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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

Wenn i<strong>ch</strong> allerdings behaupte, daß “die bezeugten Massenvergasungen<br />

mit Blausäure in den <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en ‘Gaskammern’ in Aus<strong>ch</strong>witz ni<strong>ch</strong>t stattgefunden<br />

haben” und zudem <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en den Zeilen suggeriere,<br />

daß “Juden lügen und übertreiben in Sa<strong>ch</strong>en Holocaust um fin<strong>an</strong>zieller und<br />

politis<strong>ch</strong>er Vorteile willen”, also wenn i<strong>ch</strong> ledigli<strong>ch</strong> suggeriere(!), Eins plus<br />

Zwei ergebe Drei: 1 + 2 = 3 – d<strong>an</strong>n gehe i<strong>ch</strong> für 14 Monate ins Gefängnis…<br />

Und eine sol<strong>ch</strong>e Beh<strong>an</strong>dlung nennt m<strong>an</strong> d<strong>an</strong>n “Re<strong>ch</strong>ststaatli<strong>ch</strong>keit” im<br />

modernen Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d.<br />

Nun zurück zum Urteil: Obwohl dies meine erste strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Verurteilung<br />

war – erfolgt aufgrund einer ni<strong>ch</strong>t strafbaren Tat, die zudem von mir<br />

gar ni<strong>ch</strong>t beg<strong>an</strong>gen worden war –, wurde meine Strafe ni<strong>ch</strong>t zur Bewährung<br />

ausgesetzt, denn, so das Geri<strong>ch</strong>t in seiner Urteilsbegründung (S. 239):<br />

“Dies kam s<strong>ch</strong>on deswegen ni<strong>ch</strong>t in Betra<strong>ch</strong>t, weil dem Angeklagten,<br />

der als f<strong>an</strong>atis<strong>ch</strong>er Überzeugungstäter einzustufen ist, keine positive Sozialprognose<br />

gestellt werden k<strong>an</strong>n (§ 56 Abs. 1. StGB). Der Angeklagte<br />

hat, was seine Einstellung einmal mehr dokumentiert, während und<br />

trotz des laufenden Verfahrens weitere ‘revisionistis<strong>ch</strong>e’ S<strong>ch</strong>riften veröffentli<strong>ch</strong>t<br />

bzw. vorbereitet, die na<strong>ch</strong> der glei<strong>ch</strong>en Strategie der s<strong>ch</strong>einbaren<br />

Objektivität wiederum darauf abzielen, den Holocaust zu leugnen.<br />

So ers<strong>ch</strong>ien im Herbst 1994 das Bu<strong>ch</strong> ‘Grundlagen zur Zeitges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te’<br />

und wurde das Bu<strong>ch</strong> gegen Pressac vorbereitet. Die Kammer hat deshalb<br />

keine Zweifel, daß der Angeklagte ni<strong>ch</strong>t gewillt ist, si<strong>ch</strong> im Hinblick<br />

auf die gen<strong>an</strong>nten Strafvors<strong>ch</strong>riften künftig re<strong>ch</strong>tstreu zu verhalten.”<br />

(Hervorhebungen hinzugefügt)<br />

Hier gibt das Geri<strong>ch</strong>t offen zu, daß es mi<strong>ch</strong> wegen meiner wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Ansi<strong>ch</strong>ten zu einer Gefängnisstrafe verurteilte, die mi<strong>ch</strong> <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong><br />

zu einem unverbesserli<strong>ch</strong>en Kriminellen stempeln. Es bedarf keines weiteren<br />

Beweises, daß i<strong>ch</strong> in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d politis<strong>ch</strong> verfolgt werde.<br />

Zudem benutzte das Geri<strong>ch</strong>t Veröffentli<strong>ch</strong>ungen, die es am Anf<strong>an</strong>g seiner<br />

Urteilsbegründung selbst als “wissens<strong>ch</strong>aflli<strong>ch</strong>” bezei<strong>ch</strong>net hatte – siehe<br />

weiter unten – und die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung no<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> keinen<br />

Geri<strong>ch</strong>tsents<strong>ch</strong>eid re<strong>ch</strong>tskräftig als illegal festgestellt wurden, um damit<br />

die Verweigerung einer Bewährungsstrafe zu re<strong>ch</strong>tfertigen.<br />

Als die Ri<strong>ch</strong>ter im Juni 1995 ihr Urteil gegen mi<strong>ch</strong> verhängten, hatte i<strong>ch</strong><br />

drei Bü<strong>ch</strong>er veröffentli<strong>ch</strong>t. Über das erste, mein Guta<strong>ch</strong>ten über <strong>ch</strong>emis<strong>ch</strong>e<br />

und te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Details der <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en Gaskammern von Aus<strong>ch</strong>witz, führt<br />

das Urteil auf S. 23 aus:<br />

“Diese S<strong>ch</strong>rift, die die Grundlage aller seiner publizistis<strong>ch</strong>en Aktivitäten<br />

ist, ist im wesentli<strong>ch</strong>en in wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>em Stil gehalten. Sie be-<br />

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