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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

tis<strong>ch</strong> aber unerwüns<strong>ch</strong>ten Hoheitszei<strong>ch</strong>en in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d zu zeigen, ist eine<br />

Straftat. Au<strong>ch</strong> wenn Sie sol<strong>ch</strong>e Stücke nur in Ihrer privaten Sammlung haben,<br />

könnte, wenn Sie Pe<strong>ch</strong> haben, ein Na<strong>ch</strong>bar, dem sie davon erzählen, so<br />

gemein sein, Sie bei den Behörden <strong>an</strong>zuzeigen, was zu einer Hausdur<strong>ch</strong>su<strong>ch</strong>ung,<br />

der Bes<strong>ch</strong>lagnahme der fragli<strong>ch</strong>en Gegenstände und einer Strafverfolgung<br />

wegen Verwendung verfassungsfeindli<strong>ch</strong>er Symbole führen könnte.<br />

Au<strong>ch</strong> das ist eine extreme Überreaktion, die au<strong>ch</strong> im Dritten Rei<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />

ihresglei<strong>ch</strong>en hatte.<br />

Ein weiterer Punkt ist der sog. Deuts<strong>ch</strong>e Gruß (Erheben des gestreckten<br />

re<strong>ch</strong>ten Armes – ursprüngli<strong>ch</strong> eine römis<strong>ch</strong>e Tradition, wie so m<strong>an</strong><strong>ch</strong>es,<br />

was Hitler in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d einführte). Er ist in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d verboten und<br />

k<strong>an</strong>n mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden. M<strong>an</strong> bedenke jedo<strong>ch</strong><br />

folgendes:<br />

Zwei Bek<strong>an</strong>nte von mir, die bestimmt keine Nationalsozialisten sind und<br />

si<strong>ch</strong> nie einfallen ließen, diesen Gruß zu verwenden, besu<strong>ch</strong>ten regelmäßig<br />

die etwa 30 Verh<strong>an</strong>dlungstage des gegen mi<strong>ch</strong> <strong>an</strong>gesetzten Strafverfahrens<br />

wegen meines Guta<strong>ch</strong>tens. 6 Die örtli<strong>ch</strong>e Jüdis<strong>ch</strong>e Gemeinde ents<strong>an</strong>dte einen<br />

Vertreter zu diesem Verfahren (wie es übli<strong>ch</strong>erweise bei sol<strong>ch</strong>en Prozessen<br />

ges<strong>ch</strong>ieht). Als meine Bek<strong>an</strong>nten si<strong>ch</strong> dem Geri<strong>ch</strong>tssaal näherten,<br />

sahen sie einen <strong>an</strong>deren Bek<strong>an</strong>nten, der vor dem Geri<strong>ch</strong>tssaal bereits darauf<br />

wartete, als Zus<strong>ch</strong>auer hineingelassen zu werden. Meine Bek<strong>an</strong>nten ma<strong>ch</strong>ten<br />

ihren Bek<strong>an</strong>nten auf si<strong>ch</strong> aufmerksam, indem sie kurz den Arm hoben<br />

und ihm zuwinkten. Der Vertreter der Jüdis<strong>ch</strong>en Gemeinde erstattete Anzeige<br />

gegen beide, weil sie den Deuts<strong>ch</strong>en Gruß verwendet hätten. Sie wurden<br />

beide <strong>an</strong>geklagt. Der ältere meiner beiden Bek<strong>an</strong>nten konnte beweisen,<br />

daß er a) keine nationalsozialistis<strong>ch</strong>en Ansi<strong>ch</strong>ten hatte, weil er si<strong>ch</strong> geweigert<br />

hatte, im Krieg Mitglied der NSDAP zu werden, und b) daß sein re<strong>ch</strong>ter<br />

Arm behindert war, weshalb er einen Gruß mit gestrecktem re<strong>ch</strong>ten Arm<br />

überhaupt ni<strong>ch</strong>t ausführen konnte. Infolgedessen wurde er freigespro<strong>ch</strong>en.<br />

Der jüngere der beiden konnte ni<strong>ch</strong>t beweisen, daß er keine nationalsozialistis<strong>ch</strong>en<br />

Ansi<strong>ch</strong>ten hatte, denn er wurde ja erst na<strong>ch</strong> dem Krieg geboren<br />

und hatte daher keine Mögli<strong>ch</strong>keit gehabt, si<strong>ch</strong> während des Krieges einem<br />

Beitritt in die NSDAP zu widersetzen. Er konnte au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t beweisen, daß<br />

er seinen re<strong>ch</strong>ten Arm ni<strong>ch</strong>t ho<strong>ch</strong>halten konnte, denn er war gesund. Folgli<strong>ch</strong><br />

wurde er verurteilt und mußte eine erhebli<strong>ch</strong>e Geldstrafe bezahlen.<br />

Viele Deuts<strong>ch</strong>e dur<strong>ch</strong>fährt es wie ein Pawlows<strong>ch</strong>er Reflex, als ob sie einen<br />

Stroms<strong>ch</strong>lag erhalten hätten, wenn sie jem<strong>an</strong>den den re<strong>ch</strong>ten Arm zum<br />

6 Vgl. den Beitrag “Webfehler im Re<strong>ch</strong>tsstaat” in diesem B<strong>an</strong>d.<br />

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