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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Siebter S<strong>ch</strong>ritt: Sonderbeh<strong>an</strong>dlung<br />

In der Bundesa<strong>ch</strong>t<br />

Die Bürgers<strong>ch</strong>aftsfraktion der GRÜNEN/GAL in Hamburg forderte als<br />

Anzeigeerstatter am 5.5.1995 Akteneinsi<strong>ch</strong>t in meinen Fall. Zuerst abgelehnt,<br />

s<strong>ch</strong>eint eine no<strong>ch</strong>malige Bitte um Akteneinsi<strong>ch</strong>t vom 3.7.1995 bewilligt<br />

worden zu sein, 57 obwohl diesen außenstehenden Personen ein bere<strong>ch</strong>tigtes<br />

Interesse ni<strong>ch</strong>t zugespro<strong>ch</strong>en werden k<strong>an</strong>n. Es steht zu befür<strong>ch</strong>ten,<br />

daß die Akten direkt oder indirekt in radikal-<strong>an</strong>tifas<strong>ch</strong>istis<strong>ch</strong>e Kreise gel<strong>an</strong>gen,<br />

wo sie insbesondere au<strong>ch</strong> bezügli<strong>ch</strong> der Daten von Zeugen, die in<br />

meinem Strafverfahren auftraten, entspre<strong>ch</strong>end ausgewertet werden dürften.<br />

Das Tüpfel<strong>ch</strong>en auf dem i stellt die Anfrage der Fakulty of Hum<strong>an</strong>ities,<br />

Project for Study of Anti-Semitism, der Universität Tel Aviv vom<br />

16.10.1994 dar, in der eine Sarah Rembiszewski um Informationen über<br />

den St<strong>an</strong>d des Verfahrens bat. 58 Der Aufmerksamkeit der Welt werden si<strong>ch</strong><br />

die Ri<strong>ch</strong>ter also dur<strong>ch</strong>aus bewußt gewesen sein. Laut Aussage meines Verteidigers<br />

bat die obige Fakultät zwis<strong>ch</strong>enzeitli<strong>ch</strong> ebenfalls um Akteneinsi<strong>ch</strong>t,<br />

die allerdings zunä<strong>ch</strong>st ni<strong>ch</strong>t gewährt wurde, da na<strong>ch</strong> herrs<strong>ch</strong>endem<br />

Re<strong>ch</strong>t keiner außenstehenden Person Akteneinsi<strong>ch</strong>t gewährt wird. 59<br />

A<strong>ch</strong>ter S<strong>ch</strong>ritt: Zerstörung der Familie<br />

Na<strong>ch</strong> meiner endgültigen Verurteilung zu 14 Monaten Haft im März<br />

1996 und der Aussi<strong>ch</strong>t vieler weiterer, womögli<strong>ch</strong> s<strong>ch</strong>werwiegenderer Verurteilungen<br />

in vielen weiteren <strong>an</strong>gestrengten Verfahren, die zusammen<br />

wahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong> zu einer Gesamtstrafe von bis zu vier Jahren oder mehr führen<br />

würden, ents<strong>ch</strong>loß i<strong>ch</strong> mi<strong>ch</strong>, Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d mit meiner Familie zu verlassen<br />

und mi<strong>ch</strong> in Engl<strong>an</strong>d niederzulassen, wo meiner damaligen Auffassung<br />

na<strong>ch</strong> die Redefreiheit mehr als ein Lippenbekenntnis war. I<strong>ch</strong> baute mir in<br />

der Folgezeit eine Existenz in Engl<strong>an</strong>d auf. Es war jedo<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> dort ständig<br />

damit zu re<strong>ch</strong>nen, daß Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d früher oder später meine Auslieferung<br />

be<strong>an</strong>tragen würde. Da meine Frau unter diesem Damokless<strong>ch</strong>wert ni<strong>ch</strong>t<br />

länger zu leben bereit war und ständig Heimweh na<strong>ch</strong> ihrer Familie und ihren<br />

Freunden in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d hatte, verließ sie mi<strong>ch</strong> im Winter 1998/99 und<br />

57<br />

Bl. 1411 der Akten im Verfahren Anm. 1, mit dem h<strong>an</strong>ds<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Vermerk Dr. Mayers,<br />

daß Akteneinsi<strong>ch</strong>t na<strong>ch</strong> Rücksendung der Akten dur<strong>ch</strong> die Verteidiger zu gewähren<br />

sei.<br />

58<br />

Ermittlungsordner 2, Blatt 876, im Verfahren Anm. 1.<br />

59<br />

So das S<strong>ch</strong>reiben des Verteidigers Dr. G. Herzogenrath-Amelung <strong>an</strong> das LG Stuttgart<br />

vom 16.11.1995 in diesem Zusammenh<strong>an</strong>g im Verfahren Anm. 1.<br />

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