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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Politis<strong>ch</strong> verfolgte Deuts<strong>ch</strong>e genießen Asyl…viellei<strong>ch</strong>t im Ausl<strong>an</strong>d<br />

sol<strong>ch</strong>es Vergehen mit der härtesten Bestrafung einhergeht, die der US-<br />

Einw<strong>an</strong>derungsbehörde zur Verfügung steht, haben US-Bundesgeri<strong>ch</strong>te<br />

hohe Anforderungen gestellt, die erfüllt sein müssen, bevor die Einw<strong>an</strong>derungsbehörde<br />

einen Antrag als betrügeris<strong>ch</strong> bezei<strong>ch</strong>nen k<strong>an</strong>n. Der Na<strong>ch</strong>weis<br />

gilt demna<strong>ch</strong> nur als erbra<strong>ch</strong>t, wenn dem Antragsteller die entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Vorwürfe während der Anhörung dargelegt wurden, wenn er die<br />

Mögli<strong>ch</strong>keit zur Verteidigung hatte, wenn es ihm aber ni<strong>ch</strong>t gel<strong>an</strong>g, die<br />

Vorwürfe zu entkräften.<br />

I<strong>ch</strong> habe in meinem Fall etwa 1500 Seiten <strong>an</strong> Dokumenten vorgelegt, die<br />

meine politis<strong>ch</strong>e Verfolgung beweisen. Na<strong>ch</strong> Aussage des Einw<strong>an</strong>derungsri<strong>ch</strong>ters<br />

selbst h<strong>an</strong>delt es si<strong>ch</strong> dabei um einen ernsthaften Fall, der äußerst<br />

umf<strong>an</strong>grei<strong>ch</strong> belegt ist, und zwar sowohl in die Tiefe als au<strong>ch</strong> in die Breite<br />

des Themas. 28 Somit k<strong>an</strong>n mein Antrag unmögli<strong>ch</strong> völlig unbegründet sein.<br />

Das wurde in der Urteilsbegründung au<strong>ch</strong> nirgends behauptet.<br />

Sod<strong>an</strong>n wurde der Vorwurf, i<strong>ch</strong> hätte den Ri<strong>ch</strong>ter belogen oder Beweismittel<br />

gefäls<strong>ch</strong>t bzw. m<strong>an</strong>ipuliert, mit keinem einzigen Wort während der<br />

Anhörung erwähnt, und i<strong>ch</strong> erhielt somit au<strong>ch</strong> keine Gelegenheit, mi<strong>ch</strong> gegen<br />

derartige Vorwürfe zu verteidigen. Au<strong>ch</strong> in seinem Urteil hat das Geri<strong>ch</strong>t<br />

mit keiner Silbe dargelegt, wel<strong>ch</strong>es der eingeführten Beweismittel gefäls<strong>ch</strong>t<br />

oder m<strong>an</strong>ipuliert worden sei und wel<strong>ch</strong>e meiner bei der Anhörung<br />

gema<strong>ch</strong>ten Angaben wissentli<strong>ch</strong> unwahr seien.<br />

Als Beweis für meine <strong>an</strong>gebli<strong>ch</strong> betrügeris<strong>ch</strong>e Absi<strong>ch</strong>t verwies das behördeninterne<br />

Geri<strong>ch</strong>t erstens auf die Urteilsbegründung meines deuts<strong>ch</strong>en<br />

Strafverfahrens, 29 in dem ein privater Brief zitiert wird, den i<strong>ch</strong> im Frühjahr<br />

1994 <strong>an</strong> meine Patent<strong>an</strong>te H<strong>an</strong>nelore Patt ges<strong>ch</strong>rieben hatte. Darin hatte i<strong>ch</strong><br />

geleugnet, das Pseudonym Ernst Gauss verwendet zu haben, wohingegen<br />

i<strong>ch</strong> ein Jahr später während meines deuts<strong>ch</strong>en Strafverfahrens zugab, mit<br />

Ernst Gauss identis<strong>ch</strong> zu sein. Die Tatsa<strong>ch</strong>e also, daß i<strong>ch</strong> 1994 meine Patent<strong>an</strong>te<br />

<strong>an</strong>log, um mein Pseudonym zu s<strong>ch</strong>ützen (das war no<strong>ch</strong> vor der<br />

Veröffentli<strong>ch</strong>ung des Bu<strong>ch</strong>es Grundlagen zur Zeitges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te, zu einem<br />

Zeitpunkt also, als es wegen der befür<strong>ch</strong>teten – und d<strong>an</strong>n wenig später tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong><br />

erfolgten – Verfolgungsmaßnahmen der BRD gute Gründe gab,<br />

mein Pseudonym ni<strong>ch</strong>t zu lüften), diente dem Einw<strong>an</strong>derungsri<strong>ch</strong>ter dazu,<br />

mir betrügeris<strong>ch</strong>e Absi<strong>ch</strong>ten gegenüber den US-Behörden zu unterstellen,<br />

und das, obwohl i<strong>ch</strong> vor dem deuts<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>t wie au<strong>ch</strong> vor dem US-Ein-<br />

28 Vgl. Wortlautprotokoll, S. 18, 22, 25, 29, 149, 163, 208f., 222, 312<br />

(www.germarrudolf.com/persecute/docs/Hearing.pdf).<br />

29 Vgl. www.germarrudolf.com/persecute/docs/ListPos1_d.pdf.<br />

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