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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

prozeßordnung ni<strong>ch</strong>t wegen Offenkundigkeit abgelehnt werden dürfen.<br />

10<br />

Die Erfahrungen zeigen nun allerdings, daß es gerade die von der<br />

staatstragenden, zumeist links geprägten Elite aufgezogene mediale Inquisition<br />

ist, die einen merkli<strong>ch</strong>en Widerspru<strong>ch</strong> in der Öffentli<strong>ch</strong>keit verhindert.<br />

Dies wäre ni<strong>ch</strong>t so s<strong>ch</strong>limm, wenn m<strong>an</strong> wenigstens vor Geri<strong>ch</strong>t die Mögli<strong>ch</strong>keit<br />

hätte, den Na<strong>ch</strong>weis zu führen, daß m<strong>an</strong> in der Tat Beweismittel<br />

hat, die den bisher vor deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>ten vorgelegten Beweisen <strong>an</strong> Beweiskraft<br />

überlegen sind, oder aber sol<strong>ch</strong>e Beweismittel, die bereits im Geri<strong>ch</strong>tssaal<br />

bie der Verh<strong>an</strong>dlung vorliegen bzw. <strong>an</strong>wesend sind. Leider hat<br />

m<strong>an</strong> seit Anf<strong>an</strong>g der 1990er Jahre erleben müssen, daß alle Geri<strong>ch</strong>te in<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d au<strong>ch</strong> jene Beweis<strong>an</strong>träge wegen Offenkundigkeit ablehnen,<br />

bei denen die Beweismittel bereits im Geri<strong>ch</strong>tssaal präsent waren oder wo<br />

der Beweis<strong>an</strong>trag ledigli<strong>ch</strong> zum Inhalt hatten, zu überprüfen, ob die neuen<br />

Beweismittel den alten <strong>an</strong> Beweiskraft überlegen sind.<br />

Die Beweiskraft eines <strong>an</strong>gebotenen Beweismittels ist aber ohne Zweifel<br />

niemals offenkundig. Denno<strong>ch</strong> hat der Bundesgeri<strong>ch</strong>tshof die Praxis genehmigt,<br />

präsente Beweismittel und Anträge auf Prüfung der Beweiskraft<br />

wegen Offenkundigkeit des Holocaust (sic!) abzulehnen, und zwar mit der<br />

Begründung, daß dies s<strong>ch</strong>on immer so gema<strong>ch</strong>t worden sei. 11 Damit hat die<br />

bundesdeuts<strong>ch</strong>e Justiz der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d die Offenkundigkeit<br />

des Holocaust de facto zu einem unabänderli<strong>ch</strong>en Dogma erhoben.<br />

Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te hierzul<strong>an</strong>de<br />

Die radikalste Position ist jene, die dem Revisionismus grundsätzli<strong>ch</strong> die<br />

Freiheit versagt, da er mit seinen Thesen prinzipiell die Würde der Juden<br />

<strong>an</strong>greife. Hierzu mö<strong>ch</strong>te i<strong>ch</strong> einige Fragen in den Raum stellen:<br />

Wessen Mens<strong>ch</strong>enwürde ist mehr einges<strong>ch</strong>ränkt: Die Würde eines Mens<strong>ch</strong>en,<br />

dessen Opfertum bestritten wird, oder die Würde eines Mens<strong>ch</strong>en,<br />

der womögli<strong>ch</strong> irrtümli<strong>ch</strong> als Täter gebr<strong>an</strong>dmarkt wird?<br />

Wessen Würde ist mehr verletzt: Die des Mens<strong>ch</strong>en, dem na<strong>ch</strong>gesagt<br />

wird, es habe sein Opfertum erlogen, oder die des Wissens<strong>ch</strong>aftlers, dem<br />

10 Vgl. Detlef Burhoff, H<strong>an</strong>dbu<strong>ch</strong> für die strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Hauptverh<strong>an</strong>dlung, 4. Aufl., Verlag<br />

für die Re<strong>ch</strong>ts- und Anwaltspraxis, Recklinghausen 2003, 676<br />

(www.burhoff.de/haupt/inhalt/praesentes.htm).<br />

11 Bundesgeri<strong>ch</strong>tshof, Az. 1 StR 193/93.<br />

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