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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

zeigt, die si<strong>ch</strong> mit dieser Problemstellung befaßt hat. 16 Führende bundesdeuts<strong>ch</strong>e<br />

Politiker geben diese Tatsa<strong>ch</strong>e au<strong>ch</strong> zu, ents<strong>ch</strong>uldigen sie aber mit<br />

den Besonderheiten der deuts<strong>ch</strong>en Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te. Die merkwürdige Logik<br />

geht in etwa so:<br />

Weil Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d in der Verg<strong>an</strong>genheit Minderheiten verfolgt, Dissidenten<br />

eingesperrt und Bü<strong>ch</strong>er verbr<strong>an</strong>nt hat, ist Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d heute verpfli<strong>ch</strong>tet,<br />

Minderheiten zu verfolgen, Dissidenten einzusperren und Bü<strong>ch</strong>er<br />

zu verbrennen!<br />

Do<strong>ch</strong> selbst diese massive Ausdehnung der Zensur war der rot-grünen<br />

Bundesregierung unter K<strong>an</strong>zler S<strong>ch</strong>röder no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t hars<strong>ch</strong> genug. Anf<strong>an</strong>g<br />

2005 wurde daher der Bes<strong>ch</strong>luß gefaßt, den Straftatbest<strong>an</strong>d der Volksverhetzung<br />

auszuweiten: 17<br />

“Verherrli<strong>ch</strong>ung, Billigung und Re<strong>ch</strong>tfertigung der Nazi-Herrs<strong>ch</strong>aft<br />

sollen künftig als Volksverhetzung gelten und bestraft werden.”<br />

Au<strong>ch</strong> hier bezieht si<strong>ch</strong> die Straf<strong>an</strong>drohung nur auf Äußerungen zum NS-<br />

Regime. Unklar ist, was einer “Verherrli<strong>ch</strong>ung” glei<strong>ch</strong>kommt. Wird in Zukunft<br />

eine Äußerung bereits strafverfolgt, weil sie irgend etwas Positives<br />

über das Dritte Rei<strong>ch</strong> beinhaltet? Wird es also in Zukunft Pfli<strong>ch</strong>t sein, über<br />

die Zeit des Dritten Rei<strong>ch</strong>es nur S<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>tes auszuführen? Bei Drucklegung<br />

dieses Bu<strong>ch</strong>es war der genaue Wortlaut der gepl<strong>an</strong>ten Gesetzesänderung<br />

no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t bek<strong>an</strong>nt, 18 und erst die si<strong>ch</strong> dar<strong>an</strong> <strong>an</strong>s<strong>ch</strong>ließende Re<strong>ch</strong>tspraxis<br />

wird zeigen, wie weitrei<strong>ch</strong>end das Gebot sein wird, diese Periode deuts<strong>ch</strong>er<br />

Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te zu dämonisieren – und damit das deuts<strong>ch</strong>e Volk selbst.<br />

Indizierungen<br />

Die erste Stufe deuts<strong>ch</strong>er Zensur ist die Indizierung z.B. eines Druckwerkes<br />

dur<strong>ch</strong> die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, BPjM. 19<br />

Diese Behörde wird aufgrund einer Bes<strong>ch</strong>werde einer <strong>an</strong>deren Behörde tätig,<br />

wie etwa eines Jugendamtes einer deuts<strong>ch</strong>en Stadt. Die Indizierung ei-<br />

16 Thomas W<strong>an</strong>dres, Die Strafbarkeit des Aus<strong>ch</strong>witz-Leugnens, Strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Abh<strong>an</strong>dlungen,<br />

neue Folge, B<strong>an</strong>d 129, Duncker & Humblot, Berlin 2000; vgl. Rezension von G. <strong>Rudolf</strong>,<br />

VffG, 5(1) (2001), S. 100-112.<br />

17 Der Spiegel, 8. März 2005 (www.spiegel.de/politik/deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d/0,1518,345292,00.html)<br />

18 Am 22.2.2005 beri<strong>ch</strong>tete der Spiegel no<strong>ch</strong>, es sei gepl<strong>an</strong>t, “die Billigung oder Verherrli<strong>ch</strong>ung<br />

von Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzungen” des NS-Regimes strafbar zu ma<strong>ch</strong>en<br />

(www.spiegel.de/politik/deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d/0,1518,343013,00.html)<br />

19 Bis 2002 trug diese Behörde den Namen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende S<strong>ch</strong>rif-<br />

ten, BPjS.<br />

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