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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

Do<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t O.E. Remer bzw. dessen Freund haben diese extrem unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en<br />

Zahlen in die Welt gesetzt, von denen maximal eine ri<strong>ch</strong>tig<br />

sein k<strong>an</strong>n – und alle <strong>an</strong>deren volksverhetzend sein können. Diese vom Geri<strong>ch</strong>t<br />

be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>dete Liste besteht aus verifizierbaren Zahlen der St<strong>an</strong>dardliteratur.<br />

Wie k<strong>an</strong>n es sein, daß sol<strong>ch</strong>e Zahlen, die isoliert betra<strong>ch</strong>tet ni<strong>ch</strong>t<br />

strafbar sind, strafbar werden, wenn sie in einer Tabelle zusammengefaßt<br />

werden?<br />

Die in dieser Opferzahlen-Tabelle gema<strong>ch</strong>te Feststellung, das Urteil des<br />

Fr<strong>an</strong>kfurter Aus<strong>ch</strong>witz Prozesses habe 45.510 Gaskammertote festgestellt,<br />

hätte zumindest einer Erläuterung bedurft, denn es k<strong>an</strong>n der fals<strong>ch</strong>e Eindruck<br />

entstehen, in diesem Urteil wäre behauptet worden, ni<strong>ch</strong>t mehr als<br />

45.510 Mens<strong>ch</strong>en seien in den Gaskammern gestorben. Das Fr<strong>an</strong>kfurter<br />

S<strong>ch</strong>wurgeri<strong>ch</strong>t hat 1965 vers<strong>ch</strong>iedene damalige Angehörige des Lagerpersonals<br />

u.a. wegen der <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en Ermordung bestimmter Mens<strong>ch</strong>enmengen<br />

dur<strong>ch</strong> Giftgas verurteilt. Insgesamt sühnte es damit 45.510 Gaskammermorde,<br />

indem es einige Angeklagte für s<strong>ch</strong>uldig bef<strong>an</strong>d, jeweils einige<br />

tausend Häftlinge mit Gas getötet zu haben. Auf die Frage, wie viele Häftlinge<br />

insgesamt dur<strong>ch</strong> Giftgas in Aus<strong>ch</strong>witz umkamen, hat das Geri<strong>ch</strong>t keine<br />

Antwort gegeben, und dies war au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t seine Aufgabe. Die Feststellung<br />

der Gesamtopferzahl ist vielmehr die Aufgabe der Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tswissens<strong>ch</strong>aft.<br />

Tatsa<strong>ch</strong>e ist also, daß die deuts<strong>ch</strong>e Justiz ni<strong>ch</strong>t mehr und ni<strong>ch</strong>t weniger<br />

als 45.510 Gaskammertote für Aus<strong>ch</strong>witz re<strong>ch</strong>tskräftig festgestellt hat und<br />

daß alles <strong>an</strong>dere eine Frage der Wissens<strong>ch</strong>aft und ni<strong>ch</strong>t der Strafjustiz ist.<br />

Es fragt si<strong>ch</strong> d<strong>an</strong>n nur, wie m<strong>an</strong> mit Straf<strong>an</strong>drohungen und unter Anwendung<br />

der magis<strong>ch</strong>en Offenkundigkeitsformel gegen Mens<strong>ch</strong>en vorgehen<br />

k<strong>an</strong>n, die si<strong>ch</strong> auf den St<strong>an</strong>dpunkt stellen, Behauptungen von Opferzahlen<br />

in der Größenordnung vieler Hunderttausende oder gar Millionen seien völlig<br />

übertrieben. Denn geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> offenkundig k<strong>an</strong>n nur sein, was irgendw<strong>an</strong>n<br />

einmal von einem Geri<strong>ch</strong>t in einem Urteil na<strong>ch</strong> Beweiserhebung als<br />

sol<strong>ch</strong>es festgestellt worden ist. Das ist aber bezügli<strong>ch</strong> der Opferzahl der<br />

Aus<strong>ch</strong>witz-Gaskammern eben ni<strong>ch</strong>t der Fall, was ja au<strong>ch</strong> dadur<strong>ch</strong> bewiesen<br />

wird, daß gegen Autoren wie Pressac und Meyer, die drastis<strong>ch</strong> niedrigere<br />

Zahlen veröffentli<strong>ch</strong>en als das, was allgemein als ri<strong>ch</strong>tig <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt wird,<br />

keine Strafverfahren dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />

In der s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Urteilsbegründung führte die Strafkammer als Beweis<br />

für ihre Behauptung, im Na<strong>ch</strong>wort der Remer-Version werde gezielt der<br />

Eindruck erweckt, als werde der Holocaust von Juden zur Ausbeutung<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds genutzt, als einziges Beispiel explizit aus (Urteil, S. 235):<br />

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