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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

film gezeigt, der den 20. Juli 1944 aus der Si<strong>ch</strong>t Remers zeigt. Dermaßen<br />

“aufgeklärt” begaben wir uns etwa na<strong>ch</strong> einer Stunde auf den Heimweg. 1<br />

Zeugenfreiheit<br />

Als i<strong>ch</strong> im Sommer 1991 vom Verteidiger Otto Ernst Remers gebeten<br />

wurde, für ein Strafverfahren gegen seinen M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten ein Guta<strong>ch</strong>ten über<br />

die “Gaskammern” von Aus<strong>ch</strong>witz zu erstellen, war mir also dur<strong>ch</strong>aus klar,<br />

für wel<strong>ch</strong>en M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten i<strong>ch</strong> aktiv werden würde. Mir war die Gefahr bewußt,<br />

daß die politis<strong>ch</strong>en Meinungen und Aktivitäten Remers auf “seinen”<br />

Guta<strong>ch</strong>ter abfärben könnten, wenn dieser zu einem politis<strong>ch</strong> unkorrekten<br />

Ergebnis kommt. Warum i<strong>ch</strong> denno<strong>ch</strong> aktiv wurde, läßt si<strong>ch</strong> wie folgt begründen:<br />

In einem Re<strong>ch</strong>tsstaat darf ein Zeuge, also au<strong>ch</strong> ein sa<strong>ch</strong>verständiger<br />

Zeuge, niemals strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> für das bel<strong>an</strong>gt werden, was er na<strong>ch</strong> bestem<br />

Wissen und Gewissen vor Geri<strong>ch</strong>t äußert bzw. was er zum Zwecke der<br />

Vorlage vor Geri<strong>ch</strong>t <strong>an</strong> S<strong>ch</strong>riftsätzen erstellt.<br />

Au<strong>ch</strong> zivilre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> einen Guta<strong>ch</strong>ter nur d<strong>an</strong>n bel<strong>an</strong>gen, wenn<br />

m<strong>an</strong> ihm na<strong>ch</strong>weisen k<strong>an</strong>n, daß er bei der Erstellung seines Guta<strong>ch</strong>tens<br />

grob fahrlässig die Regeln und Gesetzmäßigkeiten seines Fa<strong>ch</strong>es verletzt<br />

hat und wenn aufgrund dieses M<strong>an</strong>gels irgend jem<strong>an</strong>dem ein S<strong>ch</strong>aden <strong>an</strong><br />

Leib und/ oder Seele entst<strong>an</strong>den ist.<br />

Wenn also der Guta<strong>ch</strong>ter in akribis<strong>ch</strong>er Kleinarbeit alle ihm errei<strong>ch</strong>bar<br />

ers<strong>ch</strong>einenden Quellen auswertet und na<strong>ch</strong> bestem Wissen und Gewissen<br />

sa<strong>ch</strong>gere<strong>ch</strong>t interpretiert, so wäre selbst für den Fall, daß das Ergebnis des<br />

1<br />

Übrigens können si<strong>ch</strong> die Eheleute <strong>an</strong> dieses zufällige Zusammentreffen naturgemäß genauso<br />

wenig erinnern wie <strong>an</strong> die zwei d<strong>an</strong>a<strong>ch</strong> stattgefundenen Zusammenkünfte, bei denen<br />

i<strong>ch</strong> immer nur als unbek<strong>an</strong>nte, unwi<strong>ch</strong>tige Person zu einer größeren Ansammlung von<br />

Mens<strong>ch</strong>en stieß (Sommer 1991: Bei der Rückkehr von meiner ersten Aus<strong>ch</strong>witz-Reise<br />

begleite i<strong>ch</strong> Karl Philipp, der mi<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Aus<strong>ch</strong>witz <strong>ch</strong>auffiert und mir dort assistiert hatte,<br />

bei einem Kurzbesu<strong>ch</strong> <strong>an</strong>läßli<strong>ch</strong> eines Empf<strong>an</strong>gs zum 80. Geburtstag Remers. Herbst<br />

1992: Gemeinsames Abendessen der Verteidigung na<strong>ch</strong> meinem verhinderten Auftritt als<br />

Guta<strong>ch</strong>ter während des Prozesses gegen Remer). Erst bei der Reise des Stuttgarter L<strong>an</strong>dgeri<strong>ch</strong>ts<br />

na<strong>ch</strong> Sp<strong>an</strong>ien zur Vernehmung des Ehepaars Remer im J<strong>an</strong>uar 1995 im Zuge<br />

meines späteren Strafverfahrens aufgrund der Kommentare, die Remer meinem Guta<strong>ch</strong>ten<br />

beigefügt hatte, ohne mi<strong>ch</strong> zu informieren, haben mi<strong>ch</strong> die Eheleute Remer persönli<strong>ch</strong><br />

kennengelernt. Do<strong>ch</strong> selbst damals in Sp<strong>an</strong>ien mußten sie erst fragen, wer i<strong>ch</strong> denn sei.<br />

Sie lernten mi<strong>ch</strong> erst einigermaßen gut kennen, na<strong>ch</strong>dem i<strong>ch</strong> Anf<strong>an</strong>g 1996 na<strong>ch</strong> Sp<strong>an</strong>ien<br />

geflohen war, wo i<strong>ch</strong> etwa vier Monate l<strong>an</strong>g in einer Gegend wohnte, die ca. 80 km westli<strong>ch</strong><br />

von Remers Wohnsitz im Exil gelegen war.<br />

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