</strong> keinen<br />

blassen S<strong>ch</strong>immer, wie Wissens<strong>ch</strong>aft definiert ist, ges<strong>ch</strong>weige denn, was<br />

der Begriff “Pseudowissens<strong>ch</strong>aft” bedeutet. No<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t einmal die Mehrheit<br />

der Wissens<strong>ch</strong>aftler selbst hat si<strong>ch</strong> je Ged<strong>an</strong>ken darüber gema<strong>ch</strong>t, wie<br />

m<strong>an</strong> ihr H<strong>an</strong>dwerk formell definiert. So traurig dieser Umst<strong>an</strong>d ist, so bezei<strong>ch</strong>nend<br />

ist er für eine Gesells<strong>ch</strong>aft, die die Wissens<strong>ch</strong>aft bisweilen für<br />

5<br />

Vgl. das S<strong>ch</strong>reiben meines Verteidigers Thomas Mende, 20.5.1996<br />

(www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos7_d.pdf).<br />

6<br />

LG Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94 (www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos1_d.pdf).<br />

7<br />

Vgl. dazu die in der aktuellen Ausgabe des Periodikums der Bundesprüfstelle, BPjM Aktuell<br />

(www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos78.html), ausgewiesenen Indizierungen<br />

sowie die Bu<strong>ch</strong>einziehungs- und Bes<strong>ch</strong>lagnahmebes<strong>ch</strong>lüsse wie im Internet aufgeführt:<br />

www.vho.org/censor/Censor.html.<br />

144

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!