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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Ged<strong>an</strong>kenverbre<strong>ch</strong>en<br />

“Dies gilt insbesondere für den Abdruck des <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en Briefes eines<br />

Juden vom 2.5.1991 (S. IV des Na<strong>ch</strong>wortes, oben S. 113). Im Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

mit der Behauptung, daß der Holocaust eine Erfindung der<br />

Juden sei, wird damit gezielt zum Haß gegen die Juden aufgesta<strong>ch</strong>elt.”<br />

Das Geri<strong>ch</strong>t bezieht si<strong>ch</strong> hier auf einen S<strong>ch</strong>aukasten des Prozeßberi<strong>ch</strong>ts<br />

im Anh<strong>an</strong>g zum Guta<strong>ch</strong>ten, wo ein Brief eines S<strong>ch</strong>reibers aus Holon, Israel,<br />

zitiert wird, in dem der S<strong>ch</strong>reiber wegen der <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong>en Vergasung seines<br />

Onkels im KL Da<strong>ch</strong>au um Ents<strong>ch</strong>ädigung na<strong>ch</strong>fragt. Nirgendwo wird behauptet,<br />

dieser Brief sei von einem Juden ges<strong>ch</strong>rieben worden, und au<strong>ch</strong><br />

sonst fehlt in diesem Artikel jeder Hinweis auf die Religionszugehörigkeit<br />

des Briefs<strong>ch</strong>reibers. Ebenso fehlt jede Anspielung darauf, “daß der Holocaust<br />

eine Erfindung der Juden sei,” g<strong>an</strong>z im Gegensatz zur Behauptung<br />

des Geri<strong>ch</strong>ts. Alles, was Remers Freund get<strong>an</strong> hatte, war, diesen Brief aus<br />

Israel einem S<strong>ch</strong>reiben der Stadt Da<strong>ch</strong>au gegenüberzustellen, in dem diese<br />

bek<strong>an</strong>nt gibt, im KL Da<strong>ch</strong>au sei es niemals zu Vergasungen gekommen.<br />

Das Geri<strong>ch</strong>t hat ni<strong>ch</strong>t geprüft, ob es diese Briefe tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> gibt, mußte<br />

also na<strong>ch</strong> dem Prinzip “in dubio pro reo” davon ausgehen, daß sie existieren.<br />

In der Tat lagen die diesem S<strong>ch</strong>aukasten zugrunde liegenden Briefe<br />

damals ni<strong>ch</strong>t nur Remer, sondern vielen <strong>an</strong>deren Aktivisten in Fotokopie<br />

vor. Klar ist zudem, daß es Aussagen von Zeugen gibt, die von Massenvergasungen<br />

in Da<strong>ch</strong>au beri<strong>ch</strong>ten, aber es ist ebenso bek<strong>an</strong>nt, daß sowohl das<br />

offizielle Museum des ehemaligen Lagers Da<strong>ch</strong>au wie au<strong>ch</strong> die Stadt<br />

Da<strong>ch</strong>au wiederholt feststellten, es habe in diesem Lager nie Mens<strong>ch</strong>envergasungen<br />

gegeben. 5<br />

Diese als wahr <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Fakten wurden mit den von Remer bzw. seinem<br />

Freund publizierten bzw. zitierten Dokumenten dargelegt, was ni<strong>ch</strong>t<br />

strafbar sein k<strong>an</strong>n. In seinem Kommentar zu diesen Briefen spielt Remers<br />

Freund ledigli<strong>ch</strong> darauf <strong>an</strong>, daß fals<strong>ch</strong>e Aussagen wie die von ihm zitierte,<br />

die den Tod eines Onkels in der Da<strong>ch</strong>auer Gaskammer behauptet, als<br />

Grundlage der bundesdeuts<strong>ch</strong>en Offenkundigkeit dienen. Nirgendwo jedo<strong>ch</strong><br />

wird darauf <strong>an</strong>gespielt, irgend jem<strong>an</strong>d habe gelogen, um si<strong>ch</strong> materiell<br />

zu berei<strong>ch</strong>ern. Au<strong>ch</strong> den Beweis, der Leser müsse bei Kenntnisnahme dieses<br />

S<strong>ch</strong>aukastens den Eindruck erhalten, der Verfasser wolle den Juden eine<br />

Lüge zum Zweck der Ausbeutung Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds unterstellen, blieb das<br />

Geri<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>uldig.<br />

5<br />

Freili<strong>ch</strong> gibt es <strong>an</strong>dere, dem widerspre<strong>ch</strong>ende Quellen, vgl. Reinhold S<strong>ch</strong>wertfeger, “Gab<br />

es Gaskammern im Altrei<strong>ch</strong>?”, VffG, 5(4) (2001), S. 446-449.<br />

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