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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Ged<strong>an</strong>kenverbre<strong>ch</strong>en<br />

weiligen Baumaterial eine ewigwährende Verbindung ein. Die so entstehende<br />

Verbindung ist blau (deshalb der Name Blausäure, wobei das Gas<br />

selbst farblos ist) und zeigt si<strong>ch</strong> im und auf dem begasten Gemäuer. So<br />

k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> heute in den Entwesungsgebäuden sowohl <strong>an</strong> den Innen- als au<strong>ch</strong><br />

<strong>an</strong> den Außenwänden eine kräftige Blaufärbung mit dem bloßen Auge sehen.<br />

In den behaupteten Gaskammern sind keine Farbspuren erkennbar. Die<br />

<strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>en Analysen der Guta<strong>ch</strong>ten weisen bei den entnommenen Proben<br />

aus den Entwesungsgebäuden extrem hohe Zy<strong>an</strong>konzentrationen auf, während<br />

si<strong>ch</strong> in den Proben aus den behaupteten Gaskammern keine Rückstände<br />

finden. In keinem der zahlrei<strong>ch</strong>en NS-Prozesse wurden jemals naturwissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e<br />

Guta<strong>ch</strong>ten dieser Art erstellt. Es wurden niemals Sa<strong>ch</strong>beweise<br />

erhoben.<br />

In Nürnberg wurden die Propag<strong>an</strong>da-Lügen der Sieger<br />

mit Aktenzei<strong>ch</strong>en versehen. Seitdem sind es “Tatsa<strong>ch</strong>en”<br />

Alle Geri<strong>ch</strong>te verwehrten allen Gaskammer-Zweiflern bisl<strong>an</strong>g jede Beweisführung<br />

für ihre naturwissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Fakten. Die Geri<strong>ch</strong>te stellten<br />

si<strong>ch</strong> auf den St<strong>an</strong>dpunkt, es bedürfe keiner Beweise, da es si<strong>ch</strong> bei den<br />

“Gaskammern” um eine offenkundige “Tatsa<strong>ch</strong>e” h<strong>an</strong>dele. Offenkundig<br />

heißt, daß die Existenz der “Gaskammern” so eindeutig feststehe, wie es si<strong>ch</strong>er<br />

ist, daß der Tag 24 Stunden hat. Das Nürnberger Militärtribunal führte<br />

die sogen<strong>an</strong>nte Offenkundigkeit in die Geri<strong>ch</strong>tspraxis ein. Reine Kriegs-<br />

Greuelpropag<strong>an</strong>da aus dem II. Weltkrieg wurde in “Tatsa<strong>ch</strong>en” umgew<strong>an</strong>delt<br />

(IMT-Statuten 19 und 21), die von den Angeklagten hingenommen<br />

werden mußten. Derjenige der Verteidiger, der den Versu<strong>ch</strong> einer Gegenbeweisführung<br />

zu unternehmen geda<strong>ch</strong>te, wurde mit der Todesstrafe bedroht.<br />

So wurde das stalinistis<strong>ch</strong>e Massaker von Katyn ebenso <strong>an</strong>geklagt,<br />

wie die Lüge von der Massenvergasung im ehemaligen Konzentrationslager<br />

Da<strong>ch</strong>au (IMT Dokument 2430-PS). Mit Dokument 3311-PS der polnis<strong>ch</strong>en<br />

Regierung “stellt das Sieger-Tribunal unter Beweis”, daß in Treblinka<br />

Hunderttausende von Juden “verdampft” wurden. Wohlgemerkt: “verdampft”,<br />

ni<strong>ch</strong>t “vergast”. Heute s<strong>ch</strong>auen die Holocauster s<strong>ch</strong>amhaft na<strong>ch</strong><br />

unten, wenn sie mit diesem Wahnsinn konfrontiert werden. Im großen NS-<br />

Prozeß vor dem L<strong>an</strong>d- und Kammergeri<strong>ch</strong>t Berlin (Az: PKs 3-50) wurde<br />

festgestellt: “Im Konzentrationslager Majd<strong>an</strong>ek gab es keine Gaskammer<strong>an</strong>lagen”.<br />

Aber General Remer wurde in S<strong>ch</strong>weinfurt wegen Volksverhetzung<br />

mit Gefängnis bestraft, weil er in seinen DEPESCHEN das Geri<strong>ch</strong>tsfaktum<br />

des gaskammerfreien Majd<strong>an</strong>ek publizierte.<br />

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