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Germar Rudolf Kardinalfragen an Deutschlands ... - Weltordnung.ch

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<strong>Germar</strong> <strong>Rudolf</strong> · <strong>Kardinalfragen</strong> <strong>an</strong> Deuts<strong>ch</strong>l<strong>an</strong>ds Politiker<br />

1. In diesem Verfahren ging es darum, ob i<strong>ch</strong> bei der im April 1993 von<br />

Generalmajor O.E. Remer dur<strong>ch</strong>geführten Verbreitung einer mit politis<strong>ch</strong>en<br />

Kommentaren versehenen Version meines Guta<strong>ch</strong>tens über die Bildung<br />

und Na<strong>ch</strong>weisbarkeit von Cy<strong>an</strong>idverbindungen in den ‘Gaskammern’ von<br />

Aus<strong>ch</strong>witz beteiligt war oder ni<strong>ch</strong>t. Hierbei interessierte si<strong>ch</strong> das Geri<strong>ch</strong>t<br />

u.a. für die Frage, wie O.E. Remer in den Besitz des Guta<strong>ch</strong>tens kam. I<strong>ch</strong><br />

hatte im Verfahren ausgeführt, daß O.E. Remer es hö<strong>ch</strong>stwahrs<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong><br />

von seinem Anwalt Hajo Herrm<strong>an</strong>n erhalten habe. Dem Geri<strong>ch</strong>t war sehr<br />

dar<strong>an</strong> gelegen, mi<strong>ch</strong> als Lügner zu überführen, und so versu<strong>ch</strong>ten die Ri<strong>ch</strong>ter,<br />

Hajo Herrm<strong>an</strong>n dazu zu bringen, zuzugeben, daß er kein Exemplar der<br />

fragli<strong>ch</strong>en Fassung <strong>an</strong> seinen Klienten ges<strong>an</strong>dte habe. Für seine Veröffentli<strong>ch</strong>ung<br />

hatte Remer die “zweite Fassung der dritten Auflage” meines Guta<strong>ch</strong>tens<br />

verwendet, die das Geri<strong>ch</strong>t Fassung “F2” n<strong>an</strong>nte. 8 Na<strong>ch</strong> dem Prozeßberi<strong>ch</strong>t<br />

eines Beoba<strong>ch</strong>ters verlief die Vernehmung des Zeugen Herrm<strong>an</strong>n<br />

am 6.12.1994 etwa wie folgt:<br />

“Sod<strong>an</strong>n wird der Zeuge RA Hajo Herrm<strong>an</strong>n, Jahrg<strong>an</strong>g 1913, gehört.<br />

Er bestätigt, den Angeklagten im Sommer 1991 mit der Erstellung des<br />

Guta<strong>ch</strong>tens beauftragt zu haben. Der Zeuge führt aus, er habe vom Angeklagten<br />

immer alle Guta<strong>ch</strong>tenversionen erhalten und ein Exemplar<br />

davon immer <strong>an</strong> seinen M<strong>an</strong>d<strong>an</strong>ten Remer weitergeleitet. Später führt<br />

der Zeuge aus, er wisse ni<strong>ch</strong>t, ob er im November oder Dezember 1992<br />

no<strong>ch</strong> ein Guta<strong>ch</strong>ten erhalten habe. Auf Na<strong>ch</strong>frage der Ri<strong>ch</strong>ter meint er,<br />

er könne dies fast auss<strong>ch</strong>ließen und glaube au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t, Remer im Revisionsverfahren<br />

no<strong>ch</strong> eine neue Guta<strong>ch</strong>tenversion zukommen gelassen zu<br />

haben. Später meint er, die im November 1992 vers<strong>an</strong>dte erste Version<br />

der 3. Auflage sei die letzte gewesen, die er erhalten habe. Auf eine<br />

Na<strong>ch</strong>frage des Angeklagten (die die Ri<strong>ch</strong>ter zuerst unterbinden wollten),<br />

ob der Zeuge die in der ersten Version der 3. Auflage vom November<br />

1992 aufgeführte Gliederung für ri<strong>ch</strong>tig halte, erinnerte si<strong>ch</strong> der Zeuge,<br />

daß er telefonis<strong>ch</strong> eine Umstellung erbeten habe. Dadur<strong>ch</strong> gel<strong>an</strong>gt der<br />

Zeuge zu der Auffassung, daß er wohl do<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> die zweite, auf seine<br />

Anregung hin umgestellte Version der 3. Auflage erhalten haben muß [in<br />

der Geri<strong>ch</strong>tsterminologie die Fassung F2, die Remer als Vorlage diente].<br />

Zudem könne er ni<strong>ch</strong>t auss<strong>ch</strong>ließen, daß Remer au<strong>ch</strong> im Revisionsverfahren<br />

no<strong>ch</strong> Unterlagen mit neuen Guta<strong>ch</strong>tenversionen erhalten habe. Er<br />

8<br />

Die erste Ausgabe wurden in nur 15 fotokopierten Exemplaren im J<strong>an</strong>uar 1992 vers<strong>an</strong>dt,<br />

die zweite, korrigierte im Februar 1992, die erste Fassung der dritten Auflage im November<br />

1992 sowie eine lei<strong>ch</strong>t revidierte Fassung davon (zweite Fasssung) im Dezember<br />

1992.<br />

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