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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Bü<strong>ch</strong>erverbrennung heute<br />

Eine Änderung in der Ents<strong>ch</strong>eidungspraxis der Bundesprüfstelle seit der<br />

Vers<strong>ch</strong>ärfung des Strafre<strong>ch</strong>ts 1994 ist bisher ni<strong>ch</strong>t festgestellt worden und<br />

au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t unbedingt zu erwarten, da die Bundesprüfstelle na<strong>ch</strong> dem Gesetz<br />

zum S<strong>ch</strong>utz der Jugend (GjS) vorgeht und ni<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong> dem Strafre<strong>ch</strong>t.<br />

Einziehungen bis 1994<br />

Die zweite Stufe deuts<strong>ch</strong>er Zensur, die sogen<strong>an</strong>nte Einziehung, wird in<br />

der Öffentli<strong>ch</strong>keit kaum registriert, und au<strong>ch</strong> der oben zitierte Prof. E. Jesse<br />

s<strong>ch</strong>eint sie entweder ni<strong>ch</strong>t zu kennen oder zu ignorieren. Die Einziehung<br />

eines Druckwerkes erfolgt auf Bes<strong>ch</strong>luß irgendeines Geri<strong>ch</strong>tes. Was mit<br />

den si<strong>ch</strong>ergestellten Exemplaren einer sol<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>rift ges<strong>ch</strong>ieht, ist ni<strong>ch</strong>t<br />

g<strong>an</strong>z klar, dürfte aber je na<strong>ch</strong> Polizeidienststelle unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong> sein. Ein<br />

Verleger, der des öfteren von Bu<strong>ch</strong>einziehungsverfahren betroffen ist, beri<strong>ch</strong>tete<br />

in dem Zusammenh<strong>an</strong>g, ihm sei mitgeteilt worden, die Bü<strong>ch</strong>er<br />

würden unter polizeili<strong>ch</strong>er Aufsi<strong>ch</strong>t verbr<strong>an</strong>nt. 40 In einem Fall beri<strong>ch</strong>teten<br />

Pressestimmen davon, eingezogene S<strong>ch</strong>riften würden in Müllverbrennungs<strong>an</strong>lagen<br />

beseitigt. 41 Das ers<strong>ch</strong>eint folgeri<strong>ch</strong>tig, denn gefährli<strong>ch</strong>e Bü<strong>ch</strong>er<br />

müssen in den Augen der bundesdeuts<strong>ch</strong>en Behörden wie Drogen<br />

beh<strong>an</strong>delt werden: sie vergiften das Gehirn und ma<strong>ch</strong>en uns zu ni<strong>ch</strong>t<br />

“ri<strong>ch</strong>tig” funktionierenden Mitgliedern der Gesells<strong>ch</strong>aft. Daher muß die<br />

Tatwaffe – Droge oder Bu<strong>ch</strong> – dur<strong>ch</strong> Feuer verni<strong>ch</strong>tet werden (beim<br />

Bu<strong>ch</strong> gibt es no<strong>ch</strong> als Alternative den Reißwolf).<br />

Na<strong>ch</strong> Auskunft der Bundesregierung gibt es im Gegensatz zu den indizierten<br />

Werken keine Stelle, die eine wenigstens <strong>an</strong>nähernd vollständige<br />

Liste der eingezogenen Werke publiziert, und au<strong>ch</strong> die Einziehungsbes<strong>ch</strong>lüsse<br />

der Geri<strong>ch</strong>te werden nirgends publiziert. 42 Zwar ist jedes Geri<strong>ch</strong>t,<br />

das die Einziehung einer S<strong>ch</strong>rift bes<strong>ch</strong>ließt oder aufhebt, verpfli<strong>ch</strong>tet, das<br />

Bundeskriminalamt davon zu verständigen, das somit eine vollständige Liste<br />

besitzen müßte (es dient den Geri<strong>ch</strong>ten als Auskunftsstelle für bereits<br />

bestehende Einziehungsbes<strong>ch</strong>lüsse). Eine Publikation dieser Einziehungsbes<strong>ch</strong>lüsse<br />

erfolgt aber nur gelegentli<strong>ch</strong> in dem der Öffentli<strong>ch</strong>keit ni<strong>ch</strong>t oh-<br />

40<br />

Wigbert Grabert, Grabert Verlag, Tübingen, gegenüber dem Autor.<br />

41<br />

Abendzeitung (Mün<strong>ch</strong>en), 7./8. März 1998: “Die Restexemplare werden gegebenenfalls in<br />

einer Müllverbrennungs<strong>an</strong>lage verni<strong>ch</strong>tet.” (bezügl. R.J. Eibi<strong>ch</strong>t (Hg.), Hellmut Diwald)<br />

Vgl. Zur Zeit (Wien), Nr. 9/1998 (27. Febr. 1998): “Vor 65 Jahren ges<strong>ch</strong>ah sol<strong>ch</strong>es no<strong>ch</strong><br />

öffentli<strong>ch</strong>, heute wird dies klammheimli<strong>ch</strong> in einer Müllverbrennungs<strong>an</strong>lage erledigt.”<br />

42<br />

Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag, Bundestagsdrucksa<strong>ch</strong>e<br />

13/4222, 26.3.1996, S. 6.<br />

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