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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

“Neonazi”, ohne si<strong>ch</strong> dabei auf Wertungen des Geri<strong>ch</strong>ts oder auf irgendwel<strong>ch</strong>e<br />

<strong>an</strong>deren Beweise stützen zu können. Zudem versu<strong>ch</strong>te es, das <strong>Rudolf</strong><br />

Guta<strong>ch</strong>ten dadur<strong>ch</strong> lä<strong>ch</strong>erli<strong>ch</strong> zu ma<strong>ch</strong>en, indem es auf die vor über einem<br />

Jahr publizierte fals<strong>ch</strong>e dpa-Meldung zurückgriff. SDR 3 behauptete<br />

einfa<strong>ch</strong>, seriösen Chemikern sei bek<strong>an</strong>nt, daß Cy<strong>an</strong>idverbindungen im Gestein<br />

binnen weniger Wo<strong>ch</strong>en zerfallen. 24<br />

Die L<strong>an</strong>dess<strong>ch</strong>au des regionalen Fernsehsenders Südwest 3 beri<strong>ch</strong>tete in<br />

ähnli<strong>ch</strong>er Wertung über mi<strong>ch</strong> wie der SDR 3, steigerte die Verleumdung jedo<strong>ch</strong><br />

no<strong>ch</strong>, indem es einen Artikel der Stuttgarter Na<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>ten entstellte.<br />

Dieser Artikel vom 14. Juni 1993 war wie folgt tituliert: “Nur ein Opfer der<br />

‘Vaterfigur des Neonazismus’?” Unter dem Wort “Neonazismus” wurde<br />

ein Bild von mir wiedergegeben. Gemeint war mit der Frage in der S<strong>ch</strong>lagzeile,<br />

ob i<strong>ch</strong> ein Opfer der Remeraktion wurde, wobei O.E. Remer als “Vaterfigur<br />

des Neonazismus” bezei<strong>ch</strong>net wurde.<br />

Der Südwestfunk knickte beim Abfilmen dieses Artikels dessen linke<br />

Hälfte um, so daß der Zus<strong>ch</strong>auer über meinem Foto ledigli<strong>ch</strong> die Worte<br />

“Vaterfigur des Neonazismus” erkennen konnte. Bei den Zus<strong>ch</strong>auern mußte<br />

so der Eindruck entstehen, als sei mit dem gnadenlosen Urteil gegen mi<strong>ch</strong><br />

geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> festgestellt worden, bei mir h<strong>an</strong>dele es si<strong>ch</strong> um die Vaterfigur<br />

des Neonazismus. K<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> si<strong>ch</strong> Medienfäls<strong>ch</strong>ungen bösartiger vorstellen?<br />

Daß vielen Blättern, die über das Urteil beri<strong>ch</strong>teten, die Feststellungen<br />

des Geri<strong>ch</strong>tes ni<strong>ch</strong>t genügten, um mi<strong>ch</strong> fertigzuma<strong>ch</strong>en, sei <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d einiger<br />

Beispiele gezeigt. So beri<strong>ch</strong>tete der Böblinger Bote am 24. Juni 1995, i<strong>ch</strong><br />

würde mi<strong>ch</strong> mit der Rassenlehre des Nationalsozialismus identifizieren.<br />

Diese frei erfundene Behauptung ist so absurd und fern jeder Realität, daß<br />

sie während des g<strong>an</strong>zen Prozesses ni<strong>ch</strong>t einmal Verh<strong>an</strong>dlungsgegenst<strong>an</strong>d<br />

war, ges<strong>ch</strong>weige denn in der mündli<strong>ch</strong>en Urteilsbegründung des Geri<strong>ch</strong>ts<br />

erwähnt wurde. Dies hinderte das Geri<strong>ch</strong>t freili<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t, diese unfundierte<br />

Behauptung in der s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Urteilsbegründung na<strong>ch</strong>zus<strong>ch</strong>ieben. 25<br />

Fr<strong>an</strong>k S<strong>ch</strong>waibold von den Stuttgarter Na<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>ten k<strong>an</strong>n es am glei<strong>ch</strong>en<br />

Tag trotz persönli<strong>ch</strong>er Aufforderung dur<strong>ch</strong> mi<strong>ch</strong> erneut ni<strong>ch</strong>t unterlassen,<br />

24 30<br />

SDR 3, 23.6.1995, 13 Uhr.<br />

25<br />

Urteil LG Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94, S. 15, 156ff. Als Beweis dafür führt das Geri<strong>ch</strong>t<br />

ein ni<strong>ch</strong>t publiziertes S<strong>ch</strong>riftstück aus meiner Feder <strong>an</strong>. Darin führte i<strong>ch</strong> aus, wie sehr die<br />

Juden für den Fall der Bestätigung revisionistis<strong>ch</strong>er Thesen kompromittiert wären. Im Akt<br />

des Verfahrens am LG Stuttgart, Az. 17 KLs 83/94, EDV-Ordner 3, eingeführt am<br />

26.1.1995. Wo in dieser im Wenn-d<strong>an</strong>n-Stil formulierten These Rassismus stecken soll,<br />

bleibt unklar.<br />

294

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