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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Ged<strong>an</strong>kenverbre<strong>ch</strong>en<br />

werden – und nur der Staat darf si<strong>ch</strong> ein Re<strong>ch</strong>tsstaat nennen, in dem Gesetze<br />

allgemein gelten –, so hieße dies, daß jeder Sa<strong>ch</strong>verständige eingesperrt<br />

würde, sobald er irgendeinem Zeugen widerspri<strong>ch</strong>t – mit <strong>an</strong>deren Worten:<br />

so gut wie immer.<br />

Das wäre die Perversion der Justiz.<br />

Das IST die Perversion der bundesdeuts<strong>ch</strong>en Justiz.<br />

Die bundesdeuts<strong>ch</strong>e Justiz hat si<strong>ch</strong> inzwis<strong>ch</strong>en dur<strong>ch</strong> allerhö<strong>ch</strong>ste Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung<br />

gegen jeden Versu<strong>ch</strong> einer friedli<strong>ch</strong>en Änderung dieser<br />

Re<strong>ch</strong>tspraxis abges<strong>ch</strong>ottet. Eine Abhilfe auf juristis<strong>ch</strong>em Wege ist daher<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr mögli<strong>ch</strong>.<br />

Ob es einen politis<strong>ch</strong>en Weg gibt, dies zu ändern, ist zweifelhaft. Der<br />

Fall des Ri<strong>ch</strong>ters Dr. Rainer Orlet hat ja bewiesen, daß no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t einmal<br />

Ri<strong>ch</strong>ter, die eigentli<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> ihre ri<strong>ch</strong>terli<strong>ch</strong>e Unabhängigkeit gegen politis<strong>ch</strong>e<br />

Übergriffe ges<strong>ch</strong>ützt sein sollten, ihrer Freiheit si<strong>ch</strong>er sein können,<br />

wenn sie es au<strong>ch</strong> nur <strong>an</strong>satzweise wagen, den Revisionisten lautere Motive<br />

zu unterstellen. 21 In einer sol<strong>ch</strong>en Lage müssen Politiker, die eine Änderung<br />

der Re<strong>ch</strong>tspraxis oder gar des Re<strong>ch</strong>ts zu Gunsten der Revisionisten<br />

fordern, mit der g<strong>an</strong>zen Härte der bundesdeuts<strong>ch</strong>en Strafre<strong>ch</strong>tsverfolgung<br />

re<strong>ch</strong>nen.<br />

Damit gilt Artikel 20, Absatz 4, des Grundgesetzes für jeden Deuts<strong>ch</strong>en<br />

als heilige Pfli<strong>ch</strong>t:<br />

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese [freiheitli<strong>ch</strong> demokratis<strong>ch</strong>e]<br />

Ordnung zu beseitigen, haben alle Deuts<strong>ch</strong>en das Re<strong>ch</strong>t zum Widerst<strong>an</strong>d,<br />

wenn <strong>an</strong>dere Abhilfe ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist.”<br />

21 Vgl. Dr. G. Herzogenrath-Amelung, VffG 6(2) (2002), S. 176-190.<br />

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