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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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Politis<strong>ch</strong> verfolgte Deuts<strong>ch</strong>e genießen Asyl…viellei<strong>ch</strong>t im Ausl<strong>an</strong>d<br />

Während dieses zweiten Termins be<strong>an</strong>tragt der Vertreter der U.S.-Regierung,<br />

meinen Fall vorzeitig und ohne weitere Verh<strong>an</strong>dlung abzulehnen. In<br />

den Augen der US-Regierung sei i<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t politis<strong>ch</strong> verfolgt, sondern ledigli<strong>ch</strong><br />

ein Krimineller auf der Flu<strong>ch</strong>t vor gere<strong>ch</strong>ter Bestrafung. Mit meinen<br />

S<strong>ch</strong>riften zum Holocaust würde i<strong>ch</strong> die Juden mental foltern, weshalb i<strong>ch</strong><br />

ni<strong>ch</strong>t als Verfolgter, sondern als Verfolger einzustufen sei. Er stellt meine<br />

S<strong>ch</strong>riften mit Propag<strong>an</strong>daartikeln glei<strong>ch</strong>, die während der Zeit des Dritten<br />

Rei<strong>ch</strong>es in den A<strong>ch</strong>senländern veröffentli<strong>ch</strong>t wurden und in denen zur Verfolgung<br />

der Juden aufgerufen wurde.<br />

Na<strong>ch</strong> einer entspre<strong>ch</strong>enden Stellungnahme meines Anwalts dagegen ents<strong>ch</strong>eidet<br />

der mit dem Fall beauftragte Ri<strong>ch</strong>ter aber, meinen Fall ni<strong>ch</strong>t s<strong>ch</strong>on<br />

vorzeitig abzus<strong>ch</strong>ließen. Na<strong>ch</strong> einigem prozeßte<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Ger<strong>an</strong>gel mit<br />

meinem Anwalt verkündet die U.S.-Einw<strong>an</strong>derungsbehörde s<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong>, sie<br />

wolle ihre Ents<strong>ch</strong>eidung Ende Juni 2002 mitteilen, jedo<strong>ch</strong> stellte si<strong>ch</strong> heraus,<br />

daß der mit meinem Fall beauftragte Staats<strong>an</strong>walt, der zuglei<strong>ch</strong> Reserveoffizier<br />

ist, wegen des Krieges in Afgh<strong>an</strong>ist<strong>an</strong> eingezogen wird, wodur<strong>ch</strong><br />

eine Ents<strong>ch</strong>eidung um über ein Jahr hinausges<strong>ch</strong>oben wird. Verkündet wird<br />

die Ents<strong>ch</strong>eidung daher erst im Juni 2003. 26 Zusammengefaßt sieht sie etwa<br />

so aus:<br />

1. Mein Asyl<strong>an</strong>trag wird abgelehnt.<br />

2. Mein Antrag wird als völlig unbegründet bzw. betrügeris<strong>ch</strong> eingestuft<br />

(“frivolous”).<br />

3. I<strong>ch</strong> werde unfreiwillig (d.h. in H<strong>an</strong>ds<strong>ch</strong>ellen) aus den USA deportiert.<br />

4. Mir wird auf Lebenszeit die Einreise in die USA verweigert.<br />

5. Mir wird keine weitere Mögli<strong>ch</strong>keit zugest<strong>an</strong>den, legal in den USA zu<br />

verbleiben (wie etwa dur<strong>ch</strong> Heirat einer US-Bürgerin).<br />

Der Vorwurf, einen betrügeris<strong>ch</strong>en Antrag gestellt zu haben, ist der folgens<strong>ch</strong>werste,<br />

der einem Einw<strong>an</strong>derer gema<strong>ch</strong>t werden k<strong>an</strong>n, und daher ist<br />

die gegen mi<strong>ch</strong> verhängte Strafe ebenfalls die härteste, die der US-<br />

Einw<strong>an</strong>derungsbehörde zur Verfügung steht.<br />

In der Urteilsbegründung führt die US-Behörde sinngemäß aus, daß i<strong>ch</strong><br />

in Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>d re<strong>ch</strong>tmäßig strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> verurteilt worden sei und demgemäß<br />

kein politis<strong>ch</strong> Verfolgter sei, sondern ledigli<strong>ch</strong> ein strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> Verfolgter,<br />

weshalb i<strong>ch</strong> ein einfa<strong>ch</strong>er Krimineller sei, der der Gere<strong>ch</strong>tigkeit<br />

dur<strong>ch</strong> Flu<strong>ch</strong>t zu entkommen tra<strong>ch</strong>te. Zwar habe i<strong>ch</strong> in den S<strong>ch</strong>riften, wegen<br />

der i<strong>ch</strong> verfolgt werde, ni<strong>ch</strong>ts ges<strong>ch</strong>rieben, was na<strong>ch</strong> US-Re<strong>ch</strong>t strafbar ist,<br />

und i<strong>ch</strong> habe au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t in irgendeiner Weise zur Verfolgung einer Min-<br />

26 Vgl. www.germarrudolf.com/persecute/docs/RulingINS2003.pdf.<br />

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