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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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“Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen und<br />

unerträgli<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>riften ma<strong>ch</strong>en, um die S<strong>ch</strong>wa<strong>ch</strong>en vom<br />

Geri<strong>ch</strong>t fernzuhalten und den Armen meines Volkes ihr Re<strong>ch</strong>t<br />

zu rauben, um die Witwen auszubeuten und die Waisen<br />

auszuplündern. Was wollt ihr tun, wenn die Strafe naht, wenn<br />

das Unwetter von fern heraufzieht? Zu wem wollt ihr<br />

flü<strong>ch</strong>ten, um Hilfe zu finden, wo euren Rei<strong>ch</strong>tum verstecken?<br />

Ihr werdet eu<strong>ch</strong> unter Gef<strong>an</strong>genen am Boden krümmen und<br />

werdet unter Ers<strong>ch</strong>lagenen liegen. Do<strong>ch</strong> bei all dem läßt sein<br />

Zorn ni<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong>, seine H<strong>an</strong>d bleibt ausgestreckt.”<br />

Jesaja, 10, 1-4<br />

Webfehler im Re<strong>ch</strong>tsstaat<br />

Überall, wo die Politik und der Zeitgeist massiven Druck auf die Justiz<br />

ausüben, muß m<strong>an</strong> damit re<strong>ch</strong>nen, daß es zu vorsätzli<strong>ch</strong>en Fehlurteilen<br />

kommt. Hierzu bedarf es weder einer offenkundig unre<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong>en Verfassung<br />

eines Staates no<strong>ch</strong> bürgerkriegsähnli<strong>ch</strong>er Zustände. Bezügli<strong>ch</strong><br />

normaler Strafprozesse gegen Kriminelle dürfte si<strong>ch</strong> das tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Verfahren<br />

zwis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>ts- und Unre<strong>ch</strong>tsstaaten kaum unters<strong>ch</strong>eiden. Erst in<br />

Prozessen, in denen politis<strong>ch</strong>e Tabuthemen zum Verh<strong>an</strong>dlungsgegenst<strong>an</strong>d<br />

werden, erweist si<strong>ch</strong>, ob die Ri<strong>ch</strong>ter eines formal re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong> verfaßten<br />

Staates diese Formalien im gesamten Verfahren au<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>halten können,<br />

bzw. ob sie sogar gegen ihren Willen dur<strong>ch</strong> die Strafprozeßordnung zu einem<br />

formell korrekten Verhalten gezwungen werden können. Seit einiger<br />

Zeit wird diskutiert, inwiefern die Re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong>keit der Bundesrepublik<br />

Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d dur<strong>ch</strong> gewisse zeitgeistige Ers<strong>ch</strong>einungen gefährdet ist. Günter<br />

Deckerts Fall, der mit seinen politis<strong>ch</strong>en Implikationen kaum zu Widerspru<strong>ch</strong><br />

ermutigen konnte, war hierzu weniger Anlaß als der Solinger Mordprozeß,<br />

bei dem sogar das öffentli<strong>ch</strong>e Fernsehen gegen die Art der Prozeß-<br />

Erstellt na<strong>ch</strong> der Hausdur<strong>ch</strong>su<strong>ch</strong>ung im Verlag der Freunde Ende November 1995, als klar<br />

war, daß die Dokumentation zu meinem Prozeß ni<strong>ch</strong>t würde ers<strong>ch</strong>einen können; entnommen<br />

den Staatsbriefen 1/1996, Verlag Castel del Monte, Postfa<strong>ch</strong> 14 06 28, 80456 Mün<strong>ch</strong>en, S.<br />

4-8.<br />

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