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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Über den S<strong>ch</strong>utz der Mens<strong>ch</strong>enwürde<br />

Bezügli<strong>ch</strong> unseres Themas heißt dies konkret: Egal wel<strong>ch</strong>e Anf<strong>an</strong>gsthese<br />

die Revisionisten au<strong>ch</strong> stellen und zu wel<strong>ch</strong>en Ergebnissen ihre Arbeiten<br />

au<strong>ch</strong> kommen: Diese Arbeiten sind frei und dürfen in keiner Weise einges<strong>ch</strong>ränkt<br />

werden, wenn sie den Normen wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er Arbeiten genügen.<br />

Die Pönalisierung eines bestimmten Ergebnisses wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>er<br />

Arbeiten würde zuglei<strong>ch</strong> die Freiheit der Wissens<strong>ch</strong>aft und damit die Wissens<strong>ch</strong>aft<br />

als G<strong>an</strong>zes töten. Mit dem Tod der Wissens<strong>ch</strong>aft aber stirbt ein<br />

wesentli<strong>ch</strong>er Best<strong>an</strong>dteil der Mens<strong>ch</strong>enwürde mit ab.<br />

Die Eins<strong>ch</strong>ränkung der Freiheit der Wissens<strong>ch</strong>aft k<strong>an</strong>n si<strong>ch</strong> daher nie auf<br />

die Anf<strong>an</strong>gsthesen oder gar auf die Ergebnisse einer wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Arbeit beziehen. Einges<strong>ch</strong>ränkt ist die Wissens<strong>ch</strong>aft vielmehr nur bezügli<strong>ch</strong><br />

der Methoden zur Gewinnung ihrer Erkenntnisse. So sind etwa Untersu<strong>ch</strong>ungen,<br />

bei denen das seelis<strong>ch</strong>e oder körperli<strong>ch</strong>e Wohl von Lebewesen<br />

aufs Spiel gesetzt wird, ni<strong>ch</strong>t vom Grundgesetz gedeckt.<br />

Da es in der Wissens<strong>ch</strong>aft keine endgültigen oder gar offenkundigen<br />

Wahrheiten gibt, k<strong>an</strong>n es diese au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t in bezug auf die wissens<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en<br />

Untersu<strong>ch</strong>ungen der Ges<strong>ch</strong>ehnisse während des Dritten Rei<strong>ch</strong>es geben.<br />

Und au<strong>ch</strong> bei diesem Thema gehört es zu den Grundpfli<strong>ch</strong>ten der Wissens<strong>ch</strong>aft,<br />

ihre eigenen alten Ergebnisse kritis<strong>ch</strong> zu betra<strong>ch</strong>ten und notfalls<br />

zu revidieren. Revisionismus ist ein unverzi<strong>ch</strong>tbarer Best<strong>an</strong>dteil jeder Wissens<strong>ch</strong>aft.<br />

Zur Freiheit der Meinungsäußerung<br />

Die Äußerungsfreiheit einer Meinung zu s<strong>ch</strong>ützen, die ohnehin der gängigen<br />

Meinung der Obrigkeit entspri<strong>ch</strong>t, ist in keinem Staat eine Kunst.<br />

Dieses Kriterium erfüllen selbst die grausamsten Diktaturen. Ein mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong><br />

geprägter Staat zei<strong>ch</strong>net si<strong>ch</strong> dadur<strong>ch</strong> aus, daß er gerade<br />

au<strong>ch</strong> jenem die Freiheit der Meinungsäußerung zugesteht, der eine Meinung<br />

vertritt, die der der Obrigkeit zuwiderläuft. Das Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>t auf<br />

freie Meinungsäußerung ist ein Abwehrre<strong>ch</strong>t des Bürgers gegen Eingriffe<br />

des Staates: 7<br />

“Von ihrer historis<strong>ch</strong>en Entwicklung her besteht die Funktion der<br />

Grundre<strong>ch</strong>te zunä<strong>ch</strong>st darin, Abwehrre<strong>ch</strong>te des Bürgers gegen staatl.<br />

Ma<strong>ch</strong>tentfaltung zu sein (BVerfGE 1, 104). Dies ist na<strong>ch</strong> der Re<strong>ch</strong>tspre-<br />

7<br />

K. H. Seifert, D. Hömig (Hg.), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d, 2. Aufl.,<br />

Nomos, Baden-Baden 1985, S. 28f.<br />

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