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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

ben wurde. 50 In Sa<strong>ch</strong>en Bü<strong>ch</strong>erverni<strong>ch</strong>tung sto<strong>ch</strong>erte die Bundesprüfstelle<br />

bis Ende der 1990er Jahre offenbar no<strong>ch</strong> weit mehr im Nebel herum als der<br />

Autor dieses Beitrages, da es offenbar bis dahin keine Kommunikation zwis<strong>ch</strong>en<br />

der Prüfstelle und dem BKA gab.<br />

Einziehungen na<strong>ch</strong> 1994<br />

Diese “mäßige” Einziehungspraxis änderte si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Inkrafttreten des<br />

geänderten § 130 StGB am 1. Dezember 1994 radikal. 51 Obwohl die Zeitsp<strong>an</strong>ne<br />

zwis<strong>ch</strong>en 1.12.1994, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen<br />

§130 StGB, und Mitte 1997, dem Erstellungsdatum der Urfassung dieses<br />

Artikels, nur 2½ Jahre beträgt, ist die Liste der in diesem Zeitraum eingezogenen<br />

Bü<strong>ch</strong>er etwa so l<strong>an</strong>g wie die der Bü<strong>ch</strong>er, die meines Wissens in<br />

den 45 Jahren des Bestehens der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d davor eingezogen<br />

wurden.<br />

Bei den jeweiligen Einziehungen h<strong>an</strong>delt es si<strong>ch</strong> wohl gemerkt meistens<br />

ni<strong>ch</strong>t nur um Verfahren gegen die Bü<strong>ch</strong>er, sondern glei<strong>ch</strong>zeitig au<strong>ch</strong> um<br />

Strafverfahren gegen Autoren, Herausgeber, Verleger, Bu<strong>ch</strong>händler, ja<br />

m<strong>an</strong><strong>ch</strong>mal sogar gegen die Drucker und Mehrfa<strong>ch</strong>bezieher der entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Publikationen. Strafverfahren gegen die Bezieher verbotener<br />

S<strong>ch</strong>riften werden selbst d<strong>an</strong>n eingeleitet, wenn die Bü<strong>ch</strong>er zu einem Zeitpunkt<br />

bezogen wurden, als diese no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t verboten waren. In der Realität<br />

h<strong>an</strong>delt es si<strong>ch</strong> bei fast allen Strafverfahren um sol<strong>ch</strong>e, bei denen die Bü<strong>ch</strong>er<br />

vor ihrem Verbot bezogen wurden, da m<strong>an</strong> in der Regel na<strong>ch</strong> der Einziehung<br />

der Bü<strong>ch</strong>er diese gar ni<strong>ch</strong>t mehr beziehen k<strong>an</strong>n.<br />

Eigentli<strong>ch</strong> sollte m<strong>an</strong> meinen, daß kein Verfasser, Drucker, Groß- oder<br />

Einzelhändler oder Käufer von Mehrfa<strong>ch</strong>-Exemplaren bestraft werden dürfte,<br />

wenn er ein verbotenes Bu<strong>ch</strong> verkauft hat, bevor es verboten wurde. In<br />

Wirkli<strong>ch</strong>keit können sie jedo<strong>ch</strong> alle strafverfolgt werden – und werden es<br />

in der Regel au<strong>ch</strong> – wenn sie diese Tätigkeit entfaltet haben, bevor der betreffende<br />

Geri<strong>ch</strong>tsbes<strong>ch</strong>luß erging, dur<strong>ch</strong> den die Bes<strong>ch</strong>lagnahme erklärt<br />

wird. Das Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung argumentierte dazu, daß ein Medium, das bes<strong>ch</strong>lagnahmt<br />

wird, ni<strong>ch</strong>t erst dur<strong>ch</strong> diese geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Bes<strong>ch</strong>lagnahme-<br />

50<br />

Jürgen Graf, Aus<strong>ch</strong>witz. Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust, Neue Visionen,<br />

Würenlos 1994: eingezogen vom AG M<strong>an</strong>nheim, 41 Gs 2626/94, freigegeben dur<strong>ch</strong><br />

LG M<strong>an</strong>nheim, 5 KLs 7/95.<br />

51<br />

Offenbar hat die Erosion des Re<strong>ch</strong>tsbewußtseins in der deuts<strong>ch</strong>en Justiz au<strong>ch</strong> allgemein<br />

zur Zunahme von Zensurversu<strong>ch</strong>en geführt, wie Claus Nordbru<strong>ch</strong> aufzeigt, aaO. (Anm.<br />

1), S. 126-146.<br />

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